Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028269Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028269Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028269Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll37. Sitzung 931
- Protokoll38. Sitzung 957
- Protokoll39. Sitzung 973
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1029
- Protokoll42. Sitzung 1059
- Protokoll43. Sitzung 1087
- Protokoll44. Sitzung 1123
- Protokoll45. Sitzung 1163
- Protokoll46. Sitzung 1199
- Protokoll47. Sitzung 1239
- Protokoll48. Sitzung 1247
- Protokoll49. Sitzung 1275
- Protokoll50. Sitzung 1291
- Protokoll51. Sitzung 1309
- Protokoll52. Sitzung 1331
- Protokoll53. Sitzung 1355
- Protokoll54. Sitzung 1375
- Protokoll55. Sitzung 1407
- Protokoll56. Sitzung 1435
- Protokoll57. Sitzung 1461
- Protokoll58. Sitzung 1497
- Protokoll59. Sitzung 1505
- Protokoll60. Sitzung 1529
- Protokoll61. Sitzung 1555
- Protokoll62. Sitzung 1583
- Protokoll63. Sitzung 1591
- Protokoll64. Sitzung 1639
- Protokoll65. Sitzung 1663
- Protokoll66. Sitzung 1689
- Protokoll67. Sitzung 1723
- Protokoll68. Sitzung 1741
- Protokoll69. Sitzung 1767
- Protokoll70. Sitzung 1803
- Protokoll71. Sitzung 1807
- Protokoll72. Sitzung 1833
- Protokoll73. Sitzung 1851
- Protokoll74. Sitzung 1867
- Protokoll75. Sitzung 1887
- BandBand 1857/58,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Letzteres ist aber völlig ungegründet. Sammtliche Ange klagte haben sich während der Untersuchung, vielleicht eine ganz kurze Periode im Anfänge abgerechnet, auf freiem Fuße befunden, und ich benutze diese Gelegenheit, um auch in dieser Beziehung unrichtigen Ansichten, welche sich im Publicum verbreitet haben könnten, entgegen zu treten. Präsident vr. Haase: Wir werden nun diesen Gegen stand verlassen .... Abg. Rötz schke: Ich bitte um's Wort! Nach diesen Abweichungen von dem vorliegenden Gegenstände zur Sache selbst zu kommen, erkläre ich mich vollkommen einverstan den mit dem Deputationsgutachten unter 2, und bin ganz der Ansicht, daß eine vermehrte Anwendung der Sportel tantiemen durchaus nicht empfohlen werden könne. Sie würde nur zu einem Zagen nach Sporteln und zu hohem Liquidiren führen. Bei Aufhebung der Patrimonialge» richte wurde es ausdrücklich unter die von der Einrichtung zu erwartenden größer» Vortheile gezählt: daß das eigene Interesse der Beamten künftig bei den Sporteln wegfallen und mithin infolge dessen niedriger liquidirt werden würde. Inwieweit sich diese Erwartung bestätigt hat, will ich dahin gestellt sein lassen. Ich habe wenigstens manche Aeuße- rungen und Klagen sehr entgegengesetzter Richtung ver nommen. Jetzt aber das Sonderinteresse der Beamten beim Sportuliren ausdrücklich wieder hervorzurufen, finde ich doch in jeder Hinsicht bedenklich und durch nichts gerechtfertigt. Ich will aber dabei auch den Wunsch aussprechen, daß beim Liquidiren, einer doch wichtigen Sache, die Vorstände der Gerichtsbehörden besser und sorgfältiger die Unterbeamten und Subalternen, denen cs in der Regel allein nur über lassen bleibt, überwachen möchten. Es würde gewiß so manche Ungleichheit und so manches Ucberschreiten der Spor teltaxe dann wohl in Wegfall kommen. Für eine gerechte und umsichtige Bewilligung von Gratificatiouen aber stimme ich durchaus aus voller Ueberzeugung. Präsident vr. Haase: Meine Herren, es scheint Nie mand mehr über diesen zweiten Punkt sprechen zu wollen. Die erste Kammer hat bei Berathung der Abtheilung, das Departement des Justizministeriums betreffend, einen An trag gestellt, welcher dahin geht, „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die Frage wegen einer geeigneten Herbeiziehung des Privatinteresses der Staatsviener zu ihrem Dienste, im besonder» Hinblick, auf das Justizdepartement, in sorgfältige Erwägung zu ziehen und der nächsten Ständeversammlung darüber Mittheilung zu machen". Die Deputation hat im Berichte die Gründe bemerkt, suZ welchen sie den Beitritt zu diesem Antrag widerrathen Hst. Ich frage, ob die Kammer hierin der Ansicht ihrer Deputation beistimme und diesen von der ersten Kam mer beschlossenen Antrag ablehne? — Einstim- ZMg Ja. Es ist nun der erste Gegenstand der heutigen Tagesordnung, erledigt. Wir gehen über auf den andcrweiten schriftlichen Bericht der dritten Deputation über die Petition Johann Andreas Herfurths zu Großweitzschen und Genossen, die Beschränkung des Branntweinverkaufs betreffend. Ich ersuche den Herrn Abg. Braun aus Erbisdorf, als Referent, uns diesen Bericht vorzutragen. Referent Abg. Braun: Ich würde den Herrn Präsi denten bitten, die geehrte Kammer zu fragen, ob sie von Vorlesung der Petition selbst, da der Inhalt derselben we sentlich in den Bericht mit ausgenommen worden ist, ab- sehen wolle. Präsident vr. Haase: Ich stelle in Hinsicht der von dem Herrn Referenten so eben gegebenen Versicherung, daß in den Bericht der wesentlichste Theil der Petition mit aus genommen worden sei, an die Kammer die Frage, ob sie unter Liesen Umständen vom Vortrage der Petition selbst absehen wolle? — Einstimmig Ja. Es würde nun der Herr Referent mit dem Berichte selbst zu beginnen haben. Referent Abg. Braun: Die geehrte hohe Kammer erinnert sich, daß in der 37. Sitzung vom l2. März d. I. eine Petition Kettncr's und Genossen aus Oschatz und Umgegend zur Berathung gelangte, erinnert sich aber auch, daß dieselbe gegen 9 Stim men dem Anträge ihrer Deputation „die Petition auf sich beruhen zu lassen" beitrat. Nachdem nun dieser Gegenstand an die erste hohe Kammer gelangte, dort aber dem Beschlüsse der zweiten Kammer einstimmig beigetreten wurde, war inzwischen die Petition Hcrfurth's an die erste Kammer abgegeben und ist mittelst ProtokollausZug nebst der dort beralhenen Petition Kettncr's und Genossen an die zweite Kammer zurückge langt; der wesentliche Inhalt ist folgender: Petenten sagen: daß nach der dermaligcn Landcsgesetz- gebung die Bestimmung bestehe, daß Kaufleute den Brannt wein lediglich bis Zur Dresdner Kanne verkaufen dürfen. Diese Bestimmung sei aber in der Praxis geradezu illusorisch, denn es wisse Jedermann, daß die Kaufleute in den Städ ten und die Kramer auf dem Lande in der ihnen gegebenen. Erlaubniß, den Branntwein bis zur Dresdner Kanne zu verkaufen, Gelegenheit finden, dieses Product auch in klei nern Quantitäten zu veräußern. Es wisse Jedermann, daß jeder Kramladen zugleich ein S.chnapsladen sei, in welchem der Branntwein billiger verglasert werde, als in den Schenken. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, sei es nöthig, daß ein Gesetz erlassen werde: „welches den Kaufleuten, Kramern und Branntwein» fabrikanten den Verkauf des Branntweins nur in Hölzer-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder