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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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Gruben den Hütten gegenüber, wie sie zurZeiteben noch nicht existirt, undwosic existirt, kommt allemal zu gleicher Zeit das fiscalische Interesse, das eigentliche Geldintcresse mit dem Interesse der Staatsbehörde in Collision. Also ist Das, was ich eben vorgebracht habe, nicht blos formaler Natur. Was zuletzt noch der Herr Commissar ansührte über die geringen Erträgnisse der Gcneralschmelzadministration zu jener Zeit, so finde ich darin keine Widerlegung irgend welcher Behauptung von meiner Seite. Ich habe nicht be hauptet, daß der Staat damals die Gcneralschmelzadmi- nistration durch das Mandat von 1710 eingeführt hat, um für seine Kasten Gewinn zu machen; ich habe nicht bezweifelt, daß Das, was das Mandat selbst sagt, um den Gewerkschaften einen höheren Nutzen zu verschaffen, da mals von der Regierung innegehalten worden ist; ich möchte vielmehr dem Herrn Rcgierungscommistar dann entgegenhalten: wenn damals der Staat seine Obliegen heiten so aufgefaßt hat, wo ihm ein so unendlich reicheres Material zu Gebote stand, wo ein ganz anderes Erzaus bringen vorlag, wie kommt es, daß dann jetzt die Gene ralschmelzadministration diese außerordentlichen Ueber- schüsse macht? Nach meinem Dafürhalten kommt das je denfalls daher, weil sie eben für den Staat mehr in Ab zug nimmt, als damals genommen worden ist. Doch ich will damit schließen. Ich habe kaum daran geglaubt beim Niederschreiben meines Votums, daß es einen unmittel baren, greifbaren Erfolg haben würde. Mir ist vor allen Dingen daran gelegen gewesen, diese Angelegenheit ein mal von einer anderen Seite in der Kammer zur Sprache zu bringen. Sic wird künftig noch mehr beleuchtet wer den, sie wird wiederkehren und mit jedem Landtage wieder kehren, diese Versicherung, meine Herren, gebe ich Ihnen. Staatsminister von Friesen: Erlauben Sic mir, nur noch zwei Worte über diese Differenz hier zu erwäh nen. Alles Das, was- der geehrte Herr Referent zuletzt gesagt hat, scheint mir nicht von maßgebendem Einfluß auf die Beantwortung der Frage zu sein, ob die Kom petenz in Bezug auf den Privatbergbau bei dem Finanz ministerium bleiben oder auf das Ministerium des Innern Innern die Kompetenz in Sachen des Privatbergbaues, wie eine solche nach dem gegenwärtigen Gesetze überhaupt noch stattfindcn wird, übertragen werden sollte. Ich glaube nicht, daß es im Jmeresse der Gruben liegen könnte, daß die Aufsicht, die dann das Ministerium des Innern zu führen hätte, jemals so weit gehen könnte, daß es sich darum zu bekümmern hätte, zu welchem Preise die Gru ben ihre Productc, ihre Erze verkaufen. Ich glaube viel mehr, daß dieses Verhältnis^ durch die Ucbcrtragung der Competenz an das Ministerium des Innern gar nicht ge ändert werden würde. Immer werden die Gruben in der selben Lage sein, daß sie augenblicklich Niemand anders haben, der ihnen ihr Erz abkauft, als die Generalschmelz administration. Denn so weit würde man doch auch vom Standpunkte des Staates aus niemals gehen können, daß man dem Ministerium desJunern oder einer besonderen Be hörde, welche die Interessen des Privatbergbaues zu ver treten hätte, das Recht gäbe, einer fiscalischcnAnstalt, einer Staatsfabrik, wie die Hütten sind, Vorschriften darüber zu machen, welche Preise sie für die Erze, die sie kauft, zahlen solle. Das wird immer Sache der freien Vereinigung sein und die Besorgniß, die der Herr Referent durchblicken ließ, daß bei diesen Verhältnissen nur eine Art vou Löwenvertrag möglich wäre, wobei auf der einen Seite die ganze Last, auf der anderen Seite der ganze Vortheil läge, die Gru ben nicht in der Lage wären, ihre Interessen gehörig zu vertheidigen, kann ich nicht als richtig und begründet an erkennen. Selbst wenn das Finanzministerium — was ich aber entschieden ablehnen muß —in diesen Beziehungen lediglich und allein die Geldfrage, das nächste fiscalische Interesse, im Auge hätte, so würde es doch selbst dieses Interesse am meisten gefährden, wenn es die Gruben in einem Maße drücken wollte, daß bei ihnen die Lust herbei geführt würde, selbst Anstalten zur Verschmelzung der Erze zu gründen oder ihre Erze anderwärts zu verkaufen. So ganz entfernt liegt eine solche Möglichkeit nicht; denn nachdem der Staat mit Aufwand von Millionen andert halb Jahrhunderte lang die Hütten fortgeführt und erhalten und mit großem Aufwand fortwährend neue Versuche zur Vervollkommnung der Hüttenproccssc ge er wird dann vielleicht für die Erze einen etwas höheren Preis übergehen soll. Die Stellung zweier Factoren, um die! macht hat, wird es allerdings für einen neuen Unter es sich hier handelt, der Gruben und der Hütten, ist nach nehmer, der, mit einem genügenden Kapital versehen, der jetzigen Gesetzgebung eine ganz freie Stellung, näm- jetzt ein solches Werk begründen wollte, leicht sein, die ge- lich die eines Verkäufers zum Abkäufer. Es steht die sammten Erfahrungen, die der Staat bereits gemacht hat Generalschmelzadministration, welche die Erze von den und die ihm viel Geld gekostet haben, zu benutzen, und Gruben kauft, zu denselben in einem vollkommen freien contractlicheu Verhältnisse. Es mag sein, ich gebe Das geben können, als der Staat. Es liegt demnach ganz ent- zu, was der Herr Referent vorhin erwähnt hat, daß in schieden im eignen Interesse des Staates, daß die Gruben diesem Augenblicke die Gruben nicht in der Lage sind, I in ihrer Stellung zu den Hütten nicht schlecht wegkommcn anderswohin zu verkaufen, als an die Generalschmelz-1 und bedrängt werden. Durch solche drückende Maßregeln administrativ»; aber es fragt sich hier, meine Herren,, würde der Staat sein eigenes Vermögen, welches er an- ob in diesem Verhältnisse irgend eine wesentliche Ver-! gelegt hat, entwerthen. Ich glaube also, es ist nicht etwa Änderung eintreten würde, wenn dem Ministerium des eine besondere Gefälligkeit, eine rücksichtsvolle Art der
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