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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028269Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028269Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028269Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll37. Sitzung 931
- Protokoll38. Sitzung 957
- Protokoll39. Sitzung 973
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1029
- Protokoll42. Sitzung 1059
- Protokoll43. Sitzung 1087
- Protokoll44. Sitzung 1123
- Protokoll45. Sitzung 1163
- Protokoll46. Sitzung 1199
- Protokoll47. Sitzung 1239
- Protokoll48. Sitzung 1247
- Protokoll49. Sitzung 1275
- Protokoll50. Sitzung 1291
- Protokoll51. Sitzung 1309
- Protokoll52. Sitzung 1331
- Protokoll53. Sitzung 1355
- Protokoll54. Sitzung 1375
- Protokoll55. Sitzung 1407
- Protokoll56. Sitzung 1435
- Protokoll57. Sitzung 1461
- Protokoll58. Sitzung 1497
- Protokoll59. Sitzung 1505
- Protokoll60. Sitzung 1529
- Protokoll61. Sitzung 1555
- Protokoll62. Sitzung 1583
- Protokoll63. Sitzung 1591
- Protokoll64. Sitzung 1639
- Protokoll65. Sitzung 1663
- Protokoll66. Sitzung 1689
- Protokoll67. Sitzung 1723
- Protokoll68. Sitzung 1741
- Protokoll69. Sitzung 1767
- Protokoll70. Sitzung 1803
- Protokoll71. Sitzung 1807
- Protokoll72. Sitzung 1833
- Protokoll73. Sitzung 1851
- Protokoll74. Sitzung 1867
- Protokoll75. Sitzung 1887
- BandBand 1857/58,2 -
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daß bei den noch vbschwebenden.Verhandlungen mit dem Hause Schönburg darauf zurückgekommen werden kann. Abg. Stockmann: Die Deputation hat abermals an- gerathen, das Postulat nicht zu bewilligen und halt die Begründung einer zweiten Amtshauptmannschaft blos für wünschenswerth und nicht für nothwcndig. Allein die ört liche Lage und die Verhältnisse scheinen mir cs nicht blos wünschenswerth, sondern geradehin nothwcndig zu machen. Ich glaube auch nicht, baß cs im Willen der Deputation und der Kammer liegt, einem Beamten einen Wirkungs kreis zu überlassen, den er bei dem besten Willen und mit den angestrengtesten Kräften dennoch außer Stande ist, so zu versehen, daß der Dienst nicht leide, und wie er ihn wohl versehen möchte. Ich werde mich daher für die Bewilligung des Postulats aussprechen und kann dah.r nur wünschen, daß die geehrte Kammer ebenfalls darauf eingehe. Abg. v. Welck: Auch ich muß mich gegen die Ansicht der geehrten Depulaiion aussprechen. Wenn man einmal einen Beamten überhaupt will, so, glaube ich, muß man ihn in eine Situation bringen, daß er auch seinen Ver pflichtungen genügen könne. Nun ist aber die Zwickauer Amtshauptmaunschast einmal an sich so groß, daß ich nicht glaube, es werbe irgend Jemand behaupten können, daß es möglich ist, daß ein Mann allen Verpflichtungen dieses Amtes genügen könne; sodann aber ist es nicht blos die geographische Ausdehnung, sondern auch die Lage dcrAmts- hauptmannschaft, welche hinaufgrcnzt bis an die obersten Kheile des Erzgebirges, wo die Communicationm immer schwieriger sind als in den Ebenen, und wo die Thalia,keil des Amkshauprmanns eben wegen der Verhältnisse im Ober gebirge viel häufiger in Anspruch genommen wird, als in den gesegneter» ebenen Gegenden und dies bestimmt mich, gegen den Antrag der Deputation mich hiermit auszu sprechen. Referent Abg. Rittner: Die im Berichte gebrauch ten Ausdrücke „wünschenswerth und nothwm'oig" werden sehr häufig im Leben auf subjektiver Auffassung beruhen. Es ist auch der Deputation so ergangen, daß sie eine be stimmte Grenze dafür, wo das Wünschenswerth- anfangt und das Nothwen'dige aufhört, festzustellen und in dieser Beziehung zu einer ganz bestimmten Norm Zu gelangen, nicht vermocht hat. Herr vr. Platzmann hat noch einen andern Ausdruck als Motiv für seine Abstimmung aufge führt, weil nämlich die Staatsregierung in Bezug auf dis Thätigkeit des betreffenden Beamten erklärt hat, daß es geradezu unmöglich sei, daß derselbe seine Geschäfte voll ständig abwickeln könne, so hat sich Herr Abg. l)r. Platz mann an den Ausdruck „unmöglich" gehalten. So gern man nun auch geneigt ist, den subjcctiven Ansichten der Staatsregierung möglichst Rechnung zu tragen, so gern ich auch geneigt bin, dazu die Hand zu bieten, und so wenig ich gemeint bin, der Staats»Gierung gegenüber behaupten s zu wollen, daß cZ unbedingt möglich ist, daß der betreffende Beamte seinen Dienst vollständig erfüllen kann, da ich jenen Landestheil öfter besuche; so will ich doch von einem Streite über diese Worte ganz abschen. Die Sache liegt so: wenn man auch zugeben will oder vielleicht zugeben muß, daß es für den betreffenden Amtshauptmarm sehr schwierig ist, allen feinen Pflichten nachzukommen, so liegen doch nach Ansicht der Deputation noch mancherlei andere Auskunftsmittel vor, um diesem Uebelstandc Abhilfe angedci'hen zu lassen, und die in dieser Beziehung bereits laut gewordenen Acußerungen geben nur einen Beweis für die Richtigkeit der Sache. Es kann natümch nicht, in meiner Stellung an diesem Orte liegen, mich darübcr aus- zusprechcn, inwieweit der gemachte Vorschlag zweckmäßig, wünschenswerth, möglich und vollkommen ausführbar ist; aber soviel geht doch daraus hervor, daß die Ereirung einer neu:« Amtshauptmanuschaft wohl noch eine Finanzpmv'oe warten rönne, sei eö nun, daß im Lause derselben di-Staats regierung zu dem Entschlüsse käme, den Wünschen beider Kammern Rechnung zu tragen, sei cs, daß sich Mittel und Wege finden, den Schwierigkeiten, welche sich bei den amtö- haupttnünnschsstkichm Functionen hier Herausstellen, in ähn licher Weise abzuhelftn, wie bereits der Abg. Falcke ange- deutet hat, indem man doch annehmm muß oder wenigstens die Möglichkeit gedacht werden kann, daß den zunächst liegen den AmkZhauplmannschaften ein Theil der Gcschafte'ber in Redo stehenden Amtöhauptmannschast mit übertragen werden kann, sei cs endlich, daß sich die Unzulänglichkeit aller dieser Aus- hilfSmittel evident hcrausstellt. Soviel glaubt aber die Depu tation antworten zu können, daß es eine Finanzperiodc wohl noch gehen wird, zumal ja auch in neuerer Zeit die Verhältnisse im Erzgebirge sich mannichfach anders gestal tet haben, als früher und nicht geradezu behauptet werden kann, daß dadurch die Berufsgeschäfte für die Ämlöhaupt- leuts schwieriger geworden wären als früher. Die Depu tation hat alles Dies genau geprüft, allein sie ist trotzdem dabei stehen geblieben, der Kammer das Festhalten an ihrem frühem Beschlüsse anzmathen. ' Königlicher Commissar Kohlschütterr Die Staats regierung hat bei der frühem Verhandlung bereits erklärt, daß sie bei Stellung dieses Postulats durchaus nicht von vorübergehenden persönlichen Rücksichten geleitet worden sei, sondern lediglich durch die Rücksicht auf das bleibende Interesse des betreffenden Landestheiles. Es ist ausdrück lich anerkannt worden und ich kann Das nur wiederholen, daß der jetzige Amtshauptmann des betreffenden Bezirks mit großer Anstrengung der Erfüllung seiner Dienstpflich ten sich widmet und seinerseits zu Förderung der Geschäfte nichts unterlassen hat. Er wohnt aber dem obern Theile seines Bezirks zu fern, als daß er in demselben persönlich so wirken könnte, wie es von einem Amkshauptmann an und für sich wünschenswerth ist. Dieses WerHältmß wird 272*
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