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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028270Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028270Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028270Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll39. Sitzung 739
- Protokoll40. Sitzung 761
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 857
- Protokoll45. Sitzung 869
- Protokoll46. Sitzung 895
- Protokoll47. Sitzung 917
- Protokoll48. Sitzung 929
- Protokoll49. Sitzung 949
- Protokoll50. Sitzung 963
- Protokoll51. Sitzung 981
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 1011
- Protokoll54. Sitzung 1039
- Protokoll55. Sitzung 1055
- Protokoll56. Sitzung 1089
- Protokoll57. Sitzung 1105
- Protokoll58. Sitzung 1117
- Protokoll59. Sitzung 1139
- Protokoll60. Sitzung 1161
- BeilageBeilage zu Nr.59 und 60 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 1177
- Protokoll61. Sitzung 1239
- Protokoll62. Sitzung 1267
- Protokoll63. Sitzung 1277
- Protokoll64. Sitzung 1285
- Protokoll65. Sitzung 1303
- Protokoll66. Sitzung 1333
- Protokoll67. Sitzung 1341
- Protokoll68. Sitzung 1363
- Protokoll69. Sitzung 1387
- SonstigesGesetzentwurf, einige erläuternde und zusätzliche Bestimmungen ... 1413
- Protokoll70. Sitzung 1425
- Protokoll71. Sitzung 1465
- Protokoll72. Sitzung 1471
- Protokoll73. Sitzung 1481
- Protokoll74. Sitzung 1509
- Protokoll75. Sitzung 1533
- Protokoll76. Sitzung 1559
- Protokoll77. Sitzung 1567
- Protokoll78. Sitzung 1597
- Protokoll79. Sitzung 1613
- Protokoll80. Sitzung 1625
- Protokoll81. Sitzung 1635
- Protokoll82. Sitzung 1649
- Protokoll83. Sitzung 1675
- Protokoll84. Sitzung 1693
- Protokoll85. Sitzung 1705
- Protokoll86. Sitzung 1713
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 23
- BandBand 1857/58,2 -
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durch Majoritätsbeschluß in die Warte lüng'ema'üdelt: „die den Behörden schuldige Achtung nicht aus den Augen zu setzen," , während die MinoMt Vie Fassung so empfohlen hatte: „die den Behörden schuldige Rücksichtnahme und Achtung nicht aus den Augen zu setzen." Bei Berathung dieses Paragraphen in der jenseitigen Kammer wurde übrigens einerseits der Vorwurf, als ob den Advocaten eine Verzögerung der Rechtssachen zur Last falle, mit dem Bemerken bekämpft, daß die Entscheidungen der obern Instanzen unendlich lange auf sich warten ließen, Während andererseits auf die vielfachen Ansprüche an die Khätigkeit der Oberbehörden hingewiesen wurde. Der Herr Justizminister hat darauf zugesagt, dem Uebel näher nachfor schen und geeignete Abhilfe treffen zu wollen. Die unterzeichnete Deputation tritt hinsichtlich der zu erst gedachten Einschaltung dem einhelligen Beschlüsse der zweiten Kammer bei. Sie findet aber auch rücksichtlich der beschlossenen Umänderung der Dörte „Rücksichtnahme und Ehrerbietung" in das Wort „Achtung" keinen hinlänglichen Grund, um einen Differenzpunkt aufkommen zu lassen. Denn wenn auch zugegeben werden muß, daß, wie in der zweiten Kammer, mehrfach hervorgehoben worden ist, der Ausbruch „Achtung" mehr das innere Gefühl andeutet, während der Ausdruck „Rücksichtnahme" bestimmter auf das äußere Verhalten hinweist, so ist doch dabei zu bemerken, daß die ganze Wortfassung: „der Advocat hat.bei schriftlichen wie mündlichen Vor trägen sich kurz, deutlich, bestimmt und mit Freimuth auszusprechen, ohne jedoch dabei die den Behörden - schuldige Achtung bei Seite zu setzen, Aeußerungen, . welche für die Gegenpartei, deren Sachwalter, für Zeugen, Sachverständige oder sonst irgend wen verletzend sind, zu unterlassen rc." deutlich an dre Hand giebt, wie dem Advocaten nicht blos eine innere Gesinnung, sondern eine nach außen bemerkbare angemessene Handlungsweise zur Wicht gemacht wird. , Hinsichtlich der gedachten Klagen über die Langwierig keit der Civuprocesse und msbesondere über das lange Aus bleiben der Entscheidungen in den obern Instanzen kann bei der Erklärung des Herrn Justizministers um so mehr Beruhigung gefaßt werden, als die gethane Zusage bereits zum LH eil verwirklicht worden ist. Daher schlägt die unterzeichnete Deputation der Kam mer vor: , §. 