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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028269Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028269Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028269Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll37. Sitzung 931
- Protokoll38. Sitzung 957
- Protokoll39. Sitzung 973
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1029
- Protokoll42. Sitzung 1059
- Protokoll43. Sitzung 1087
- Protokoll44. Sitzung 1123
- Protokoll45. Sitzung 1163
- Protokoll46. Sitzung 1199
- Protokoll47. Sitzung 1239
- Protokoll48. Sitzung 1247
- Protokoll49. Sitzung 1275
- Protokoll50. Sitzung 1291
- Protokoll51. Sitzung 1309
- Protokoll52. Sitzung 1331
- Protokoll53. Sitzung 1355
- Protokoll54. Sitzung 1375
- Protokoll55. Sitzung 1407
- Protokoll56. Sitzung 1435
- Protokoll57. Sitzung 1461
- Protokoll58. Sitzung 1497
- Protokoll59. Sitzung 1505
- Protokoll60. Sitzung 1529
- Protokoll61. Sitzung 1555
- Protokoll62. Sitzung 1583
- Protokoll63. Sitzung 1591
- Protokoll64. Sitzung 1639
- Protokoll65. Sitzung 1663
- Protokoll66. Sitzung 1689
- Protokoll67. Sitzung 1723
- Protokoll68. Sitzung 1741
- Protokoll69. Sitzung 1767
- Protokoll70. Sitzung 1803
- Protokoll71. Sitzung 1807
- Protokoll72. Sitzung 1833
- Protokoll73. Sitzung 1851
- Protokoll74. Sitzung 1867
- Protokoll75. Sitzung 1887
- BandBand 1857/58,2 -
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Seite 242 der Budgetvorlage 80 Thlr. für Insgemein Nr. 36 und Seite 243 der Budgetvorlage 50 Thlr für den bota nischen Gärtner Nr. 14 abgelehnt, (vergl. S. 106 des Berichts), sowie sie auch die andern kleinen Gehaltserhöhungen für sechs Stellen, an zu sammen 161 Thlr. nur transitorisch genehmigt hat. Die erste Kammer hat hiervon abweichend: jene beiden Erhöhungen bewilligt, und zwar diese beiden, wie jene 161 Thlr., also zusammen 291 Thlr. * auf den Normalctat gebracht, so wie es von der Regierung postulirt war. Die Deputation hat nun diese Angelegenheit nochmals geprüft, und empfiehlt der Kammer beide Erhöhungen zu bewilligen. Die 80 Thlr. für Insgemein anlangend, kann nicht geläugnet werden, daß das zahlreiche Personal bei den ver schiedenen Zweigen der Krankenpflege wohl ein solches sein mag, welches nicht selten außerordentlicher Unterstützung bedarf, sogar wohl zu vorübergehender Vermehrung der Kopfzahl. Die 50 Thlr. Gehaltserhöhung, für den botanischen Gärtner betreffend, so liegt diese innerhalb der oft genannten Grenze der 10 Procent zu allgemeinen Gehaltsaufbesse rungen, welche in den später stattgefundenen Berathungen dieser Kammer fast ohne Ausnahme bewilligt worden sind, und erscheint namentlich hier, wegen Erweiterung des bota nischen Gartens und Trennung desselben von dem Hof gärtner der Brühlschen Terrasse wohl motivirt; und glaubt die Deputation auf Grund dieser Ver hältnisse der Kammer die nachträgliche Bewilligung dieser kleinen Summen anrathen zu müssen; sowie sie auch die Uebertragung dieser, sowie der früher bewilligten 161 Thlr. auf den Normaletat nun mehr befürwortet, theils aus den bei Pos. 20 bereits erörterten Gründen, theils um Differenzen von so unbe deutender Wichtigkeit zwischen beiden Kammern zu be seitigen. Präsident vr. Haase: Ich erwarte, ob Jemand hier über das Wort begehre. Es ist bei Pos. 23 ä I. ä. die Summe von 130 Thalern, wovon 80 Thaler für Erhöhung des Ansatzes „Insgemein" und 50 Thaler Erhöhung des Normaletats des botanischen Gärtners, von der Staatsre gierung gefordert worden. Wir haben diese Summen bei früherer Berathung in der