Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
(195X169--:) 32,955 Thlr. Einkommen 164 Thlr. 22 Ngr. 5 Pf. Von 155 Lehrern, welche befördert werden, rücken etwa 35 innerhalb der dritten Klasse, 100 aus der drit ten in die zweite, und 20 aus der zweiten in die erste auf. Die in der dritten Klasse aufrückenden läßt man außer Ansatz, weil das Eintrittsgeld schon nach dem miitlen Einkommen der Stellen dritter Klasse in Auf rechnung gekommen ist. Beim Aufrücken in die zweite und erste Klasse kommt aber jeder Lehrer mit der Diffe renz des durchschnitilichen Einkommens der Klasse gegen das durchschnittliche Einkommen der vorhergehenden Klasse, beziehentlich nach 1 oder 2 Procent in Ansatz. Also: 370 Thlr. (genau 369 Thlr. 18 Ngr.) Einkommen zweiter Klasse, 195 - (genau 194 Thlr. 15 Ngr. 3 Pf.) Einkommen dritter Klasse, 175X100—17,500 Thlr. geben 1 Procent Beförde rungsgeld 175 Thlr. 609 Thlr. (genau 608 Thlr. 25 Ngr. 5 Pf.) Einkommen erster Klasse, 370 - Einkommen zweiter Klasse, 239X20—4780 Thlr. geben 2 Procent Beförderungs geld 95 Thlr. 18 Ngr. Die jährlichen Beiträge berech nen sich von 3O8,3OOTHlr. Gesammteinkommen drit ter Klasse s, Procent auf 1644 Thlr. 8Ngr. 538,500 - Gesammteinkommen zwei- ter Klasse a Vs Procent auf 3590 - — - 166,825 - Gesammteinkommen er ¬ ster KlasseüVzProcentauf 1334 - 18 - jährlich Sa. 6568 Thlr. 26 Ngr. Wenn jedoch diejenigen Lehrer, welche wegen Emc- ritirung ihres Vorgängers eine Abgabe an den Emeri- tirungsfond zahlen, also 39 der dritten, 66 der zweiten und 12 der ersten Klasse von den jährlichen Beiträgen frei bleiben, so werden diese Beiträge sich bei der dritten Klasse um (195X39—7605, davon s/l5 Procent) 40 Thlr. 16 Ngr. bei der zweiten Klasse um (370X66—24,420, davon N Procent) 162 - 24 - bei der ersten Klasse um (609X12---7308, davon Vk Procent) 58 - 12 - Sa. 261 Thlr. 22 Ngr. vermindern. Fanden zeither bei einem Bestände von 208 Pen- sionirten Lehrern jährlich im Durchschnitt 27,1« Emcri- tirungen statt, so werden künftig bei einem Bestände von 300 Pensionären 39,u8 oder, den Bruch weggelassen, 39 Emeritirungen im Jahre vorkommen und sich nach Obigem mit 13 auf die 3. Klasse, 22 - - 2. - 4 - - 1. - Vertheilen. Da Jeder, welcher in eine durch Emeritirung er ledigte Stelle eintritt, drei Jahre lang die §. 11 be ¬ stimmte Abgabe au die Pensionskasse zu zahlen hat, so ist obige Zahl dreifach zu nehmen und auf folgende Ein nahmen zu rechnen: von 39 Stellen dritter Klasse jährlich 254-50 .... -1,462Thlr. 15Ngr. 2---37'^ von 66 Stellen zweiter Klasse 75 4-1004-125 4-1504-175 5--125 . . . --8,250 - - - von 12 Stellen erster Klasse 260 4-225 4-250 3--225 . . . ---2,700 - - - Sa. 12,412 Thlr. 15 Ngr. Die Gesammteinnahmc des Pensionsfonds wird sich demnach belaufen auf: 164 Thlr. 22 Ngr. 5 Pf. Eintrittsgeld, 175 - - - - - Beförderungsgeld, 95 - 18 - — - 6,307 - 4 - — - jährliche Beiträge, 12,412 - 15 - — - Abgabe von den durch Eme ¬ ritirung erledigten Stellen, 19,154 Thlr. 29 Ngr. 5 Pf. "Sa-, und sonach ein Staatszuschuß von 48,458 Thlr. 28 Ngr. 3 Pf. erforderlich werden. Betrachtet man diesen Zuschuß als eine Staats unterstützung für das Elementarvolksschulwesen über haupt und vertheilt solchen auf sämmtliche ständige Leh rer (3316), so stellt sich derselbe als eine jährliche Unter stützung von 14 Thlr. 18 Ngr. 4 Pf. für jeden Lehrer dar. Würde man den Lehrern, wie den Geistlichen, nach einer 25jährigen Amtsführung nur und nach einer 35 jährigen Dienstzeit nur Vs ihres Einkommens als Pension gewähren, so würden nur erforderlich sein für: in der dritten Ge ¬ haltsklasse: 100 Pensionen ü 150 Thlr. --- 15,000Thlr. —Ngr. —Pf-, in der zweiten Ge ¬ haltsklasse: 48 Pensionen nach °/is von 369Thl. 18 Ngr. Mitt ¬ lern Einkommen der Klasse a 154 Thlr. (154X48) ....-- 7,392 - — - — - 120 Pensionen nach (184 Thlr. 24 Ngr. x 120) --22,176 - - - — - in der ersten Klasse: 9 Pensionen nach Vis von 608 Thlr. 25Ngr.5Pf. mittlem Einkommen ä 253 Thlr. 20Ngr.6Pf. -- 2,282 - 5 - 4 - 23 Pensionen nach Vs ä 304 Thlr. 12 Ngr. 7V- Pf. --- 7,001 - 23 - 3 - Sa. 53,852 Thlr. 28 Ngr. 7 Pf., der mittle Betrag einer Pension aber nur auf 179 Thlr. 15 Ngr. 3 Pf. sich belaufen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder