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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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Behandlung, die etwa mit den Personen wechseln könnte, sondern cs liegt im eigensten Interesse des Staates, im Interesse der Verwaltung der Hütten selbst, daß so viel als möglich darauf Rücksicht genommen wird, daß die Gruben ihren Vortheil bei den jetzigen Verhältnissen fin den. Die Frage aber wegen der Vorlegung der Rech nungen, die der Herr Referent vorhin anregte, hat noch ein anderes Bedenken. Es. handelt sich dabei nicht blos nm Erschwerungen und Weiterungen im Verfahren, son dern auch um eine wichtige Principfrage. Es ist Nieman dem zuzumuthen, der eine Fabrik besitzt, daß er sich durch Vorlegung seiner Rechnungen Dem gegenüber, von dem er seine Materialien kaust, wegen derPreise, die er ihm zahlt, gewissermaßen rechtfertigen soll. Ich glaube übrigens, daß, abgesehen von einer förmlichen Vorlegung der Rechnungen zur Prüfung und Monirung, es keinem Grubenbesitzer verweigert werden wird, auf seinen besonderen Wunsch über die Gründe nähere Auskunft zu erhalten, warum diese oder jene Vorschrift bei dem Erzcinkaufe festgesetzt wor den ist. Diese Auskunft wird gewiß stets ertheilt werden. Im Allgemeinen kann ich daher nicht annehmen, daß da durch, daß der Privatbergbau an das Ministerium des .Innern übergeht, in dem Verhältnisse der Gruben zur Generalschmelzadministration irgend Etwas geändert werden könnte. Das Verhältniß wird einfacher, leichter und sach gemäßer bleiben, wenn die eine oberste Behörde zu gleicher Zeit die Pflicht hat, dafür zu sorgen, daß auch die Interes sen der Gruben wahrgenommen werden, als wenn zwei verschiedene. Behörden dabei concurriren, wo dann schon von der untersten Instanz an leicht Differenzen entstehen, die in den obersten Instanzen beim besten Willen nicht immer leicht und gut zu beseitigen sind. Präsident Haberkorn: Ich schließe nunmehr die Debatte und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Sachße: Nur Eins habe ich noch zu be merken, etwas Factisches. Um die jetzigen Hütten zu gründen, sind allerdings Millionen aufgewendet worden; diese Millionen sind aber aus dem Beutel der Gruben besitzer gekommen. Der Staat hat nicht mit einem Groschen aus anderen Mitteln gebaut, er hat die Ueberschüsse der Hütten verbaut. Die 92,000 Thlr., die jetzt jährlich zur Staatskasse fließen als Zinsen, repräsentiren das Kapital, -was in Gebäuden und Maschinen der Hütten angelegt ist. Und dieses Kapital ist aus den Hüttenüberschüssen, d.h. aus nicht hoch genug bezahltem Erz beschafft worden. Präsident Haberkorn: Die Deputation ist conform darin, daß 178, wie in der Zusammenstellung auf Seite 99 zu lesen ist, bis zu den Worten: „technischen! .Localbeamten" angenommen wird. Von hier ab beginnt! die abweichende Ansicht der Deputation. Die Minorität — welche ich vorauszuschicken habe — will das Ministerium des Innern als competente Behörde hinstellen, wogegen die Majorität das Finanzministerium als solche bezeichnet, und wird deshalb, da das Minoritätsgutachten mehr von dem Gesetz abweicht, als das Majoritätsgutachten, was mit dem Gesetzentwurf zusammenfällt, auf jenes die erste Frage zu stellen fein. Ich frage demnach die Kammer: „ob sie nach dem Minoritätsgutachten den Satz 2 so annehmen will: 2. in der oberen Instanz durch das Ministerium des Innern zu besorgen; Competenzzwcifel zwischen den unteren Verwaltungsbehörden unterliegen der Entscheidung des Ministeriums des Innern?" Gegen 39 Stimmen ist das Minoritätsvotum ab gelehnt. „Will die Kammer den §. 178 in seinem zwei ten Theile nach dem Majoritätsvorschlag so annehmen: 2. in der oberen Instanz durch das Ministerium der Finanzen zu besorgen; Competenzzweifel zwischen den unteren Verwaltungsbehörden un terliegen der gemeinschaftlichen Entscheidung der Ministerien der Finanzen und des Innern-" „Will die Kammer in dieser Weise den Para graphen annehmen?" Einstimmig. Wir können nun weiter gehen zu 179 und 180. Referent Sachße: Der Bericht lautet: Die §§. 179 und 180 der neuen Vorlage sind ohne Erinnerung angenommen worden. Präsident Haberkorn: Ich frage, ob Jemand zu §§. 179 und 180 das Wort begehrt? — Es ist nicht der Fall. Die Frage, wer das competente Ministerium sein soll, ist bei §. 178 entschieden; ich frage deshalb: ,,ob die Kammer §. 179 nach dem Vorschläge der Majorität annimmt?" Einstimmig. „Ebenso, ob sie §. 180 annimmt?" Einstimmig. Referent Sachße: Der Bericht sagt: §.181 Gebühren ist unbeanstandet und dabei zu constatiren, daß die Re gierung auf Antrag der Deputation die Zusicherung er theilt hat, dem Gesetze eine neue Gebührentaxe für die Behörden beizufügen, wodurch zugleich der Antrag der Petition Menve und Genossen seine Erledigung findet. §. 181b. Rasen eisenstein. Wie bereits §. 1 beschlossen, ist hier folgender neue Paragraph einzuschalten:
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