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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028270Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028270Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028270Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll39. Sitzung 739
- Protokoll40. Sitzung 761
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 857
- Protokoll45. Sitzung 869
- Protokoll46. Sitzung 895
- Protokoll47. Sitzung 917
- Protokoll48. Sitzung 929
- Protokoll49. Sitzung 949
- Protokoll50. Sitzung 963
- Protokoll51. Sitzung 981
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 1011
- Protokoll54. Sitzung 1039
- Protokoll55. Sitzung 1055
- Protokoll56. Sitzung 1089
- Protokoll57. Sitzung 1105
- Protokoll58. Sitzung 1117
- Protokoll59. Sitzung 1139
- Protokoll60. Sitzung 1161
- BeilageBeilage zu Nr.59 und 60 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 1177
- Protokoll61. Sitzung 1239
- Protokoll62. Sitzung 1267
- Protokoll63. Sitzung 1277
- Protokoll64. Sitzung 1285
- Protokoll65. Sitzung 1303
- Protokoll66. Sitzung 1333
- Protokoll67. Sitzung 1341
- Protokoll68. Sitzung 1363
- Protokoll69. Sitzung 1387
- SonstigesGesetzentwurf, einige erläuternde und zusätzliche Bestimmungen ... 1413
- Protokoll70. Sitzung 1425
- Protokoll71. Sitzung 1465
- Protokoll72. Sitzung 1471
- Protokoll73. Sitzung 1481
- Protokoll74. Sitzung 1509
- Protokoll75. Sitzung 1533
- Protokoll76. Sitzung 1559
- Protokoll77. Sitzung 1567
- Protokoll78. Sitzung 1597
- Protokoll79. Sitzung 1613
- Protokoll80. Sitzung 1625
- Protokoll81. Sitzung 1635
- Protokoll82. Sitzung 1649
- Protokoll83. Sitzung 1675
- Protokoll84. Sitzung 1693
- Protokoll85. Sitzung 1705
- Protokoll86. Sitzung 1713
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 23
- BandBand 1857/58,2 -
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ihnen leider nicht nehmen kann. Dasselbe Verhältniß tritt auch ein in Bezug auf die Menschenärzte, welche den armem Gegenden sich in geringerer Zahl zuwenden wie den wohlhabenden, das sind Uebel, die sich nie ganz ver meiden lassen. Auf die Bezugnahme auswärtiger Länder will ich nicht ausführlich eingehen, die Beispiele halten sich so ziemlich die Waage, in dem einen Lande hat man den Weg eingeschlagen, in dem andern jenen. Die Vorgänge in England sind vielleicht aus dem Grunde nicht ganz ein schlagend, den Herrn Hofrath Hänel selbst hervorhob, denn eben in dem praktischen Sinne, den die Engländer in sol chen Angelegenheiten besitzen, der aber unter uns theilweise und nicht allgemein vorhanden ist, entspringt das Bedürf- niß, dem bei uns durch gesetzliche Vorschriften und polizei liche Anordnungen mehr nachzuhelfen ist. Ganz außer Betracht kann dabei nicht bleiben, daß in England die klei nen Wirthschaften nicht in demselben Verhältnisse zahlreich sind wie bei uns, wie denn dort Alles in großem Verhält nissen erscheint. Was endlich den eventuellen Antrag be trifft, so muß ich darauf aufmerksam machen, daß es sich hierbei wiederum um eine Vermehrung der Bewilligungen aus Staatsmitteln, um ein neues Postulat handeln würde, ein Effect, der von Seiten der Kammer mit Recht vielseitig vermieden zu sehen gewünscht worden ist. Auch die Re gierung ist gerade bei dieser Vorlage davon ausgegangen, diesen Weg zu vermeiden. Nachdem es durch die Bereit willigkeit der Kammer möglich gemacht worden ist, die Thicrarzneischule in einen genügenden Stand zu setzen, so ist sie davon ausgegangen, der direkten Bewilligung weiter nicht stattzugeben, sondern die Khierärzte sich selbst ihren Weg bahnen zu lassen, und mir scheint es allerdings zwei felhaft, ob, wenn die Ablehnung des Gesetzes erfolgen sollte, die zweite Kammer wiederum ihrerseits sich mit diesem even tuellen Anträge einverstehen möchte, so daß freilich der Zweck, welchen Herr v. Metzsch als einen dringenden und nothwendigen