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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028269Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028269Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028269Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll37. Sitzung 931
- Protokoll38. Sitzung 957
- Protokoll39. Sitzung 973
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1029
- Protokoll42. Sitzung 1059
- Protokoll43. Sitzung 1087
- Protokoll44. Sitzung 1123
- Protokoll45. Sitzung 1163
- Protokoll46. Sitzung 1199
- Protokoll47. Sitzung 1239
- Protokoll48. Sitzung 1247
- Protokoll49. Sitzung 1275
- Protokoll50. Sitzung 1291
- Protokoll51. Sitzung 1309
- Protokoll52. Sitzung 1331
- Protokoll53. Sitzung 1355
- Protokoll54. Sitzung 1375
- Protokoll55. Sitzung 1407
- Protokoll56. Sitzung 1435
- Protokoll57. Sitzung 1461
- Protokoll58. Sitzung 1497
- Protokoll59. Sitzung 1505
- Protokoll60. Sitzung 1529
- Protokoll61. Sitzung 1555
- Protokoll62. Sitzung 1583
- Protokoll63. Sitzung 1591
- Protokoll64. Sitzung 1639
- Protokoll65. Sitzung 1663
- Protokoll66. Sitzung 1689
- Protokoll67. Sitzung 1723
- Protokoll68. Sitzung 1741
- Protokoll69. Sitzung 1767
- Protokoll70. Sitzung 1803
- Protokoll71. Sitzung 1807
- Protokoll72. Sitzung 1833
- Protokoll73. Sitzung 1851
- Protokoll74. Sitzung 1867
- Protokoll75. Sitzung 1887
- BandBand 1857/58,2 -
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Bec vorhandenem Unvermögen der betreffenden Schul gemeinden und beim Mangel anderer Mittel sind zur Aus hilfe aus Staatskassen Zuschüsse zu gewähren. Es haben jedoch auf diese Zulagen, bei welchen das ganze Einkom men von einem Kirchendienste mit in Anrechnung kommt, nur solche Lehrer Anspruch, die bei untadelhafter Auf führung durch ihre Leistungen im Amre vollständig befrie- dlgen. Im Berichte ist gesagt: Bei dem im Gesetzentwürfe nunmehr folgenden, mit den Worten: „Bei vorhandenem Unvermögen u. s. w." beginnenden Satze, fand es die Deputation angemessener und richtiger, daß sofort nach Aufzahlung der Gehaltssca len die gestellte Bedingung vollständiger Tüchtigkeit der Lehrer, sowie die anderweiten Bedingungen aufgezählt wür den, und schlägt daher vor, den Satz, beginnend mit den Worten: „Es haben jedoch auf diese Zulagen u. s. w." bis zu den Worten: „im Amte vollständig befriedigen'," zuerst zu setzen, und hieran erst den Satz: „Bei vorhandenem Unvermögen der betreffenden Schul gemeinden und beim Mangel anderer Mittel sind zur Aushilfe aus Staatskassen Zuschüsse zu gewähren," anzureihen. Won dem Herrn königlichen Commissar ist gegen die vorbezeichnete Umstellung der beiden Sätze ein Bedenken nicht erhoben worden. Bei erstgedachtem Satze hat die erste Kammer zur Beseitigung von Zweifeln, wie es bei diesen Zulagen mit der freien Wohnung oder dem dafür zu gewahrenden Äqui valente zu halten sei, die Einfügung hierzu dienlicher Worte und folgende Fassung des Satzes beschlossen: „ Es haben jedoch auf diese Zulagen, bei welchen weder die freie Wohnung noch das dafür zu gewahrende Äqui valent (§. 2), wohl aber das ganze Einkommen von einem Kirchendienste mit in Anrechnung kommt, nur solche Lehrer Anspruch, die bei untadelhafter Aufführung durch ihre Leistungen im Amte vollständig befriedigen." Wird nun durch diese Fassung des Satzes jede Unsi cherheit, welche in Betreff des Verständnisses desselben hervortreten könnte, beseitigt, so ist die Deputation in der Lage die Genehmigung obigen Satzes in vorbemerkter Fas sung , sowie nicht minder in der umgestellten Reihenfolge, dre unveränderte Annahme des Satzes: „Bei vorhandenem Unvermögen der betreffenden Schul gemeinden und beim Mangel an deren Mittel sind zur Aushilfe aus Staatskassen Zuschüsse zu gewähren," der Kammer, jedoch unter Vorbehalt der Beschlußfassung über das von dem Referenten nachstehend gestellte Sepa- ratvotum in Betreff eines den Kirchschullehrern von dem Einkommen des Küchendienstes zu gewährenden Antheils zur Annahme Vorschlägen zu können. Präsident Vr. Haase: Ich erwarte nun, ob Jemand in Bezug auf den dritten Abschnitt des Z. Paragraphen Has Wort begehre. Der Abg. Fahnauer hat das Wort. Abg, Fahnauer: Ich beginne mit der Erklärung daß ich in der Hauptsache mit dem Paragraphen einverstan den bin, nur aber, wo es sich um die Zulage handelt, nicht. Ich sehe nicht ein, warum in einer Beziehung die Kirch schullehrer den übrigen Lehrern nachgesetzt werden sollen, ich halte dies für eine Ungerechtigkeit und eine Inkonsequenz des Gesetzes. Ich finde keinen genügenden Grund für Das, was der Herr Referent beantragt hat, und ich wünschte, daß statt 30 Thlr. 60 Thlr. gesetzt werde. Es ist gestern allerdings von dem Ministertische aus gesagt worden, daß die Kirchschullchrcr nicht mehr Arbeit hatten, als die andern. Ich kann aber etwas Anderes mittheilcn, einen Auszug nämlich aus dem Schreiben eines Kirchschullehrers, das mir zugcgangen ist, und das über die Sache ein klares Licht verbreitet. Präsident vr. Haase: Ich kann nicht umhin, dem geehrten Abg. zu bemerken, daß wir auf diesen Gegenstand später kommen werden, wenn von dem Separatvotum zu diesem Abschnitt die Rede ist. Es scheint mir nämlich die Rede des Abg. Fahnauer auf das bei diesem Abschnitt weiter unten in Frage kommende Separatvotum des Herrn Referenten sich zu beziehen. Abg. Fahnauer: Wenn aber der Paragraph geneh migt wird, dann würde das Separatvotum fallen und sich mithin von selbst erledigen. Präsident vr. Haase: Es ist über das Separatvotum erst Beschluß zu fassen, bevor auf die Annahme des drit ten Abschnitts des tz. 3 die Frage gestellt werden kann. Zur Zeit ist aber das Separatvotum noch nicht vorgetra gen worden, und dies würde jedenfalls zuvor geschehen müssen. Abg. Fahnauer: Dann müßte ich beantragen, daß Alles hinter einander vorgelesen werde. Präsident vr. Haase: Auf jeden Fall wird es unter diesen Umständen nicht unpassend sein, wenn der Herr Re ferent das Separatvotum sogleich vorkrüge. Referent Abg. vr. Arnest: Ich gehe nun daran, dem vom Abg. Fahnauer ausgesprochenen Wunsche zu genügen und das Separatvotum, insoweit cs noch zu §. 3 gehört, vorzulesen: Der unterzeichnete Referent ist nämlich der von den übrigen Mitgliedern der Deputation nicht in gleicher Maße geteilten Ansicht, daß es eine Inconsquenz und eine harte Ungleichheit sei, wenn das Einkommen vom Küchendienste dem Schullehrer an den erhöhten Gehaltssätzen vollstän dig eingerechnet werde, und er eben, nur unter Einrech nung dieses Einkommens, den nach der Dienstzeit bemesse nen Gehaltssatz, nichts weiter empfangen soll. Niemand wird leugnen wollen, daß die Verwaltung eines Kirchendienstes für einen Lehrer mit Anstrengung, Mühe und Aufwand von Zeit verknüpft ist, welche letztere er meistens seinen Freistunden entnehmen muß. Der Kirch-
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