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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 129. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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es viele Vorgänge giebt, wo ich Recht habe, das wird die Kammer mir wohl auch zugebeu. Präsident Haberkorn: Zm Priucip existirt in der Deputation ein Einverständniß in Ansehung der Compe- tenzvcrhältnisse, und darauf werde ich also die erste Frage richten. Eine Erweiterung des Princips beantragt-nur die Minorität und darauf ist die zweite Frage zu stellen. Die dritte Frage ist auf den Antrag Seite459 des Berichts zu richten, indem es dort heißt: Es wird vorgcschlagen, die Kammer wolle beschließen: „3. daß in K. 15 die sämmtlichen hier einschlagen- dcn Artikel des Strafgesetzbuchs und derllibri- aen concurrirenden Gesetze, unter gleichzeitiger Namhaftmachung der Verbrechen, aufgeführt werden." Eine Erklärung feiten des Herrn Referenten erbitte ich mir nur noch eines Punktes wegen. Es heißt nämlich Seite 462, daß die Staatsregierung den Wunsch aus gesprochen habe: „es möge §. 15 so gefaßt werden, daß in demselben, neben der oben erwähnten Namhaftmachung der Verbrechen, auch die Grenze der Comp etenz der Ge- schwornengerichte angegeben werde", und möchte ich des halb wissen, ob in den Punkt 3, außer Namhaftmachung der Verbrechen auch die Grenze der Competenz der Ge- schwornengerichte ausgenommen werden soll oder nicht? Aus der Schlußrede des Herrn Referenten habe ich ent nommen, daß das nicht die Meinung der Deputation ist und daß es sich blos von einem Wunsche der Staatsregie rung handelt, welcher im Berichte niedergelegt worden ist, ohne die Absicht, hierüber die Kammer befragen zu lassen. Darüber bitte ich den Herrn Referenten um Auskunft. Referent Schreck: Ich muß allerdings die Richtig keit der Voraussetzung, welche der Herr Präsident zuletzt ausgesprochen hat, bestätigen; es hat nicht in der Absicht der Deputation gelegen, ein Votum der Kammer hierüber zu extrahiren. Es hat die Staatsregierung gewünscht, daß der Wunsch, welcher auf Seite462 zu lesen ist, im Berichte Aufnahme finde, und es hat die Deputation von einembe- stimmtcn Anträge um so mehr absehen können, als von der Staatsregierung in Aussicht gestellt worden ist, daß die Schlußredaction einer besonderen Commission übertragen werden solle. Präsident Haberkorn: Zch werde mich darnach richten. — Ich frage zunächst die Kammer: .„ob sie nach Vorschlag der ganzen Deputa tion, 1. in Ansehung der Competenz grenze — vorbehaltlich der Abstimmung über denMinv- ritätsantrag — dem vorliegenden Entwürfe im Principe zustimmen will?" Einstimmig. ' Nun hat die Minorität beantragt': „2. Die Kammer wolle beschließen, zu beantragen, daß auch die Anklagen wegen der in den Art. 125—130 des Strafgesetzbuchs erwähnten Vergehen vor die Geschwornengerichte gewiesen werden," und frage ich die Kammer: „ob sie dem Anträge der Minorität ihre Zu stimmung ertheilen will?" Gegen 15 Stimmen ist der Antrag abgelehnt. Nun frage ich weiter: „ob die Kammer beantragen will, daß in §.15 die sämmtlichen hier einschlagenden Artikel des Strafgesetzbuchs und der übrigen con currirenden Gesetze unter gleichzeitiger Nam haftmachung der Verbrechen aufgeführt wer den?" Einstimmig. Einer weiteren Abstimmung bedarf cs jetzt, bei §. 15 nicht und die Frage, ob eine Redactionsdeputrtion nieder gesetzt werden soll, bleibt Vorbehalten. Der Herr Referent kann daher fortfahren. Referent Schreck: Der Bericht fährt fort: Zu §. 16. Die Deputation beantragt unter Zustimmung der königl. Staatsregierung: dem ß. 15 am Schlüsse einen Satz in folgender Fassung berzufügen: „es ist hierbei ohne Einfluß, ob im einzelnen Falle das Verbrechen ein vollendetes oder nur versuchtes ist"; §. 16 aber zu streichen. Präsident Haberkorn: Beschließt die Kam mer nach Vorschlag der Deputation, dem §. 15 am Schlüsse einen Satz in folgender Fassung beizufügen: „Es ist hierbei ohne Einfluß, ob im ein zelnen Falle das Verbrechen ein vollendetes oder nur ver suchtes ist"; den K. 16 aber zu streichen? — Ein stimmig. Referent Schreck: Weiter heißt es: Zu 8- 17. Für den Fall der Annahme der zu §. 15 gestellten Anträge wird in Consequenz hiermit von der Deputation vorgeschlagen: in §. 17 den ersten Absatz, sowie Punkt I und die Zahl 2 zu streichen; am Schlüsse dieses Paragraphen aber das Wort: „Schlußsatzes" zu vertauschen mit: „Abs. 3". Letzteres um deswillen, weil nicht blos der Schluß satz des Art. 90 des Strafgesetzbuchs in Frage kommt, sondern der gesammte Inhalt des aus mehreren Sätzen bestehenden dritten Absatzes dieses Artikels. Präsident Haberkorn: Will die Kammer den §.17 nach Vorschlag der Deputation anneh- men? — Einstimmig.
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