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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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nur je nach der Verschiedenheit der Orte, sondern auch selbst in einem und demselben Orte sehr verschiedener ist, Ungleichheiten und Willkürlichkeiten bei Ermitte lung dieses Wohnungswerthes sonach schwer zu vermei den sein würden. Die Minorität will zwar diesen Schwierigkeiten durch Aufstellung eines nach Verhältniß des sonstigen Diensteinkommens anzunehmenden gleichen Maßstabes begegnet wissen. Allein selbst dadurch würde nach Ansicht der Majorität und der königl. Kommissare, welche dem Vorschläge ebenfalls entgegengetreten sind, ein richtiges Verhaltniß noch keineswegs erreicht werden. Indem nun nach allem Vorstehenden zunächst die ganze Deputation unveränderte Annahme des ersten Ab satzes des Paragraphen beantragt, schlägt die Mino rität vor: den zweiten Absatz des Paragraphen abzulehnen und dafür folgende Sätze anzunehmen: „Alterszulagen und auf die Dauer bewilligte persönliche Zulagen werden hierbei ebenso wohl in Anschlag gebracht, als der Werth der freien Wohnung oder ein dafür gewährtes Geldäqui valent. Der Werth der freien Wohnung bezügliche Geldäquivalent dafür wird oder das bei einem sonstigen jährlichen Einkommen bis 20V Thlr. mit 20 Thlr., über 200 - 300 - - 30 - - 300 - 400 - - 40 - - 400 - 500 - - 50 - - 500 - 600 - - 60 - - 600 - 700 - - 70 - - 700 - 800 - - 80 - - 800 - 900 - -. 90 - - 900 Thlr. u. darüber - 100 - berechnet." Die Majorität aber, welche übrigens mit der Mino rität und den Herren Regierungscommiffaren darüber einverstanden ist, daß sowohl Alterszulagen, als auch aus die Dauer der betreffenden Dienstzeit bewilligte per sönliche Gehaltszulagen Lei Feststellung der Höhe des Amtseinkommens für Bemessung der Pension mit zu ver anschlagen sind, eine ausdrückliche Hervorhebung dieser Theile des Amtseinkommens aber im Paragraphen nicht für nöthig hält, beantragt aus den oben angegebenen Gründen und in der Erwägung, daß man eine Erweite rung der Pensionsvorth eile für die Lehrer, gleich wie bei den Geistlichen, füglich der künftigen Entwickelung des neuen Instituts überlassen kann: auch den zweiten Absatz des Paragraphen in der Fas sung des Entwurfs anzunehmen. für die Lehrer der Stadt Dresden, welches von der hohen Staatsregierung im Jahre 1861 bestätigt worden ist, im §. 6 ausdrücklich bestimmt wird, Laß die Dienstwohnung mit eingerechnet werde. In vielen Städten wird ein be sonderes Wohnungsgelv gar nicht gegeben. Hier in Dres den z. B. haben wir von nächste Ostern an für die Volks schullehrer bestimmte Gehaltssätze von 300 bis zu 600 Thaler, mit Ausnahme der Directoren, und es bilden diese Sätze sechs Klassen, welche um je 50 Thaler ansteigen. Ein gleiches Verhältniß findet in Chemnitz statt; es wird sonach der Geldbedarf für die Wohnung in den Gehalt mit eingerechnet und man hat in Dresden, wie auch an derwärts, bestimmte Sätze angenommen, nach welchen das Logisgeld bemessen wird. Das Bedenken, daß diese Sätze wechselnd sein müssen, will ich keineswegs ableugnen; aber man hat sich zu helfen gewußt, indem man die Sätze nach Ablauf mehrerer Jahre erhöht, und man wird in der Folge, wenn die Miethpreise noch mehr steigen, gewiß abermals ein Gleiches thun. Ich werde daher im vorlie genden Falle mich der Minorität anschließen. Abg. Mosch: Ich werde mich ebenfalls der Minorität anschließen, indem ich davon ausgehe, daß wirjede Gelegen heit ergreifen müssen, um demLehrerstande eineZuwendung zu machen. Die Gründe der Minorität der geehrten De putation sind für mich vollständig durchschlagend gewesen. Was den Hauptgegengrund der Majorität der geehrten Deputation anlangt, das Mißverhältniß, welches sich zeigen würde zwischen dem Pensionsgesetze der Geistlichen und dem der Lehrer, so bemerke ich, daß beide Gesetze doch ganz selbständige und von einander unabhängige sind und daß die Abweichungen von dem einen doch nicht präjudi- eirlich für das andere sein können. Es ist ja auch in §. 2 bereits eine Abweichung von dem Pensionsgesetze der Geistlichen angenommen worden, indem höhere Pensions sätze normirt worden sind. So gut man also in der einen Beziehung eine Abweichung zulassen kann, so gut kann man auch eine Abweichung bezüglich der Zurechnung der freien Dienstwohnung zugestehen. Was das Bedenken auf Seite 217 des Berichts bezüglich der practischen Aus führung des Gesetzes anlangt, so kann ich es nicht für so erheblich erachten, und der Vorschlag, der von Seiten der Minorität gemacht worden ist, giebt auch genügend den Beweis dafür. Uebrigens, meine Herren, sollte ich meinen, daß wir mit jedem Thaler, den wir einem emeritirten Schullehrer zuwenden, uns ein Verdienst erwerben und dadurch jüngeren Lehrern zeigen, daß wir in jeder Weise für sie sorgen, damit sie für ihre Zukunft sorgenfreiere Aussicht haben und ihrem schwierigen Berufe freudiger folgen können. Regierungsvorschlag alle Lehrer gleich getroffen würden;! Abg. Stauß: Ich werde auch mit der Minorität ich muß aber daran erinnern, daß in demPensionsregulativ > stimmen, weil deren Vorschläge gerecht und Practisch sind. Abg. Walther: Ich habe mich durch die im Be richte niedergelegten Gründe der Majorität doch nicht überzeugen können, daß der Vorschlag der Minorität nicht annehmbar wäre; ich halte vielmehr das von letzterer vorgeschlagene Verfahren für richtiger und der Billigkeit angemessener. Es wird allerdings gesagt, daß durch den
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