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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028269Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028269Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028269Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll37. Sitzung 931
- Protokoll38. Sitzung 957
- Protokoll39. Sitzung 973
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1029
- Protokoll42. Sitzung 1059
- Protokoll43. Sitzung 1087
- Protokoll44. Sitzung 1123
- Protokoll45. Sitzung 1163
- Protokoll46. Sitzung 1199
- Protokoll47. Sitzung 1239
- Protokoll48. Sitzung 1247
- Protokoll49. Sitzung 1275
- Protokoll50. Sitzung 1291
- Protokoll51. Sitzung 1309
- Protokoll52. Sitzung 1331
- Protokoll53. Sitzung 1355
- Protokoll54. Sitzung 1375
- Protokoll55. Sitzung 1407
- Protokoll56. Sitzung 1435
- Protokoll57. Sitzung 1461
- Protokoll58. Sitzung 1497
- Protokoll59. Sitzung 1505
- Protokoll60. Sitzung 1529
- Protokoll61. Sitzung 1555
- Protokoll62. Sitzung 1583
- Protokoll63. Sitzung 1591
- Protokoll64. Sitzung 1639
- Protokoll65. Sitzung 1663
- Protokoll66. Sitzung 1689
- Protokoll67. Sitzung 1723
- Protokoll68. Sitzung 1741
- Protokoll69. Sitzung 1767
- Protokoll70. Sitzung 1803
- Protokoll71. Sitzung 1807
- Protokoll72. Sitzung 1833
- Protokoll73. Sitzung 1851
- Protokoll74. Sitzung 1867
- Protokoll75. Sitzung 1887
- BandBand 1857/58,2 -
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nen, daß es «ine Schule sei, die über 50 Kinder zähle, cs wird allemal darauf Rücksicht zu nehmen sein, daß die Schule eine Kinderzahl habe, welche stets und in der Regel die gesetzliche Zahl erreicht. Sollte aber dennoch in dieser Hinsicht einmal ein Zweifel obwalten und insofern An sprüche gestellt werden, so versteht es sich ganz von selbst, daß diese Frage von der Schulbehörde wird entschieden werden müssen, und ist die Forderung des Schullehrers gerecht, so wird ihm wohl auch sein Recht werden, während, wenn die Gemeinde im Rechte ist, auch dieser ihr Recht werden muß; soviel aber glaube ich versichern zu können, daß wegen einer vorübergehenden Differenz in der Kinder zahl von einem sofortigen Ueberspringen auf eine höhere Gehaltsklasse wohl nicht wird die Rede sein können. Abg. Fahnauer: Ich bin allerdings dadurch noch nicht ganz beruhigt, denn der Lehrer wird behaupten, es seien immer so viel Kinder, die Gemeinde andervtheils wird das Gegentheil behaupten. Hier muß meiner Ansicht nach eine Vorkehrung getroffen werden und meine Frage bezog sich eben darauf, nach welchem Maßstabe der Streit ent schieden werden soll, ob nach dem 10 jährigen Durchschnitte, oder wie sonst? Abg. v. Criegern: In der Deputation ist die Frage, die vom Abg. Fahnauer angeregt worden ist, nicht zur Sprache gekommen, ich, bekenne auch frei, daß mir doch die Bemerkung von Seiten des Herrn Referenten, die ich im Ganzen für richtig halte, erst dann wirklich Werth erlangen würde, wenn dieselbe von Seiten der Staatsregierung auch wirklich bestätigt würde. Ich bin nämlich der Ansicht, daß wir in der Bestimmung, wie sie hier getroffen wird, mit Vorsicht den Ausdruck gewählt haben, daß die Schule so und so viel Kinder zählen müsse. Es muß nicht mehr, wie der Entwurf ursprünglich hatte, gerade der Lehrer so und soviel Kinder unterrichten, was auch hinsichtlich der Fach- und Klasseneinrichtung Zweifel erregen könnte. Ich bin nun aber weiter nicht der Meinung, daß in einem solchen Falle der Lehrer, wenn zufällig in einem Jahre 51 Kinder da sind, schon das bestimmte Recht habe, zu verlan gen, daß sein Gehalt sofort