anerkannt, vielleicht doch nicht in einer be friedigenden Weise erreicht werden könnte. v. Watzdorf: Die Kammer hat bereits früher ihre Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben, zu Gunsten der Verbesserung des Veterinarwesens zu wirken, sie hat mit größer Liberalität die Mittel bewilligt, welche zur Verbesserung und Reorganisation der Thierarzneifchule nothwendig sind. In Bezug auf den vorliegenden Ge setzentwurf kann man allerdings verschiedener Meinung sein, und ich möchte der Meinung nicht unbedingt entge gen treten, daß derselbe gewissermaßen etwas verfrüht er scheint, und daß es vielleicht besser gewesen wäre, längere Zeit zu warten und namentlich die Erfolge abzuwarten, welche durch die Verbesserung der Thierarzneischule und namentlich durch eine vielseitigere Ausbildung der Thier arzte erreicht werden dürften. Indessen, so verschieden auch die Meinungen über die Vorlage sein können, so scheinen! doch jedenfalls die Vorschläge der Majorität der Deputa tion die wesentlichsten Uebelstände derselben beseitigt zu haben, die besonders darin bestanden, daß die vorhandenen Empiriker in nächster Zeit beseitigt werden sollten, wodurch Wohl ein Mangel än Thierätzten entstanden wäre. Wenn nun auch Seiten der praktischen Landwirthe in der zweiten Kammer gegen diese Vorlage wesentliche Bedenken nicht erhoben worden sind, so glaube ich, daß nach den Verbesse rungen, die die Majorität der Deputation in dem wichtig sten Theile des Gesetzentwurfs angebracht hat, ein wesent liches Bedenken der Annahme nicht entgegenstehen wird und unter diesen Umständen werde ich für dieselbe stimmen. Königlicher Commiffar Just: Es hat der Regierung gewiß nur zur Beruhigung und Befriedigung gereichen können, daß die Majorität der Deputation dieser hohen Kammer gegen die speciellen Bestimmungen des Gesetzent wurfes ebensowenig etwas wesentliches zu erinnern gefun den hat, als es in der hohen zweiten Kammer der Fall ge wesen ist. Ich glaube auch nicht, daß die geehrte erste Deputation dem Gesetzentwürfe einen Vorwurf hat machen wollen, indem sie bemerkt, daß der Entwurf in zwei Theile zerfalle, von denen der eine mehr der Administra tion, der andere mehr der Gesetzgebung angehöre, denn beide Theiss stehen unter sich selbst in enger Verbindung. Es konnten solche Verpflichtungen, wie sie der Gesetzent wurf den Thierärzten auferlegt, und Beschränkungen ihres Gewerbsbetriebes füglich nicht eher festgesetzt werden, als bis ihnen ein entsprechender Schutz ihrer Existenz gesichert war. Ich nehme also an, daß die geehrte Deputation in ihrer Majorität den Details des Gesetzentwurfs im Allge meinen beistiinmt. Um so schmerzlicher ist es der Regie rung gewesen, bei der geehrten Deputation dieser hohen Kammer keine so günstige Stimmung für die Tendenz des Gesetzes im Allgemeinen zu finden, als dies in der zweiten hohen Kammer der Fall gewesen ist. Es würde mir vielleicht nicht obliegen, auf die Gründe einzugehen, aufwelchen der erste, der Annahme des Gesetzes abfällige, Beschluß der geehr ten Deputation beruht hat. Da diese Gründe jedoch im Deputationsberichte einmal Aufnahme gefunden haben und da sie der Hauptsache nach mit den Gründen übereinstkm- men, auf welchen die geehrte Minorität ihr Gutachten ba- sirt, so werde ich mir wenigstens erlauben dürfen, in Kürze auf diese Gründe noch etwas naher einzugehen. Der erste Grund, das den Khierärzten angeblich beigelegte Verbietungsrecht, ist bereits von Sr. Excellenz beleuchtet, und,' wie ich glaube, vollständig widerlegt worden. Von einem Verbietungsrcchte spricht das ganze Gesetz nicht, es wird nur der Nachweis der Qualificatkon zur Ausübung der Thierheilkunde gefordert, ein Nachweis, wie er bei al len wissenschaftlichen Berufsarten nach unsrer bestehenden Gesetzgebung gefordert wird. So wenig man aber sagen 147*
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