12 mit der von der zweiten Kammer beschlossenen Einschaltung und beziehendlich Modifikation anzunehmen. Ich gestatte mir die Beifügung, daß, wenn die Depu tation auf die Klagen über Verzögerung der Entscheidun gen ebenfalls hinzuweisen sich erlaubt hat, sie keineswegs damit hat sagen wollen, ob und wem dabei die Verschul dung zur Last falle, sondern sie hat lediglich auf die Lhat- sache hingewiesen, daß im Laüde jetzt darüber Klagen vor- kömmen, daß die Erkenntnisse in Civilproceßsachen sehr lange ausbleiben. Es ist möglich, daß, wenn man nicht näher nach den Gründen fragt, dies wohl mißverstanden werden könnte. Die Deputation, meine hochgeehrtesten Herren, hat durchaus keinen Grund, den Mitgliedern" der Oberbehörden die Schuld beizumeffen. Welches die Gründe sein mögen, darüber will die Deputation nicht urtheilen. Es können für die betreffenden Räche die triftigsten Gründe vorliegend die Deputation hat also lediglich auf die Lhatfache hiniökr- sen wollen, daß die Erkenntnisse sehr lange ausbleiben. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erröarten, öb- Jemand das Wort begehrt. Staatsminister vr. v. Zsch i nsky: WeNn in der zwei ten Kammer darüber geklagt worden ist, daß zeither der Der» spruch der Sachen in den höhern Instanzen mitunter nicht so rasch erfolgt sei, als zu wünschen gewesen, so hat dieser Umstand wohl mit seinen Grund in der Uebergangsperivde^ in der wir uns seit einiger Zeit befinden und in welcher al lerdings der Derspruch der Sachen sich bedeutend tzehaUft hat. Ich glaube aber annehmen zu dürfen, daß in Zukunft der Versprach, auch in den obern Instanzen, rascher und so schnell, als Nach Lage der Sache möglich, erfolgest: wird. Präsident v. Schönfels: Es scheintNiemand weiter das Wort zu verlangen. Ich werde daher zur Abstimmung übergehen, sofern nicht der Herr Referent noch zum Schlüsse zu sprechen wünscht. Referent Bürgermeister Müller: Ich habe Nichts zw bemerken. Präsident v. Schönfels: Zu §. 12 schlägt die De putation vor, die Zustimmung zu ertheilen, jedoch mit der von der zweiten Kammer beschlossenen Einschaltung und beziehendlich Modifikation. Ich werde zuerst die Frage auf den Paragraphen, dann aber auf die erwähnte Einschaltung richten. Ich frage, ob die Kammer auf Anratherr ihrer Deputation dem,§. 12 beistimmt? —Ein stimmig Ja. Ich frage weiter, ob die Kammer nach den Worten in Zeile 5 „so wenig kostspielig als möglich auszu führen" noch, wie die Deputation vorschlägt, einschalten will: „die gütliche Beilegung in Streitsachen in geeigneten Fällen zu befördern." — Einstim mig Ja. Die Deputation schlägt weiter vor, die Worte: „die den Behörden schuldige Achtung bei Seite zu setzen" statt der Worte: „die den Behörden schuldige Rücksichtnahme und Ehrerbietung bei Seite zn setzen," anzunehmen. Ich frage auch hier, ob die Kam mer mit dem Vorschläge ihrer Deputation sich einversteht? — Einstimmig Ja. Endlich frage ich noch, ob die Kammer dem §. 12 mitden beschlossenen Abänderungen bei stimmt.— Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Müller: §.13. Der Advocat ist gehalten, in der Regel Jedem, wel-- cher ihn darum ersucht-, seinen Rechtsbeistand zu gewähren.
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