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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028270Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028270Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028270Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-08-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll39. Sitzung 739
- Protokoll40. Sitzung 761
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 857
- Protokoll45. Sitzung 869
- Protokoll46. Sitzung 895
- Protokoll47. Sitzung 917
- Protokoll48. Sitzung 929
- Protokoll49. Sitzung 949
- Protokoll50. Sitzung 963
- Protokoll51. Sitzung 981
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 1011
- Protokoll54. Sitzung 1039
- Protokoll55. Sitzung 1055
- Protokoll56. Sitzung 1089
- Protokoll57. Sitzung 1105
- Protokoll58. Sitzung 1117
- Protokoll59. Sitzung 1139
- Protokoll60. Sitzung 1161
- BeilageBeilage zu Nr.59 und 60 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 1177
- Protokoll61. Sitzung 1239
- Protokoll62. Sitzung 1267
- Protokoll63. Sitzung 1277
- Protokoll64. Sitzung 1285
- Protokoll65. Sitzung 1303
- Protokoll66. Sitzung 1333
- Protokoll67. Sitzung 1341
- Protokoll68. Sitzung 1363
- Protokoll69. Sitzung 1387
- SonstigesGesetzentwurf, einige erläuternde und zusätzliche Bestimmungen ... 1413
- Protokoll70. Sitzung 1425
- Protokoll71. Sitzung 1465
- Protokoll72. Sitzung 1471
- Protokoll73. Sitzung 1481
- Protokoll74. Sitzung 1509
- Protokoll75. Sitzung 1533
- Protokoll76. Sitzung 1559
- Protokoll77. Sitzung 1567
- Protokoll78. Sitzung 1597
- Protokoll79. Sitzung 1613
- Protokoll80. Sitzung 1625
- Protokoll81. Sitzung 1635
- Protokoll82. Sitzung 1649
- Protokoll83. Sitzung 1675
- Protokoll84. Sitzung 1693
- Protokoll85. Sitzung 1705
- Protokoll86. Sitzung 1713
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 23
- BandBand 1857/58,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 77. Dresden, am 12. August ' 1858. . Achtundsiebzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 30. Juli 1858. Inhalt: Bemerkungen zum Protokoll.— — Vor ¬ trag und Genehmigung der ständischen Schrift, den Entwurf des Postgesetzes betr. — Berathung des Berichts der zweiten Deputation über Abtheilung k des Ausgabebudgets, das Mili- tardepartement betr. Allgemeine Berathung. Besondere Be rathung und Beschlußfassung über Pos. 39 — 48 b. Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr in Gegenwart des Herrn Staatsministers v. Raben horst und der Herren königlichen Commissare v. Zeschau und v. Branden stein, so wie in Anwesenheit von 32 Kammermitgliedern mit Vorlesung des über die letzte Sitzung ' durch Herrn Secretar v. Egidy aufgcnommenen Protokolls. Präsident v. Schön seis: Hat Jemand gegen die Fassung des eben verlesenen Protokolls Etwas zu erinnern? v. Welck: Ich gebe doch ergebenst anheim, ob nicht der im Protokoll in Bezug auf einen Beschluß der zweiten Kammer gebrauchte Ausdruck „unbeugsame Consequenz" einigermaßen zu andern sein möchte. Wir können unmög lich wünschen, daß wir irgend Veranlassung zu einer ähn lichen Recension unsrer diesseitigen Beschlüsse von Seiten der zweiten Kammer geben, und ich glaube, wir müssen alles Mögliche thun, um eben derartige Widerkläuge zu vermeiden. Jndeß gebe ich es ganz der hohen Kammer und namentlich dem hohen Präsidium anheim, ob Sie glau ben, daß in diesem Ausdrucke irgend etwas Verletzendes für die jenseitige Kammer liegen könne. Secretar v. Egidy: Zunächst erlaube ich mir, zu be merken , daß dies Adjectiv nicht aus meiner Feder allein geflossen ist. Ich glaube, daß das der Ausdruck war, der von der Deputation gebraucht wurde, und ich trug kein Bedenken, denselben ganz treu ins Protokoll aufzunehmen. Ich finde aber auch nichts Verletzendes in jenem Worte, gleichwohl bin ich erbötig, jedes andere beliebige mildere dafür zu setzen. I. K. (6. Abonnement.) v. Römer: Die Deputation hat in ihrem Berichte diesen Ausdruck nicht gebraucht, ich kann mich auch nicht erinnern, bei meinen mündlichen Aeußerungen ein derar tiges Adjectiv angewendet zu haben. v. Welck: Zu Anfänge des Landtags würde ich mich vielleicht weniger bewogen gefunden haben, auf einen solchen Ausdruck aufmerksam zu machen, aber gerade jetzt, wo wir bei den vielseitigen Vcreinigungsverfahren auf dem Punkte stehen, jede Minute in Differenzen mit der zweiten Kam mer zu kommen, da, glaube ich , ist es um so rathsamtt, daß man Alles vermeide, was ein gutes Einvernehmen erschweren könnte. Secretar v. Egidy.: Vielleicht könnte für das Wort „unbeugsam" „entschieden" gebraucht werden. Präsident v. Schönfels: Ich erkläre mich ganz ein verstanden mit der Aeußerung des Herrn v. Welck und ich würde also auch wünschen, daß der Ausdruck gemildert werde. Nachdem das Protokoll auf entsprechende Weise geändert und die Kammer mit dieser Aenderung sich einverstanden erklärt hat, wird dasselbe genehmigt und vom Aerrn Hof rath vr. Hanel und dem Herrn Grafen v. Königsbrück mit unterzeichnet. ' Präsident v. Schönfels: Wir wenden uns nun zum Vortrage aus der Registrande. (Nr. 566.) Protokollextract der zweiten Kammer, vom 24. Juli 1858, enthaltend den Beschluß über eine Petition der Vorstände des germanischen Museums zu Nürnberg um eine jährliche Unterstützungsumme aus Staatskassen. Präsident v. Schönfels: Es wird diese Eingabe an die vierte Deputation zu gelangen haben, ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. (Nr. 567.) Auszug desselben Protokolls, enthaltend die Beschlußfassung über die Beschwerde des Erbgerichtsbe- sitzers Hager zu Hinterhermsdorf wegen des gegen ihn bei Erhebung von Brandkassenbeiträgen beobachteten Verfahrens. Präsident v. Schönfels: Es hat die zweite Kam mer diese Beschwerde auf Grund des Z. 115 der Landtags- j ordnung zurückgewiesen, indeß der Protokolleptract ist den- 244
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