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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028270Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028270Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028270Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll39. Sitzung 739
- Protokoll40. Sitzung 761
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 857
- Protokoll45. Sitzung 869
- Protokoll46. Sitzung 895
- Protokoll47. Sitzung 917
- Protokoll48. Sitzung 929
- Protokoll49. Sitzung 949
- Protokoll50. Sitzung 963
- Protokoll51. Sitzung 981
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 1011
- Protokoll54. Sitzung 1039
- Protokoll55. Sitzung 1055
- Protokoll56. Sitzung 1089
- Protokoll57. Sitzung 1105
- Protokoll58. Sitzung 1117
- Protokoll59. Sitzung 1139
- Protokoll60. Sitzung 1161
- BeilageBeilage zu Nr.59 und 60 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 1177
- Protokoll61. Sitzung 1239
- Protokoll62. Sitzung 1267
- Protokoll63. Sitzung 1277
- Protokoll64. Sitzung 1285
- Protokoll65. Sitzung 1303
- Protokoll66. Sitzung 1333
- Protokoll67. Sitzung 1341
- Protokoll68. Sitzung 1363
- Protokoll69. Sitzung 1387
- SonstigesGesetzentwurf, einige erläuternde und zusätzliche Bestimmungen ... 1413
- Protokoll70. Sitzung 1425
- Protokoll71. Sitzung 1465
- Protokoll72. Sitzung 1471
- Protokoll73. Sitzung 1481
- Protokoll74. Sitzung 1509
- Protokoll75. Sitzung 1533
- Protokoll76. Sitzung 1559
- Protokoll77. Sitzung 1567
- Protokoll78. Sitzung 1597
- Protokoll79. Sitzung 1613
- Protokoll80. Sitzung 1625
- Protokoll81. Sitzung 1635
- Protokoll82. Sitzung 1649
- Protokoll83. Sitzung 1675
- Protokoll84. Sitzung 1693
- Protokoll85. Sitzung 1705
- Protokoll86. Sitzung 1713
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 23
- BandBand 1857/58,2 -
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Thlr. ein Ansteigen derselben um 268,135 Thlr., welches in der Hauptsache mit 27,950 Thlr. auf Pos. 19 (Ministerium nebst Kanz lei) ; 38,650 - - - 22a. (furgewerblicheZweckeund 'Anstalten); 34,200 - - - 23b. (Gendarmerkeanstalt); 24,100 - - - 24a. (Polizeidirection zu Dres ¬ den) und 89,945 - - - 28 (Straf- und Bersorgan- stalten) fällt. Die Summe des dermaligen Postulats für das ganze Departement an 772,472 Thlr. normalmäßig, 22,674 Thlr. transitorisch, 795,146 Thlr. überhaupt, übersteigt die letztmalige Bewilligung an 670,684 Thlr. normalmäßig, 24,369 Thlr. transitorisch, 695,053 Thlr. überhaupt um 100,093 Thlr., indem 101,788 Thlr. normalmaßig mehr, 1,695 - transitorisch weniger gefordert werden. Bei dem folgenden- Vortrag der einzelnen Positionen ist der Kürze halber die jenseitige Bewilligung nur dann ausdrücklich erwähnt worden, wenn dieselbe von dem Postulate der Staatsregierung oder von den Vorschlägen des jenseitigen oder des diesseitigen Deputationsberichts abweicht. Präsident v. Schönfels: Es würde nun die allgemeine Debatte zu eröffnen sein, sofern eine solche beliebt werden sollte. Ich habe zu erwarten, ob Jemand über den allge meinen Theil des Berichts das Wort zu ergreifen gedenkt. Graf v. Riesch: Man kann, wie ich glaube, der geehrten Deputation in doppelter Beziehung für ihren Bericht dank bar sein, erstlich um deswillen, weil sie bei mehrern Posi tionen über die von der jenseitigen Kammer verweigerten Gehaltsaufbesserungen hinweggegangen ist und dieselben meistentherls ohne Anstand zu bewilligen empfohlen hat. Hat man sich mit dem Princip dieser Aufbesserungen ein mal einverstanden erklärt und dasselbe adoptirt, so scheint eine Veränderung in einzelnen kleinen Punkten doch fast ein zu tiefes Eingreifen in die Details der Administration