Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028270Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028270Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028270Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll39. Sitzung 739
- Protokoll40. Sitzung 761
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 857
- Protokoll45. Sitzung 869
- Protokoll46. Sitzung 895
- Protokoll47. Sitzung 917
- Protokoll48. Sitzung 929
- Protokoll49. Sitzung 949
- Protokoll50. Sitzung 963
- Protokoll51. Sitzung 981
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 1011
- Protokoll54. Sitzung 1039
- Protokoll55. Sitzung 1055
- Protokoll56. Sitzung 1089
- Protokoll57. Sitzung 1105
- Protokoll58. Sitzung 1117
- Protokoll59. Sitzung 1139
- Protokoll60. Sitzung 1161
- BeilageBeilage zu Nr.59 und 60 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 1177
- Protokoll61. Sitzung 1239
- Protokoll62. Sitzung 1267
- Protokoll63. Sitzung 1277
- Protokoll64. Sitzung 1285
- Protokoll65. Sitzung 1303
- Protokoll66. Sitzung 1333
- Protokoll67. Sitzung 1341
- Protokoll68. Sitzung 1363
- Protokoll69. Sitzung 1387
- SonstigesGesetzentwurf, einige erläuternde und zusätzliche Bestimmungen ... 1413
- Protokoll70. Sitzung 1425
- Protokoll71. Sitzung 1465
- Protokoll72. Sitzung 1471
- Protokoll73. Sitzung 1481
- Protokoll74. Sitzung 1509
- Protokoll75. Sitzung 1533
- Protokoll76. Sitzung 1559
- Protokoll77. Sitzung 1567
- Protokoll78. Sitzung 1597
- Protokoll79. Sitzung 1613
- Protokoll80. Sitzung 1625
- Protokoll81. Sitzung 1635
- Protokoll82. Sitzung 1649
- Protokoll83. Sitzung 1675
- Protokoll84. Sitzung 1693
- Protokoll85. Sitzung 1705
- Protokoll86. Sitzung 1713
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 23
- BandBand 1857/58,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ein Mitglied, welches durch seine ausgezeichnete Khätigkeit, durch seinen unermüdlichen Eifer und seine Verfassungs- kenntniß'dieser Kammer von so vielfachem Nutzen, theils als Secretär, theils als Deputationsmitglied und sonst war, Es geben von den vortrefflichen Eigenschaften des Herrn Bürgermeisters Starke nicht nur die Landtagsacten und Mittheilungen Kenntniß, sondern wir, die wir Gelegenheit hatten, ihn so lange zu beobachten, müssen ein solches Ur- theil bestätigen. Möge der Himmel seine Leiden recht bald lindern! Ich frage der Form wegen, ob Sie das Ge such des Herrn Bürgermeisters Starke um einen 6 wöchent lichen Urlaub bewilligen? — Einstimmig Ja. (Nr. 343.) Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer, vom 6. Mai 1858, über Pos. 14 des außer ordentlichen Ausgabebudgets, die weitere Nutzbarmachung der Zwickau-Schwarzenberger Eisenbahn betr. Präsident v. Schönfels: Gelangt zum Druck und auf eine der nächsten Tagesordnungen. Der Bericht wird wahrscheinlich morgen Nachmittag vertheilt werden. Es ist heute eine Entschuldigung des Herrn Oberhof predigers vr. Liebner eingegangen wegen Unwohlseins, er glaubt für heute und auch morgen abgehalten zu sein, hier zu erscheinen. Eine weitere Entschuldigung oder Mittheilung habe ich nicht zu machen und wir können daher zur Tagesordnung übergehen. Ich ersuche den Herrn Bürgermeister Müller, als Referent uns den weitern Bericht über den Entwurf einer Advocatenord- nung für das Königreich Sachsen vorzutragen. Referent Bürgermeister Müller: 15. Der Advocat darf den Rechtsbeistand verweigern, 1) wenn er durch Krankheit behindert ist, denselben zu gewahren, 