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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028270Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028270Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028270Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll39. Sitzung 739
- Protokoll40. Sitzung 761
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 857
- Protokoll45. Sitzung 869
- Protokoll46. Sitzung 895
- Protokoll47. Sitzung 917
- Protokoll48. Sitzung 929
- Protokoll49. Sitzung 949
- Protokoll50. Sitzung 963
- Protokoll51. Sitzung 981
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 1011
- Protokoll54. Sitzung 1039
- Protokoll55. Sitzung 1055
- Protokoll56. Sitzung 1089
- Protokoll57. Sitzung 1105
- Protokoll58. Sitzung 1117
- Protokoll59. Sitzung 1139
- Protokoll60. Sitzung 1161
- BeilageBeilage zu Nr.59 und 60 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 1177
- Protokoll61. Sitzung 1239
- Protokoll62. Sitzung 1267
- Protokoll63. Sitzung 1277
- Protokoll64. Sitzung 1285
- Protokoll65. Sitzung 1303
- Protokoll66. Sitzung 1333
- Protokoll67. Sitzung 1341
- Protokoll68. Sitzung 1363
- Protokoll69. Sitzung 1387
- SonstigesGesetzentwurf, einige erläuternde und zusätzliche Bestimmungen ... 1413
- Protokoll70. Sitzung 1425
- Protokoll71. Sitzung 1465
- Protokoll72. Sitzung 1471
- Protokoll73. Sitzung 1481
- Protokoll74. Sitzung 1509
- Protokoll75. Sitzung 1533
- Protokoll76. Sitzung 1559
- Protokoll77. Sitzung 1567
- Protokoll78. Sitzung 1597
- Protokoll79. Sitzung 1613
- Protokoll80. Sitzung 1625
- Protokoll81. Sitzung 1635
- Protokoll82. Sitzung 1649
- Protokoll83. Sitzung 1675
- Protokoll84. Sitzung 1693
- Protokoll85. Sitzung 1705
- Protokoll86. Sitzung 1713
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 23
- BandBand 1857/58,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. ßtz. Dresden, am 22. Juli . 1858. Neunundsechzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 13. Juli 1858. Inhalt: Beilegung einer Eingabe des Aiwocaten Günther v. Bünau. — Entschuldigung und Urlaubsgesuch. — Fortsetzung der Be- rathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzent wurf, einige erläuternde und zusätzliche Bestimmungen zur Ar menordnung betr. Besondere Borathung über §§. 3—11 und Vortrag des §. 12. Präsident v. Schönfels eröffnet in Gegenwart des Herrn Staatsministers v. Beust und des Herrn königlichen Commissars Ko hl schütt er sowie in Anwesenheit von 28 Kammermitglkedern Bormittags halb 12 Uhr die Sitzung. Präsident v. Schön fels: Ein Protokoll ist heute nicht zu verlesen, ebensowenig kann ein Registrandenvortrag stattfinden, aus Mangel an Nummern. Indessen ist eine Eingabe zu erwähnen, welche abermals von dem Herrn Rechtsanwalt v. Bünau zu Radeburg eingegangen ist. Das Direktorium hat die Sache geprüft, findet aber doch, es sei kaum angemessen, dieselbe einer Deputation zur Be gutachtung zu übergeben. Es besteht nämlich diese Ein gabe weder aus einer Petition noch aus einer Beschwerde, sondern sie enthält eine Betrachtung über die Wirksamkeit des Landtags, der soeben seinen Ende entgegen geht. Nun glaube ich, daß es doch kaum einem einzelnen Staatsbür ger zukommt, apodiktisch ein Urtheil über die Wirksamkeit eines Landtags auszusprechen, zu Papier zu bringen und dasselbe der Ständeversammlung zu überreichen. Ich erlaube mir daher vorzuschlagen, die Sache av aota zu nehmen, und wenn, wie ich aus dem Stillschweigen der Kammer entnehme, dieselbe hiermit einverstanden ist, so wird demgemäß verfahren werden. Der Herr Vicepräsident sieht sich durch Deputations arbeiten verhindert, der heutigen Sitzung beizuwohnen, ebenso bittet Herr Graf Wilding v. Königsbrück für heute um Urlaub. Will die Kammer denselben bewilligen? — Einstimmig Ja. Etwas Weiteres habe ich nicht mitzutheilen, wir können daher zur I.K. (S. Abonnement.) Tagesordnung übergehen, und ich ersuche den Herrn Referenten in dem gestern abgebrochenen Berichte über den Gesetzentwurf, einige erläuternde und gesetzliche Bestimmun gen zur Armenordnung rc. betreffend. fortzufahren. Referent v. Zehmen: 8- 3- Die gleiche Ermächtigung, wie die den Verwaltungs obrigkeiten in Z. 1,2 beigelegte, steht denselben rücksichtlich der im §. 1 gedachten Personen auch, in den Fällen zu: a) wenn alimentationsberechtigte Angehörige derselben entweder auf eigenen Antrag des Alimentations pflichtigen oder, in den dazu geeigneten Fällen, auf obrigkeitliche Veranstaltung in den Landesheil- und .Versorganstalten, sowie in den Landesanstaltcn für Ausbildung Blinder, Taubstummer und Blödsinni ger oder in andern öffentlichen, bcziehendlich auf Stiftungen beruhenden Heil- oder Pfleganstalten untergebracht worden sind, die an die Verwaltung der betreffenden Anstalt dafür zu gewährenden Geld - oder Naturralleistungen aber in Rückstand gelassen werden, jedoch nur bis zur Höhe der für die unterste Verpflegklasse regulativmäßig festgestell ten Geldbeiträge und sonstigen Leistungen; b) wenn unmündige Kinder aus polizeilichen Gründen, mit oder ohne Zustimmung der Aeltern oder Groß altern denselben entnommen und anderwärts entwe der in Familien, oder in einer Erziehunas« oder Besserungsanstalt untcrgebracht worden sind, bis zur Höhe des für die betreffende Anstalt im Allge meinen bestehenden oder, soviel die Unterbringung in Familien anlangt, durch obrigkeitlichen Beschluß festzustellenden Verpflegbeitrags und in Betreff der sonst durch die Unterbringung unvermeidlich beding ten , da nöthig ebenfalls durch obrigkeitlichen Be schluß festzustellenden Leistungen. Die Motiven lauten: Zu §. 3. Die allgemeinen Landes-Heil- und Bcrsorganstalten einschließlich der Anstalten für Ausbildung Blinder, Taub stummer und Blödsinniger gehören im weitern Sinne eben falls zu den für die öffentliche Armenpflege im Sinne der Armenordnung bestehenden Veranstaltungen, indem sie sich der Wirksamkeit der Localarmenpflege, je nachdem diesrlbe 214
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