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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028269Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028269Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028269Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll37. Sitzung 931
- Protokoll38. Sitzung 957
- Protokoll39. Sitzung 973
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1029
- Protokoll42. Sitzung 1059
- Protokoll43. Sitzung 1087
- Protokoll44. Sitzung 1123
- Protokoll45. Sitzung 1163
- Protokoll46. Sitzung 1199
- Protokoll47. Sitzung 1239
- Protokoll48. Sitzung 1247
- Protokoll49. Sitzung 1275
- Protokoll50. Sitzung 1291
- Protokoll51. Sitzung 1309
- Protokoll52. Sitzung 1331
- Protokoll53. Sitzung 1355
- Protokoll54. Sitzung 1375
- Protokoll55. Sitzung 1407
- Protokoll56. Sitzung 1435
- Protokoll57. Sitzung 1461
- Protokoll58. Sitzung 1497
- Protokoll59. Sitzung 1505
- Protokoll60. Sitzung 1529
- Protokoll61. Sitzung 1555
- Protokoll62. Sitzung 1583
- Protokoll63. Sitzung 1591
- Protokoll64. Sitzung 1639
- Protokoll65. Sitzung 1663
- Protokoll66. Sitzung 1689
- Protokoll67. Sitzung 1723
- Protokoll68. Sitzung 1741
- Protokoll69. Sitzung 1767
- Protokoll70. Sitzung 1803
- Protokoll71. Sitzung 1807
- Protokoll72. Sitzung 1833
- Protokoll73. Sitzung 1851
- Protokoll74. Sitzung 1867
- Protokoll75. Sitzung 1887
- BandBand 1857/58,2 -
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sich auch nicht andern, es möge die Persönlichkeit sein, welche sie wolle. Der geehrte Abg. Falcke hat nun zwar auf ein Auskunftsmittel hingewiesen, welches den vorhan denen Uebelstand wenigstens theilweite erledigen würde, nämlich auf einen Austausch mit gewissen receßherrschafc- lichen Gebietstheilen. Es mag dasselbe auch in rein terri torialer und topographischer Hinsicht Manches für sich ha ben und es würde sich darüber sprechen lassen, wenn man ganz freie Hand hätte. Aber der Herr Abgeordnete wird selbst nicht verkennen, daß die bestehenden Receßverhältnisse der Ausführung dieses Planes sehr große und fast unüber- steigliche Hindernisse in den Weg stellen; man würde dabei auf staatsrechtliche Bedenken stoßen, so daß es schon von Haus aus unthunlich erscheint, auf eine Bezirksabgren zung, wie sie hier in Frage steht, einzugehen. Abg. Jung nicke!: Ich bin keinen Augenblick in Zweifel, daß die Kammer dem Anträge der Deputation beitreten wird, und sie kann es umsomehr thun, als die selbe, wie der Herr Referent bereits andeutete, mit der Errichtung einer neuen Amtshauptmannschaft wenigstens bis zur nächsten Finanzperiode Anstand nehmen möchte, und zwar, um erst Erfahrungen zu sammeln, wie sich das friedensrichterliche Institut praktisch bewähren wird; sollte dieses von segensreichen Folgen sein, so werden auch we sentliche Erleichterungen in den amtshauptmannschaftlichen Geschäften herbckgeführt werden. Abg. v. Criegern: Ich hatte mir eigentlich vorge nommen, mich bei dieser Debatte nicht zu betheiligen, da ich mich bereits früher über die Sache selbst ausgesprochen habe; sehe mich aber doch durch einige Aeußerungen ge- nöthigt, mein Stillschweigen zu brechen. Wenn zunächst der Herr Referent darauf hingewiesen hat, daß es mit Er richtung der neuen Amtshauptmannschaft nicht so eilig er scheine, zumal ja ohnehin in den Wünschen der Kammer eine Veränderung der Verwaltungsbehörden liege, so kann ich darauf kein Gewicht legen. Nach allen Stimmen, die ich darüber vernommen habe, steht soviel fest, daß diese weit aussehenden Projekte wegen Abänderung in dem Ver waltungsorganismus auf Minderung der Amtshauptmann schaften keinen Einfluß haben werden, Zumal wenn hin sichtlich der collegialen Einrichtungen in den Verwaltungs angelegenheiten eine Aendcrung eintreten sollte, der Wir kungskreis der Amtshauptmannschaften nur noch erhöht werden würde. Ich glaube also, daß der vom Herrn Re ferenten angedeutete Grund nicht stichhaltig ist. Ferner erwähnte derselbe auch, man möge doch abwarten, welchen Einfluß die Aendcrung hinsichtlich der Verkehrsmittel äußern werde. Ich bekenne offen, daß ich in dieser Beziehung mit den Lokalitäten nicht genau bekannt bin, verlasse mich aber da sehr auf das Unheil einiger mit den Lokalitäten ganz genau bekannter Mitglieder der ersten Kammer. Im Allgemeinen kann ich mich nicht überzeugen, daß durch die Möglichkeit, zu einzelnen Expeditionen in einer Stadt einmal die Eisenbahn zu benutzen, eine wesentliche Zeit- eriparniß für den Amtshauptmann herbeigeführt werden könnte; denn sein Geschästskreis ist doch von der Art, daß er sehr viel auf dem Lande zu thun hat, wobei ihm durch die Eisenbahnverbindungen kein großer Nutzen erwächst. — Wenn ferner von einem Abgeordneten wiederum auf die Friedensrichter zurückgekommen ist, so glaube ich, daß durch die frühere Debatte über diesen Punkt vollständiger Ideen austausch herbeigeführt worden ist. Ich spreche daher nuc ganz einfach meine feste Ucberzeugung aus, daß durch das Friedensrichterinstitut, wenn dasselbe recht tüchtig einwirkt, die Khätigkeit der Amtshauptlcute doppelt in Anspruch genom men werden wird. Denn die Amtshauptleute sollen die Friedensrichter nicht in ihrem Wirkungskreise unterstützen, sondern die Gerichtsämter, und wenn Differenzen zwischen den Friedensrichtern und Gcrichtsämtern entstehen, dann müssen die Amtshauptleute vermittelnd cinschreitcn. Ich glaube also, wenn jene Ansicht wirklich obwaltet, so beruht sie nur auf einer nicht richtigen Auffassung der Stellung der Friedensrichter. Referent Abg. Rittner: Nur zwei Worte über die Differenz zwischen dem letzten Herrn Sprecher und mir. Der Herr Abg. v. Criegern schien wegen der auch von der Deputation erwähnten Aussicht auf eine Veränderung der Kreisdirectionen und der deshalb beanstandeten Creirung einer neuen Amtshauptmannschaft zu folgern, daß die Deputation mit der in Aussicht gestellten neuen Organi sation der Verwaltungsbehörden auch eine Abminderung der Amtshauptmannschaften erwarte. Dies ist aber keines wegs der Fall. Daß aber ein Einfluß darauf stattsinden wird, wenn, um es rund heraus zu sagen, die Kreis directionen aufgehoben werden, darüber wird Herr v. Criegern mit mir doch wohl einverstanden sein. Ich bin der Meinung, daß wenn dieser Fall eintreten sollte, wir noch mehr Amtshauptmannschaften bekommen werden, als wir jetzt haben. Ich glaube aber nun eben, daß es zweck mäßig sein wird, mit einer Vermehrung der Amtshaupt mannschaftlichen Bezirke für jetzt innezuhalten und abzu warten, wie weit wir bei einer Veränderung der Organi sation mit den bestehenden Amtshauptmannschaften kommen und wie weit sich das Bcdürfniß nach mehrer» und klei nern Amtshauptmannschaften Herausstellen wird. Ich hoffe, Herr v. Criegern wird dieser Auffassung beitreten. Abg. Jung nickcl: Wenn mir der Abg. v. Criegern entgegengehalten hat, daß durch die Friedensrichter den Amtshauptmannschaften noch mehr Arbeit zugewiesen werden würde, als es zeittzer der Fall gewesen ist, so will ich zu wei terer Begründung meiner vorhin ausgesprochenen Ansicht nur auf einen Moment Hinweisen. Nämlich auf die Stra- ßenbauangelegenheiten. .Denn ss viel ich die Instruktionen
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