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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028270Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028270Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028270Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll39. Sitzung 739
- Protokoll40. Sitzung 761
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 857
- Protokoll45. Sitzung 869
- Protokoll46. Sitzung 895
- Protokoll47. Sitzung 917
- Protokoll48. Sitzung 929
- Protokoll49. Sitzung 949
- Protokoll50. Sitzung 963
- Protokoll51. Sitzung 981
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 1011
- Protokoll54. Sitzung 1039
- Protokoll55. Sitzung 1055
- Protokoll56. Sitzung 1089
- Protokoll57. Sitzung 1105
- Protokoll58. Sitzung 1117
- Protokoll59. Sitzung 1139
- Protokoll60. Sitzung 1161
- BeilageBeilage zu Nr.59 und 60 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 1177
- Protokoll61. Sitzung 1239
- Protokoll62. Sitzung 1267
- Protokoll63. Sitzung 1277
- Protokoll64. Sitzung 1285
- Protokoll65. Sitzung 1303
- Protokoll66. Sitzung 1333
- Protokoll67. Sitzung 1341
- Protokoll68. Sitzung 1363
- Protokoll69. Sitzung 1387
- SonstigesGesetzentwurf, einige erläuternde und zusätzliche Bestimmungen ... 1413
- Protokoll70. Sitzung 1425
- Protokoll71. Sitzung 1465
- Protokoll72. Sitzung 1471
- Protokoll73. Sitzung 1481
- Protokoll74. Sitzung 1509
- Protokoll75. Sitzung 1533
- Protokoll76. Sitzung 1559
- Protokoll77. Sitzung 1567
- Protokoll78. Sitzung 1597
- Protokoll79. Sitzung 1613
- Protokoll80. Sitzung 1625
- Protokoll81. Sitzung 1635
- Protokoll82. Sitzung 1649
- Protokoll83. Sitzung 1675
- Protokoll84. Sitzung 1693
- Protokoll85. Sitzung 1705
- Protokoll86. Sitzung 1713
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 23
- BandBand 1857/58,2 -
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Ende naht; die Annahme der Deputation, daß dieser Be zug auf einer Stiftung beruht, ist nicht als eine Behaup tung, sondern als eine Präsumtion aufgestellt worden. Die Richtigkeit dieser Präsumtion habe ich freilich dem Ermessen der Kammer zu überlassen. Die Deputation bestreitet durchaus nicht, daß dieser Bezug dem Kirchner bestimmte war, sie hat auch keineswegs andeuten wollen, als hätte der Custos in Nerchau zur Zeit der Aufnahme der Matrikel nichts Anderes zu thun gehabt, als Donnerstags der Bet stunde beizuwohnen, sie hat nur angeführt, daß der Kirch ner nach Errichtung der Custodie zu Cannewitz noch län gere Zeit hindurch wöchentlich ein Mal die sogenannte Donnerstagsbetstunde hat halten müssen, sonstige Dienst leistungen für die dortige Kirchengemeinde aber schon da mals ihm nicht abgelegen haben. Uebrigens glaubt die Deputation, daß der Umstand, ob die Bezüge auf einer Stiftung beruhen oder nicht, was hier allerdings als Prä sumtion ausgesprochen ist, nicht durchgreifend sein kann. Das ist nachgewiesen und von den Herren Commissaren an erkannt, daß der Custos oder Schullehrer in Nerchau seit langer Zeit, seit 1697 wenigstens, diese Einnahme bezogen hat, und es ist ein bekannter Maßen häufig vorkommendes Verhältm'ß, daß Kirchstellen Bezüge aus andern Orten haben. Es kommt dies, glaube ich, im ganzen Lande vor, mir sind mehrere derartige Verhältnisse bekannt, angeblich soll dies auch in der Gegend von Nerchau mehrfach der Fall sein. Beim Abschluß des Recesses bezog sich die Trennung der Parochieen übrigens nur auf die Parochieen, nicht auf die Schulstellen, und wenn ich nicht irre, hat auch der vr. Baumann sich ausdrücklich verwahrt gegen jede Verringerung des Einkommens der Custodie in Ner chau. Präsident v. Schönfels: Herr Freiherr v. Rochow, dann Herr v. Heynitz und dann Herr Bürgermeister Müller. v. Rochow: Ich vermag das Verfahren des hohen Kultusministeriums und der betreffenden Behörden in der Baumann'schen Sache nicht so streng zu beurtheilen, als