mit sich zu führen, und vielleicht selbst in die Verwaltungs befugnisse der Staatsregierung. Ferner, glaube ich, ist der Deputation aus vollster Ueberzeugung beizupflichten, wenn sie im spätem Verlaufe ihres Berichts auf den Antrag wegen Vereinfachung der Staatsverwaltung zurück gekom men ist, und denselben von Neuem accentuirt hat. Der Staat der Neuzeit kommt mir bisweilen vor, wie die Weltseele Schellings, die in Alles eingedrungen ist, oder eindringen will. Um so mehr möchte einer solchen Tendenz entgegen zu wirken sein, und wenn dieselbe auch nicht ganz verlassen werden kann, so laßt sie sich doch in vielen Rich tungen modernen und mit der nothwendigen Vielseitigkeit eine wünschenswerthe Einfachheit verbinden. Diese Be griffe sind gewiß nicht so unvereinbar, als sie scheinen. Denken wir uns den Organismus der Verwaltung als ein Netz, welches mit quadrirten Linien das ganze Staatsgebiet überzieht, so lassen sich diese Quadrate entweder weiter oder enger fassen, und es läßt sich innerhalb derselben den historisch gegebenen Elementen, sowie der Selbstthatigkeit der Staatsangehörigen ein größerer oder geringerer Spiel raum anweisen. Ich beschränke mich für jetzt auf diese Bemerkungen und schließe mit der Ueberzeugung, daß, wenn jener Antrag von der Staatsregierung mit Bereit willigkeit beherzigt wird, es den hervorragenden Kräften derselben gewiß gelingen werde, demselben zum allgemeinen Besten zu entsprechen. v. Ze hm en: Da durch den Herrn Grafen Riesch ein mal bereits der im Bericht erwähnte Antrag auf eine Re vision des ganzen Organismus unsrer Staatsverwaltung angeregt worden ist, so möge es mir auch gestattet sein, mich darüber auszusprechen. Ich kann allerdings die großen Hoffnungen, die von vielen Seiten auf Erfüllung der Wünsche, die man bei diesem Anträge hegt und die soeben ausgesprochen worden sind, nicht theilen. Ich glaube, man mag die Sache drehen und wenden wie man will, es wird ungefähr immer wieder auf dasselbe hinaus kommen. Ich will nicht läugnen, daß, nachdem in unsrer Organisation in neuerer Zeit so bedeutende Veränderungen eingetreten sind, eine allgemeine Revision unsers Verwal tungsorganismus manche Vorzüge haben kann. Das Wesentliche und Werthvollste des in diesem Berichte wieder erwähnten, früher von der Kammer bei der allgemeinen Debatte über das Budget gefaßten Antrags auf Revision finde ich allerdings aber nur darin, daß Mittheilungen über die Ergebnisse der deshalb anzustellenden Erörterungen von der Staatsregierung erbeten worden find, welche die selbe bereitwillig zugesichert hat, nicht aber sofortige Vor legung von Gesetzentwürfen zu Umgestaltung unsers Ver waltungsorganismus. Es wird im Berichte das Bestehen besonders unsrer Mittclbehörden und namentlich der Krcis- directionen als ein Provisorium bezeichnet. Ein Provi sorium wird es allerdings in gewisser Hinsicht sein; so provisorisch, wie alle menschlichen Zustände; sie bestehen eben—bis sie geändert werden. Unsre geehrte Deputation hat selbst die Vorbedingungen näher im Berichte auseinander gesetzt, welche vorhergehen müssen, um zu dem Resultate einer Verbesserung unsers Verwaltungsorganismus zu ge langen. Sie erwähnt namentlich dabei beispielsweise die Gewerbeordnung und die neue Kkrchenverfassung. Nun, bis diese Gesetze vorliegen, verabschiedet werden und darüber eine Vereinigung zu Stande kommt, darüber wird aller dings noch einige Zeit vergehen. Ob überhaupt, nament lich ob über die letzte Vorlage eine Vereinigung möglich sei, ob es räthlich ist, sie gerade jetzt vorzulegen, wo die kirchlichen Parteien sich schroff gegenüber stehen, das will
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