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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 129. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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schale zu legen sei die Besetzung der Geschwornenbank. Wenn dieBesetzung der Geschwornenbank der Strömung derpoliti- schenAufregung imVolke anhcimgegeben würde, wennbei spielsweise für jede einzelne Schwurgerichtssitzung die Ge- schwornen gewählt würden, wenn in aufgeregter Zeit cs hieße: nunmehr erst wollen wir Geschworne wählen mit directen Wahlen, dann würde ich das Bedenken, welches der Abg. Sachße und die königl. Staatsregierung fest gehalten haben, theilen; denn es würden dann nach Be finden nicht unbefangene Richter, sondern Leute der Par teien auf der Geschwornenbank sich befinden. Nach dem Wahlgesetze für die Geschwornen dagegen, wie wir es gestern angenommen haben, werden nur Vertrauensmän ner des Volkes ohne Rücksicht aus Parteischattirung auf der Geschwornenbank zu finden sein. Werden aber Män ner, welche das Vertrauen der Behörden und des Volkes genießen, auf die Geschwornenbank berufen, so wird auch die Majorität derselben, mag sie nun den Aus spruch thun zu Gunsten oder Ungunsten des Angeklagten, jederzeit die Ansicht der Majorität des Volkes durch ihren Wahrspruch zur Geltung bringen. Gerade die in den Art. 125 bis 130 unseres Strafgesetzbuchs normirten Vergehen sind es, bei denen die öffentliche Meinung wesentlich mit ins Auge gefaßt und beachtet werden muß. Es sind das Handlungen, bei denen der Spielraum über Das, was zu gelten hat, ein sehr weiter ist und von denen ich glaube, daß bei der Frage: ob überhaupt ein Verbrechen be gangen worden sei, Das beachtet werden muß, was von der rcspectabeln Majorität des Volkes gebilligt wird. Ins besondere gilt dies von den Preßvergehen. Es ist in neuester Zeit, und zwar auch von der königl. Staatsregie- rüng die Ansicht ausgestellt worden, es sei unrichtig, Preß vergehen als solche zu bezeichnen; es sei dies deshalb un richtig, weil die Presse blos das Mittel sei, durch welche die im Strafgesetzbuche normirten Verbrechen begangen werden, während doch dieselben Verbrechen auch ohne Presse begangen werden könnten. Meine Herren! Es hat diese Ansicht auf den ersten Augenblick etwas Bestechendes; allein ganz richtig erscheint sie doch nicht. Es würde ja sonst nicht möglich geworden sein, daß an maßgebender Stelle in einer großen Anzahl von Ländern doch die Preß vergehen als eine bestimmte Branche normirt wurden. Wir gehen in der Minorität nicht einmal so weit, besondere Preßvergehen nyrmiren zu wollen; vielmehr haben wir uns an das Strafgesetzbuch gehalten und lediglich die Art. 125 bis 130 hervorgehoben. Der Herr Staatsminister hat der Minorität eingehakten, es sei auffällig, daß gerade von den Mitgliedern der Minorität gewissermaßen ein Privilegium beansprucht werde, während diese Seite des Hauses oder mindestens zwei Mitglieder der Minorität doch gerade zu denen gehörten, welche die Privilegien sonst anzufeinden pflegten. Meine Herren I DH jm vorliegen-, den Falle ein Privilegium von uns angestrebt wird, dar über läßt sich streiten. Wir haben nicht gesagt: wir billig ten es, wenn bestimmte Normen in §. 15 im Princip aus genommen würden; wir hängen daran gar nicht, wir wollen lieber, daß in §. 15 die Vergehen einzeln namhaft gemacht werden. Die Behauptung, daß eine bestimmte Competcnzgrenze festgestellt werdenmüsse, kann man ebenso als eine petitin prmoipii ansehen. Ich kann jenen Ein wand aber auch dann, wenn wir uns sogar eines Wider spruchs oder einer Jnconsequenz schuldig gemacht hätten, als begründet nicht anerkennen. Ich erlaube mir endlich noch darauf hinzuweiscn, daß neuerdings, soviel ich weiß, die Preßvergehen in Oesterreich vor das Geschwornen- gericht gewiesen worden sind und daß doch, wenn ein neues Gesetz geschaffen wird, es kaum verantwortlich sein dürfte, daß wir mit unserer Gesetzgebung, auch wenn sie politisch schattirt wäre, hinter der Gesetzgebung Oesterreichs Zurückbleiben wollten. Ich halte dafür: wenn ein Institut, wie die Geschwornen, geschaffen wird und Gesetze darüber gegeben werden, dasselbe nur dann Lebensfähigkeit haben kann, wenn wir an seinem Tauftische die Volkstümlichkeit Pathenstelle vertreten lassen. Abg. Sachße: Nur eine einzige Bemerkung des Abg. Kretschmar veranlaßt mich, noch einmal das Wort zu ergreifen. Er wollte sein Votum u. A. damit begrün den, daß er sagte, cs sei nothwendig, daß in politisch aufgeregten Zeiten, wo heute Recht ist, was morgen Un recht ist, der öffentlichenMeinung Einfluß auf denUrtheils- spruch gegeben werde. Nun, meine Herren, w'cnn wir an nehmen könnten, daß wir jedesmal ein Gcschwornengericht erhielten, welches sein Urtheil darnach richtete, nach den jenigen Fluktuationen einer politisch aufgeregten Zeit, die heute für Unrecht erscheinen lassen, was sie morgen für Recht erkennen, dann würden wir jedenfalls weit entfernt davon sein, zu beschließen, Geschwornengerichtc überhaupt einzuführen. Diesem Terrorismus der öffentlichen Mei nung, glaube ich, werden die Geschwornengerichtc, die wir wollen, sich niemals fügen. Präsident Haberkorn: Der Herr Abg. Kretschmar zu einer thatsächlichen Berichtigung! Abg. Kretschmar: Ich kann zwar im Augenblick nicht mit Bestimmtheit behaupten, was ich gesprochen habe; denn ich pflege Das, was ich in diesem Saale spreche, nicht vorher aufzuzeichnen; aber wenn meine Erinnerung mich nicht ganz täuscht, so habe ich inBetreff Dessen, was der- Herr Abg. Sachße hervorgehohen hat, den Ausdruck ge braucht, daß gar häufig der Erfolg entscheide hei derartigen, Angelegenheiten und daß es dann von dieser Entscheidung äbhänge, ob hie Handlungsweise für eine verbrecherische oder für eine zur Wohlfahrt des Vaterlandes gereichende betrachtet wird. Meine Herren! Daß das nicht in jeder einzelnen Beziehung zutreff.cn wird, das ist klar; -hex daß 440-*
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