manche meiner Standesgenossen, zumal nach den Erläu terungen, die wir soeben vom Ministertische in dieser An gelegenheit erhalten haben. Mir däucht, als ließe sich doch Nichts für die Ansicht derselben und zu ihrer Recht fertigung geltend machen. Im Allgemeinen muß ich jedoch denjenigen Klagen als Kirchenpatron mich anschließen, welche schon bei Gelegenheit der erstmaligen Berathung dieses Gegenstandes über Beeinträchtigung der Patronats rechte, besonders durch die Kircheninspectionen, in dieser Versammlung laut geworden sind. Wären diese Klagen weniger verbreitet, schwerlich würde sich für die vorliegende Beschwerde ein so reges Interesse in diesem Saale kund gegeben haben. Es sind nicht blos ältere gesetzliche Be stimmungen, wie solche der Herr Viceprasident bei der erstmaligen Berathung der vorliegenden Beschwerde erwähnt hat, welche nach meiner Erfahrung nicht selten ignorirt werden, sondern auch solche, welche der neuen und neuesten Gesetzgebung angehvren. Die Verweigerung der gesetzlich bestehenden Ehrenrechte/ die Uebergehung und Jgnorirung bei öffentlichen Verhandlungen, die Nichtbeachtung der von den Patronen ausgesprochenen Wünsche, solche Wahrneh mungen stehen seit Abgabe der Patrimonialgerichte nicht mehr vereinzelt da. Ich bin weit entfernt, die Worte: „der Patron soll gehört werden" so auszulegen, daß die Stimme desselben unter allen Umständen maßgebend sein müsse! Aber das kann der Patron beanspruchen und mit Recht verlangen, daß seine Ansicht unparteiisch erwogen und jederzeit mehr gehört und berücksichtigt werde, als die der übrigen Ortsbewohner. Mir hat cs geschienen, als werde zuweilen von Seiten der Behörden die Stimme Anderer mehr gehört, als die des Patrons. Nicht selten vergehen Monate, wohl auch Jahre, ehe es dem Patron gelingt, seiner Stimme Gehör zu verschaffen, Auskunft und Antwort auf seine Anfragen zu erhalten. Es ist mir ein Fall bekannt, wo der Patron zu Wahrung des Decorums in seiner Kirche ein dringendes Gesuch um Abhilfe an den betreffenden Ephorus gerichtet hatte, darauf aber Nichts erfolgte, bis endlich nach sechs Monaten die königliche Kreisdirection auf die erhobene Beschwerde des Patrons einschritt und dem prägnanten Aergerniß ein Ende machte. Zwar suchen die Kreisdirectionen meist die verfassungsmä ßigen Rechte der Patrone zu wahren, indem sie Verweise ertheilen; dergleichen Zurechtweisungen fallen aber ge wöhnlich nach der hergebrachten Form sehr mild aus, so daß dadurch die Autorität des verletzten Patrons wenig gefördert, der Zurechtgewiesene mehr gerügt als abgeschreckt und die Stellung des nach Abgabe der Patrimonalgerichte völlig vereinzelt dastehenden Patrons so schwierig wird, daß er durch fortwährenden Widerspruch der Unterbehörden ermü det, auch befürchtend, durch immer wiederkehrende Be schwerden den höher» Instanzen lästig und mißliebig zu werden, zuletzt cs vorzieht, auf seine gesetzliche und verfas sungsmäßige Stimme zu verzichten. In dem Gesetze vom 11. August 1855 nehmen sich die Rechte der Patrone sehr gut aus. Aber in der Wirklichkeit, im Leben steht es oft anders damit! Mir scheint es in der Khat für einen Pa tron zuweilen sehr bedenklich und sogar gewagt, für seine verfassungsmäßige Stellung als Wahrer und Hüter des Rechts in seiner Gemeinde, als Beschützer seiner Kirche aufzutrcten. Er hat Mißgunst und Anfeindung in ver schiedenen Richtungen, nicht leicht Anerkennung zu erwar ten; er muß befürchten, als Partei angesehen und behan delt zu werden, auch wo er seine Rechte und Pflichten in keiner Weise überschritten hat. Die Ueberzeugung, daß der Patron mitunter wenig oder keinen Schutz findet, ist be reits hier und da bis in die untersten Schichten des Vol kes hindurchgedrungen. Es ist mir ein Aktenstück bekannt, welches die Lhatsache constatirt, daß sich ein gemeiner
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