Sitzung vom 26. Januar dieses Jahres abgclehnt, gegenwärtig aber schlägt die Deputation vor, dieselben gleich der ersten Kammer und zwar etat mäßig zu bewilligen. Ich frage, ob die Kammer ihrer Deputation hierin beitrete? — Einstim mig Ja. Der zweite Punkt betrifft die erwähnten 160 Thaler, welche die Kammer zu kleinen Gehaltserhöhungen bei der ersten Berathung nur transitorisch bewilligte. Die Depu tation schlägt aber gegenwärtig vor, diese 160 Thaler etatmäßig zu bewilligen, was auch von der ersten Kammer geschehen ist. Ich frage, ob die Kammer il. K. (4. Abonnement.) hierin ihrer Deputation beistimme? — Einstim mig Ja. ReferentAbg. Rittner: Pos. 24 a. Polizeidirection zu Dresden. Die zweite Kammer hat hier auf Anrathen der De putation die Gehalte der 50 letzten Gendarmen nur in der Höhe von 180 Thlr. bewilligt, während in der Vorlage 200 Thlr. etatisirt sind, di? erste Kammer diese Gehalte auch in der postulirten Höhe bewilligt hat. Die Gründe, von welcher die Deputation damals ausging, sind in dem ersten hierüber erstatteten Bericht enthalten. Gegenwärtig ist die Deputation über diese Angelegenheit zu einem an dern Resultate gekommen. Sie muß zugeben, daß aller dings bei derartigen Angestellten die Nothwendigkeit vor handen ist, eine den unvermeidlichen Lebensbedürfnissen ent sprechende Bezahlung zu gewähren; die jenseitige Deputa tion folgert hieraus, daß, um zuverlässige Leute zu gewinnen, man den Gehalt so bemessen müsse, daß namentlich gediente Militärs im Privatdienste sich nicht besser stehen, denn diese seien bei den Anstellungen vorzugsweise zu berücksich tigen, und bezieht sich auf die Gehalte der Polizeidiener in Leipzig, welche in gleicher Höhe bestehen, als wie sie hier von der Negierung etatisirt worden sind. Der Deputation ist hinlänglich bekannt, wie alle Löhne und Gehalte auch im Privatdienste auf früher nie dagewesene Höhe gestiegen sind, und sie muß zugebcn, daß eine Uebcrschreitung der Privatdiensigehalte eintreten muß, wenn man die betreffen den Personen veranlassen will, in derartigen Staatsdienst zu treten. Die Deputation ist ferner eingedenk, welch großes Ge wicht die Herren königlichen Commissare bei den Deputatiyns- berathungen darauf legten, diese Gehalte in der geforderten Höhe bewilligt zu sehen, und auch in der zweiten Kammer erhoben sich bei der Berathung mehrfache Stimmen für die volle Bewilligung. Nach Zusammenstellung und Prüfung aller dieser Mo mente ist nun die Deputation zu der Ansicht gekommen, der Kammer anzurathen, von der früher ausgesprochenen Abminderung abzufehen, und empfiehlt, das Postulat in der gestellten Höhe mit 33,900 Thlr. für Pos. 24 s zu bewilligen. Abg. Riedel: Wir haben bei der ersten Berathung für die letzten 50 Gendarmen blos 180 Thaler bewilligt, während die Deputation nunmehr 200 Thaler vorschlägt. Ich habe mich schon früher dahin ausgesprochen, daß ich die Gendarmen keineswegs um ihren Gehalt beneide und ich werde nunmehr mit dem Deputationsgutachten stimmen. Denn, meine Herren, das steht wohl fest, daß ein Gendarm hier in Dresden nicht so billig leben kann als einer auf dem Lande, und warum sollen die Gendarmen auf dem Lande mehr Gehalt haben als hier in Dresden. Aber eine zweite Frage drängt sich mir hier auf, die ich ebenfalls hier wie der in Anregung bringen muß, es ist dies nämlich die Zahl der in Dresden angestellten Gendarmen. Hat denn die Deputation Erörterungen darüber angcstcllt, ob wirklich so viele nöthig sind. Es fragt sich sehr, ob es nothwendig ist, 273
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