erhöht werden müsse. Es wäre wohl auch angemessen und zweckmäßig, wenn in der Aus führungsverordnung zum Gesetze über derartige Zweifel weggeholfen würde, und ich halte es zunächst für sehr wün- schenswerth, wenn die Staatsregierung darüber bestimmte Auskunft geben wollte. Staatsminister vr. v. Falkenstein: Ich bin sehr gern bereit, darauf zu erklären, daß ich im Wesentlichen Dem ganz beistimme, was der geehrte Herr Referent darüber als Auskunft bereits gegeben hat. Es liegt in der Natur der Sache, daß man freilich wohl bei einer solchen Bestim mung, wo es sich um bestimmte Zahlen handelt, nicht sagen kann, wenn eine Schule, die jetzt aus 50 Kindern besteht, im nächsten Jahre aus 51 und im darauf folgenden nm II. K. (4. MonneMettt.) 49 Kinder zählt, es sei eine Schule, die 50 Kinder u. s. w. wie im Berichte steht, habe, sondern es muß eine gewisse Continuität in Frage kommen, um sagen zu können, es ist wirklich eine Schule, die in diese oder jene Kategorie ge hört. Ich gebe sehr gern zu, daß in einzelnen Fällen Zweifel darüber entstehen können, es sind auch nach dem bisherigen Gesetze schon häufig deshalb Fragen an das Ministerium gekommen.! Man hat in einzelnen Fällen die Ver hältnisse näher erörtert, und hat man sich überzeugt, daß blos deswegen, weil einmal ausnahmsweise durch be- ondere Zufälligkeiten die Zahl der Kinder um ein paar gestiegen ist, man doch noch nicht ohne Weiteres annehmen lönne, daß es eine Schule von so und soviel Kindern sek, man hat aber ebenso wenig umgekehrt unbedingt annehmen können, daß deswegen, weil 3—4 Jahre hindurch die, Schule nur um wenig Kinder gestiegen ist, sie nicht unter diese Kategorie gehöre. Es sind das eben Specialitäten, die wie bereits der Abg. v. Criegern richtig bemerkt hat, wenn es nöthig sein sollte, höchstens etwa Gegenstand einer Ausführungsverordnung sein könnten; immerhin werden nur die einzelnen Fälle selbst und die dabei vorkommenden Ver hältnisse eine Norm für die Entscheidung abgeben. Präsident vr. Haase: Es scheint, daß sich der Abg. Fahnauer dabei beruhige. Ich frage, nimmt die Kam mer den von dem Herrn Referenten vvrgetra-- genen zweiten Abschnitt des Z. 3: „Der Gehalt ständiger Lehrer an Schulen von 50 und weniger Kindern ist in den angegebenen vier Stadien ihrer Dienstzeit auf 160, 170, 180 und 200 Lhlr. zu erhöhen," an? — Einstimmig Ja. Meine Herren, die Zeit ist zu weit vorgerückt, um in der Berathung des vorliegenden Gesetzentwurfs heute noch weiter vorzugehen. Die morgende Sitzung wird wegen einer Abhaltung, deren ich später in einer vertraulichen Be sprechung gedenken werde, Vormittags um 9 Uhr beginnen und gegen 1 Uhr geschlossen werden. Zugleich erlaube ich mir Sie in Bezug auf die baldigst vorzunehmende Zwischen deputation aufmerksam zu machen, daß die Namen der jenigen Mitglieder der Kammer, welche wegen Ausschei dens mit Beginn des nächsten ordentlichen Landtags nicht zur Zwischendeputation gewählt werden können, im Sitzungssaale ausgehangen sind, und beziehe mich dabei auf den §. 152, wo es heißt: „Stellvertretende Abgeordnete können weder zu Mit gliedern der Deputation, noch zu Ersatzmännern gewählt werden; auch sind, wenn über die einer Zwischendeputa- tion überwiesenen Berathungsgegenstände auf einem ordentlichen Landtage Beschluß gefaßt werden soll, die mit Beginn des Letztem nach §. 71 der Verfassunasur- kunde ausscheidenden Kammermitglieder nicht wählbar. Die Wahl kann nur aus triftigen Gründen abge lehnt werden, über deren Zulässigkeit die Kammer, und 265°
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