2) wenn er mit Berufsarbeiten überlastet ist. 3) wenn ihm von einer Partei, welche das Armenrecht weder erlangt hat, noch zu erlangen in der Lage ist, nicht ein der Sache angemessener Kostenvorschuß bestellt wird, 4) wenn er der Partei, wider welche er in einer strei tigen oder nichtstreitigen Sache dienen soll (der Gegenpar tei) in einer andern, gleichviel ob streitigen oder nichtstrei ligen Sache, oder auch in einem strafgerichtlichen Verfahren dient, 5) wenn er mit der Gegenpartei in vertrauter Freund schaft lebt, 6) wenn er in einer Sache, gleichviel ob streitigen oder nichtstreitigen, gegen eine Person dienen soll, mit wel cher er in der Seitenlinie im dritten Grade verwandt oder bis mit dem dritten Grade verschwägert ist, und zwar, was die Schwägerschaft betrifft, auch dann noch, nachdem die Ehe, dMch welche biesrM begründet worden war, wieder aufgehört hat. . Weist er in dm Fällen 4, 5 »ich 6 den Auftrag nicht zurück, so hat er vor Uebernahme desselben die Partei von den Verhältnissen, welche ihn zu einer Ablehnung berech tigen, in Kenntniß zu setzen, auch in dem Falle unter 4 die Partei, welcher er bereits dient, ungesäumt zu benach richtigen und darüber, wenn und wie dies Alles geschehen, Nachricht zu seinen Privatacten zu bringen. Der Bericht sagt: §. 15. ist in der jenseitigen Kammer ohne Debatte einstimmig an genommen worden. Die unterzeichnete Deputation hat ebenfalls nichts da gegen zu erinnern und schlägt daher vor: tz. 15 unverändert zu genehmigen. Präsident v. Schön fels: Ich habe zu erwarten — Herr Hofrath vr. Hänel! vr. Hänel: Nachdem ich den Entwurf der Advo- catenordnung gelesen habe und zwar wiederholt genau, muß ich bekennen, daß derselbe bei mir einen freudigen Eindruck zurück gelassen hat, denn überall giebt sich kund, daß der geehrte Verfasser derselben der Schwierigkeit der Aufgabe sich bewußt gewesen, daß die Aufgabe mit Klar heit gelöst worden ist. Ferner, betrachtet man den Aus druck, die Sprache, so ist dieselbe concinn, präcis und selten wird ein verfänglicher Ausdruck darin vorkommen. Wohl kann ich daher mit Recht sagen, daß dieser Entwurf den besten Gesetzen, die in Sachsen jemals erlassen worden sind, zur Seite gesetzt werden kann. Es sind zwar hier und da einige Gegenbemerkungen gemacht worden, indessen kommen mir diese vor wie Flecken, welche nur dazu bei tragen den Werth eines Kunstwerkes aus Meisterhand zu erhöhen. Wenn ich mir dennoch erlaube eine Bemerkung zu machen, so könnte es daher um so mehr als Vermessen heit erscheinen, als sie sich nur an einen Ausdruck stößt. Nämlich H. 15 steht mit Absatz 6 des vorigen Paragraphen in genauer Verbindung. Daselbst kommen die Ausdrücke: Wahlvater, Wahlsohn und Wahlmutter vor. Der Aus druck wiederholt sich weiter unten in der Notariatsordnung tz. 19. Ich gestehe, daß ich bei der Genauigkeit, mit welcher eben technische Ausdrücke in der Gesetzvorlage gewahrt worden sind, auf den ersten Anblick Anstoß daran genommen habe, daß ich nicht recht wußte, was unter diesem Ausdruck zu verstehen sei. Ich habe die berühmtesten Schriftsteller unsrer Sprache darüber nachgesehen. Präsident v. Schön fels: Ich muß den geehrten Herrn Redner, so leid es mir thut, unterbrechen. vr. Hänel: Es möge mir die Bemerkung gestattet sein, die allgemeine Wichtigkeit — Präsident v. Schön fels: Das, was Herr Hofrath Hänel äußert, gehört unstreitig zur allgemeinen Debatte,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder