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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- Petition der Expedienten des Bezirksgerichts, der Staatsanwaltschaft und des Gerichtsamts zu Plauen um allgemeinen Gehaltsausbesserung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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166,250 Thlr. beziehen, aus welcher sich pro Kopf ein Durchschnitts betrag von nicht mehr, als 302 Vn Thlr. ergiebt. Diesen Durchschnittsgchalt haben jedoch nur 200 Mann überschritten, während 350 unter ihm stehen. Stellen sich hiernach unsere Gehaltsverhältnisse schon an sich keineswegs in einem günstigen Lichte dar, so wird dies jedenfalls noch weniger geschehen, wenn wir ihnen die Bedürfnisse gegenüber stellen, die in der Jetzt zeit selbst bei den bescheidensten Ansprüchen an das Le ben dennoch als unabweisbar erscheinen. Wie wir bereits bemerkt haben, soll die Mehrzahl der Expedienten mit einem Gehalte bis höchstens 300 Thlr. ihre Lebensbedürfnisse befriedigen. Mit einem so geringen Einkommen vermag aber kaum ein einzelner Mensch zu bestehen, geschweige denn ein Familienvater. Und doch sind von den in den nie drigsten Gehaltsklassen stehenden Expedienten sehr chiele verheirathct und haben mehr oder weniger zahlreiche Fa milien zu ernähren. Die hauptsächlichsten Lebensbedürfnisse eines jeden Menschen sind bekanntlich folgende drei: Nahrung, Kleidung und Wohnung. Für diese drei Bedürfnisse hat im hiesigen Orte ein lediger Angehöriger unseres Standes folgende (nach den niedrigsten monatlichen Sätzen berechnete- Mittel aufzu wenden: s.) für ein mvblirtes Zimmer . 4 Thlr. 15 Ngr. l>) - Mittagstisch .... 5 - — - «) - Kaffee (früh) .... 1 - — - ä) - Frühstück ..... 1 - — - ' s) - Abendessen .... 2 - 15 - t) - Kleidung und Wäsche . 4 - — - 8) - Wäscherlohn .... 1 - — - H Heizung und Licht . . 1 - - - Sa. 20 Thlr. — Ngr. Dagegen muß bei einer Familie von nur 4 Köpfen der Aufwand für dieselben Bedürfnisse mindestens zu folgenden jährlichen Sätzen berechnet werden: u) für Logis 60 Thlr. i>) - Nahrungsmittel . . . 180 - o) - Kleidung und Wäsche . 100 « äl - Heizung und Licht . 25 - Sa. 365 Thlr. Wir haben bei den ebengemachten Ansätzen durch gehends eher zu niedrig, als zu hoch gegriffen, und den noch stellt sich bei Vergleichung des Haushaltbedarfs eines Verheiratheten mit dem oben berechneten Lurch- fchnittsgehalte ein Minus des letzteren von nahezu 65 Thlr. heraus. Nun bleibt allerdings der Bedarf eines Unver- heiratheten unter jenem Durchschnitte um etwas über 60 Thlr. zurück; allein es muß hierbei bemerkt werden, daß nur die wenigsten unverheiratheten Expedienten in einer höheren, als der VII. Gehaltsklasse stehen, die meisten dagegen monatlich nur 18L Thlr. Remuneration beziehen, während ihr Bedarf 20 Thlr. beträgt, sonach aber die Mehrzahl ebenso, wie die Verheiratheten, mit irinem fortwährenden Deficit zu rechnen hat. .Zudem haben wir doch auch nur., die drei größten und wichtigsten Bedürfnisse des Lebens in Anschlag ge bracht; es'will ja aber daneben noch verschiedener Auf wand bestritten sein, der mindestens ebenso nothwendig, wenn auch nicht so bedeutend ist, wie der oben ver anschlagte. Abgesehen von mehreren anderen nennens- wcrthcn Ausgaben, wollen wir hierunter nur die Staats steuern, die Gcmcindeabgaben und das Schulgeld hervor heben. Im laufenden Jahre haben wir von 225 Thlr. Einkommen 1 Thlr. 13 Ngr. Personalsteucr, r Thlr. 4 Ngr. 4 Pf. Zuschlag und 3 Thlr, 15 Ngr. städtische Anlagen, zusammen 6 Thlr. 2 Ngr. 4 Pf. zu entrichten gehabt, wogegen dieselben Abgaben bei einem Einkommen von 300 Thlr. und einem solchen von 350 Thlr. in Summa 8 Thlr. 23 Ngr. 4 Pf. und beziehentlich 12 Tblr. 3 Ngr. 6 Pf. betrugen. Noch viel erheblicher ist das Schulgeld. Ein Mitunterzeichner der vorliegenden Pension hat für drei Kinder 30 Thlr-, ein anderer für vier Kinder 25 Thlr. 18 Ngr., ein dritter aber für ein Kind 6 Thlr. bezahlen müssen, wobei zu bemerken ist, daß nur die bei den letzteren Familienväter einen Gehalt von 350 Thlr- beziehen, dagegen der des ersteren blos 300 Thlr. beträgt. Die Gemeindelastcn, in vielen Orten ihrer Gering fügigkeit halber kaum in Betracht kommend, sind, wir eben gezeigt, in Plauen sehr bedeutend und obendrein steht noch für die Zukunft eine namhafte Steigerung in drohender Aussicht. Auch in weiterer Beziehung ist das Leben hier kostspieliger, als in manchen anderen Orten, worunter namentlich die kleineren Städte des Dresdner und Leipziger Regierungsbezirks gehören. Wenn man beispielsweise dort ein sehr geräumiges Logis für 25 bis höchstens 30 Thlr. erhält, so muß man hier für ein sehr beschränktes schon 50 bis 60 Thlr. geben. Ucberhaupt ist es in Ansehung der pecuniären Erfordernisse ein großer Unterschied, in welchem Orte man wohnt, und wir können uns aus diesem Grunde auch der Ansicht nicht verschließen, daß es wohl besser wäre, wenn nicht überall gleiche Besoldungssätze festgehalten, dieselben . vielmehr den Preisverhältnissen der verschiedenen Orte — wobei vielleicht die Einwohnerzahl zum Anhalte genommen wer den könnte — angcpaßt würden. Denn wie kommen die Beamten in größeren Orten, wo sichs erfahrungsmäßig theuercr lebt, dazu, daß sie, um die höheren Preise aus zugleichen, auf ein geringeres Maß von Bedürfnissen sich beschränken sollen, als ihre in kleineren Orten wohnen den Collegen, welche billiger leben? Wie kommen fragen wir nochmals — erstere dazu, sich mehr einschrän ken zu müssen, als letztere, obwohl von jenen bezüglich der geschäftlichen Leistungen gewöhnlich mehr verlangt wird, als von diesen, indem bei größeren Behörden die Arbeiten schneller überhand nehmen und rascher erledigt sein wollen, als wie bei kleineren. Wenn jeder Hand werker einer größeren Stadt einen höheren Lohn erhält, als der einer kleineren — warum will man in dieser Beziehung nicht auch bei unserem Stande einen Unter schied machen? Eine Aendermrg hierunter würde gewiß ebenso gerecht sein, als sie uns wünschenswerth er scheint! Nach Allem, was wir bis hierher vorstellig gemacht haben, ist das Einkommen vom Expedientendienstc im Allgemeinen so niedrig bemessen, daß kaum ein einzelner Mensch davon leben kann; höchstens mag es noch zur Existenz eines, kinderlosen Ehepaares nothdürftig aus reichen. Man möchte daher jedem unverheiratheten Ex-
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