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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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gehörigen Gärten vorznnehmcn, gesagt hat: cs wäre das einzige Mittel, zu irgend einem Resultate noch zu gelangen, wenn man etwa einen Proccntsatz annehmc. Man wird aber freilich dabei eben auch die Bemerkung, die ich vorhin selbst gemacht habe, im Auge gehabt haben, daß auch auf diese Weise nur etwas Willkürliches geschaffen werde. Nach den eigenen Acußcrungen des geehrten Sprechers Hal es mir geschienen, daß er selbst nicht ganz durchdrungen davon ist, daß wirklich ein festes, klares, bestimmtes Prin zip durch diesen Procentsatz gewonnen werde, indem er einmal bemerkte: cs würde das „so ziemlich" — das waren seine Worte — für die städtischen Verhältnisse gelten. Nun, meine Herren, wenn cs für die städtischen Verhält nisse nur ziemlich gilt, so möchte ich sagen, wird es für die ländlichen Verhältnisse so gut wie gar nicht Geltung erlangen; jedenfalls geht aber daraus hervor, daß ein fort währendes Schwanken, eine fortwährende Unsicherheit und eine fortwährende Unklarheit in die Besoldungsverhält nisse der Lehrer kommt, die in der That den Lehrern selbst nicht erwünscht sein können. Abg. von No stitz-Pauls dvrf: Ich möchte es fast als ein Naturspiel bezeichnen, daß der Abg. Fahnauer mit mir oder ich mit ihm auf einer Seite kämpfe. (Heiterkeit.) Meine Herren! Der Abg. Fahnauer hat mit so war- mcnWortcn und iogar so weit gehend, daß er äußerte, er müsse sich bekämpfen, darin nicht den parlamentarischen Tact zu verlieren, die Sache befürwortet und der Minori tät beizustehen geglaubt, daß ich wirklich glaube,, im Sinne derMinorität aussprechen zu müssen: „Gott bewahre mich vor meinen Freunden, mit meinen Feinden will ich schon fertig werden." (Heiterkeit.) Meine Herren! Diese Betrachtungen und Das, was ich von vielen Seiten und insbesondere vom Ministertische aus gehört habe, bestimmen mich dazu, von der Minorität ab- und zur Majorität überzugehen. (Heiterkeit.) Es thut mir leid, das erklären zu müssen. Ich bin nicht oft gemeint, meine Ansicht zu wechseln; wenn aber wirk licher Grund vorliegt, daß man wechseln muß, dann, meine Herren, stehe ich keinen Augenblick an, es zu thun. Ich habe bei dieser Gelegenheit nur noch eine Anfrage entweder an die geehrte Deputation oder an das hohe Ministerium zu richten, die dahin geht: wie dann bei Feststellung der Höhe des Amtseinkommens in Bezug auf die Schulwicdemuth verfahren wird? Es giebt auch Stellen, in welchen das Naturaleiukommen größer ist, als bei anderen, und da sich hierbei natürlicherweise eine Abschätzung nothwendig macht, so möchte ich wissen, nach welchen Principien diese Ab schätzung zu erfolgen hat. Königl. Commiffar Geh. Kirchenrath vr. Feller: Auf die Anfrage des geehrten Herrn Abg. von Nostitz habe ich zu erwidern, daß das Einkommen von Schul- wiedemuthen sich nach den Erträgen dieser Grundstücke be rechnet und daß diese Erträge in einem Cataster zusam mengestellt sind. Das Cataster wird also die Unterlage für die Ausrechnung geben müssen, welche im ersten Ab sätze des 4 in Aussicht genommen ist. Diese Cataster unterliegen von Zeit zu Zeit einer Revision, damit der wahre Ertrag der Grundstücke ermittelt wird und nicht für alle Zeit Das stehen bleibt, was in früherer Zeit in das Cataster eingetragen worden ist. Abg. von Könneritz: Meine Herren! Der Re ferent der Minorität hat so ausführlich das Minoritäts gutachten vertheidigt, daß mir nur wenig übrig bleibt, zu bemerken. Es ist von einigen Seiten hervorgehoben worden, daß man sich namentlich um deswillen bestimmt sehe, zum Majoritätsgutachten überzugehen, weil die Wohnung seither nicht als ein pars salarii angesehen worden sei. Meine Herren! Gerade aus diesem Grunde hat die Minorität ihren Antrag gestellt; sie hält das Princip für falsch, daß die Wohnung nicht als ein pars salarii angesehen wird. Wäre die Wohnung ein Luxus artikel, dann fände ich dieses Princip gerechtfertigt; allein die Wohnung ist kein Luxusartikel, sie ist vielmehr ein unabweisbares Bedürfnis; und Jeder, welcher freie Woh nung hat, erspart dieMiethe, welche er sonst zahlen müßte. Der Werth der freien Wohnung muß daher nach unserer Ansicht unbedingt zum Amtseinkommen hinzugerechnet werden, und um dieses Princip zur Geltung zu bringen, ist der Minoritätsantrag gestellt worden und ich würde ebenso, wenn eine Gesetzvorlage vorgelegt würde, nach welcher bei der Emeritirung von Geistlichen die Wohnung in Anschlag gebracht werden sollte, für eine solche stimmen. Von einigen Seiten sind ferner Bedenken gegen die Art und Weise, wie nach dem Minoritätsvvrschlage die freie Wohnung ermittelt werden soll, erhoben worden. Meine Herren! lieber den zweiten Absatz des Minoritätsgutachtens läßt sich — das will ich gern zugeben — streiten. Den Herren, welche ihn nicht für sachgemäß erachten, steht ja die Füglichkeit zu, den zweiten Absatz abzulehnen und nur den ersten Absatz anzunehmen. Es liegt dann in der Hand des Ministeriums, auf welche Weise es den Werth der freien Wohnung ermitteln will, und bei der bekannten Fürsorge des Ministeriums für die Schullehrer wird dasselbe gewiß bei dieser Festsetzung das Interesse der Schullehrer nicht außer Acht lassen und nicht so große Schwierigkeiten zu überwinden haben, als man annimmt. Kann man Holzäquivalente, Diensträume, Felder und Wiesen zu Geld veranschlagen, so sehe ich auch keine große Schwierigkeit, den Werth der freien Wohnungen festzu setzen. Präsident Haberkorn: Es hat Niemand weiter
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