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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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Von diesen Ansätzen giebt der Deputation nur der erste, die baare Einnahme an Gebühren, Veranlassung zu einer näheren Betrachtung. Derselbe war bei dem vorigen Budget zu 830,274 Thaler angenommen, wurde 'aber aus Antrag der damaligen Deputation um 30,000 Thlr., mithin auf 860,274 Thlr. erhöht. Wie sich aus den der Deputation auf Verlangen mitgetheilten speciellcn Nechnungsübersichten ergiebt, ist aber auch dieser Satz durch das wirkliche Sportelein kommen in jedem Zahre der vorigen Fiuanzperiode erheb lich überschritten worden und selbst im Kriegsjahre 1866 nicht unter 879,543 Thlr. 7 Ngr. I Pf. herabgegangen. Es erscheint daher der dermalige, um 40,301 Thlr. er höhte Ansatz von 900,575 Thlr: vollkommen gerecht fertigt. Der Betrag des Sporteleinkommens würde noch er heblich ansteigen, würde er picht durch eine verhältniß- mäßig sehr beträchtliche Abschreibung inexigibler Gebühren fortdauernd bedeutend verringert. In der Finanzperiode 1859/61 hat der Abgang vom Sporteleinkommen durch Jnexigibilitäten auf 205,104 Thlr. 2 Ngr. 5 Pf. jährlich sich belaufen. In der vori gen Periode hat zwar dieser Abgang bis auf 175,244 Thlr. 18 Ngr. 2 Pf. jährlich sich vermindert; aber auch dieser Betrag ist sehr bedeutend. Der Sportelverwaltung läßt sich, soviel der Depu tation bekannt, ein Vorwurf in dieser Hinsicht nicht machen. Vielmehr ist diese nach den vorliegenden Er fahrungen allenthalben bemüht, nach Möglichkeit für Ein ziehung der Sporteln zu sorgen. Eine Erfahrung aber will man nicht unberührt lassen, die um so auffallender ist, als sie Sportelverluste betrifft, die in das Gebiet nicht der streitigen, sondern der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlagen. Es werden nämlich bei vorkommenden Veräußerungen von Grund stücken und den darauf bezüglichen Einträgen in die Grund- und Hypothekcnbücher die Kosten nicht selten von den Interessenten unberichtigt gelassen und gehen ganz oder zum Th eil verloren. Sie sind sehr häufig selbst dann nicht zu erlangen, wenn sie, wie seiten der Gerichte in irgend zweifelhaften Fällen gewöhnlich geschieht, durch einen Eintrag auf das betreffende Hypothekenfolium sicher gestellt werden, weil in sehr vielen Fällen die veräußer ten Grundstücke so sehr mit Hypotheken belastet sind, daß auf die später eingetragenen Gerichtskosten bei eintreten der Subhastation Nichts ausfällt. Gleiche Verluste kom men nicht selten vor bei Eintragung von Verpfändungen. Es müssen mithin in solchen Fällen die Gerichtsbehörden im Privatinteresse oer bei jenen Veräußerungs - und Pfandverträgen Betheiligten auf Kosten der Staatskasse, d. h. zuletzt auf Kosten der Steuerpflichtigen arbeiten. Fragt man, wie solchen sehr bedauerlichen Verlusten zu begegnen sein möchte, so dürfte ein wirksames Mittel da gegen in dem Erlaß einer Anordnung zu finden sein, vermöge deren die Einträge von neuen Besitzern und be stellten Hypotheken in die Grund- und Hypothekenbücher von der vorherigen Berichtigung der bezüglichen Kosten abhängig gemacht würden. Die Deputation hat nicht unterlassen, die Frage in sorgliche Erwägung , zu ziehen, ob ein Antrag an die Staatsregierung in dieser Richtung der geehrten Kam mer zu empfehlen sein möchte. Bei näherem Eingehen ist iudeß nicht zu verkennen gewesen, daß eine allgemeine Verpflichtung der Grundstückscrwcrber und Verpfänder zu Vorauszahlung der Gerichtskosten vor Vollziehung der gerichtlichen Einträge in manchen Fällen und für eine nicht kleine Zahl von Interessenten, die aus Kauf, Tausch und Verkauf von Immobilien nicht ein Geschäft machen, empfindliche Härten istit sich führen würde. Um daher die Unschuldigen nicht mit den Schuldigen leiden zu lassen, findet die Deputation sich bewogen, von einem Anträge in obigem Sinne abzusehen. Man hat aber für nicht unangemessen gehalten, bei gegenwärtiger Ge legenheit diesen Punkt mit in Anregung zu bringen, um nach Befinden zugleich zu anderweitigen Erwägun gen über die Thunlichkeit abhilflicher Bestimmungen in Betreff jener Sportelverluste Veranlassung zu gebens II. Die Ausgaben zerfallen in a) 920,569 Thlr., incl., 2550 Thlr. transitorisch, Be soldungen an die unter Nr. 5 bis 15 bezeichneten Beamtenkategorien mit einem Personalbestände von 1927 Personen, b) 75,200 - Tantieme der Kassenofficianten, Nr. 16, o) 187,000 - Expeoitions- und Verwaltungsauf-. wand, Nr. 17, ä) 2,000 - zu Deckung von Verlagsvcrlusten, Nr. 18, «) 6,000 - zu Gratifikationen und Unterstützun- gen, Nr. 19, 1,190,769 Thlr. Sa. der Ausgaben. Hiervon ab: 950,376 - Einnahme unter I. 240,393 Thlr. verbleibende Ausgaben als Zuschuß bedarf. Dagegen: 216,469 - Zuschuß in voriger Periode. 23,924 Thlr. Mehrbedarf wie oben. Die unter a aufgerechneten Besoldungen erheischen dem vorigen Postu- late gegenüber ein Mehr von 56,234 Thlr. welches gefordert wird theils zu Salarirung neuer Be amten, theils und hauptsächlich zu Aufbesserung der Gehalte der zahlreichen Gerichtscxpedienten. In ersterer Hinsicht ist ersichtlich, daß 6 Gerichtsräthe, 3 Assessoren,. 8 Kassenofficianten, 80 Expedienten, 3 Frohn e rc., mithin zusammen 100 Beamte m'ehr angestellt werden sollen, wodurch der Personalbestand dxr Untergerichte von 1827 auf 1927 Personen sich vermehrt. Hinsichtlich der 6 neuen.Gerichtsräthe ist bereits oben zu Pos. 15 bemerkt worden, daß fünf davon als Hilfsarbeiter für die Appellationsgerichte verlangt wer- 328*
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