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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 105. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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achten angenommen werde? Was diese Anträge anlangt, so würde der Antrag des Abg. Mosch zuerst zur Abstim mung kommen und, wenn derselbe angenommen wird, alles Uebrige sich erledigen. Für den Fall aber, daß dieser An trag abgelehnt werden sollte, würde ich auf zwei Mal den Antrag des Abg. von Salza zur Abstimmung bringen, um Denjenigen, welche, wie Herr von Nvstitz, gegen den Schlußsatz stimmen wollen, dazu Gelegenheit zu geben. Abg. von Erregern: Nach Idem bisherigen Gange in ähnlichen Fällen ist gewöhnlich bei derartigen Anträgen der Zwischensatz erst wcggclassen worden. Man kommt bei der Fragstelluug, wie sie der Herr Präsident vorschlägt, in große Verlegenheit. Ich wünsche, daß der Antrag an genommen werde, aber ohne diesen Zusatz; soll ich aber gegen den ganzen Antrag stimmen, so ist das gegen meine Ueberzeugung. Ich glaube, cs ist das Nichtigste, wenn der Herr Präsident unter Aussetzung der Frage über den Zwischensatz: „nach vernommenem Gutachten der betref fenden Friedensrichtcrversammlungcn" darüber abstimmen läßt, ob überhaupt Gratificationen gewährt werden sollen, und dann darüber, ob das Gutachten vvrausgchcn solle oder nicht. Präsident Haberkorn: Von mehreren Seiten ist in derKammcr ausgesprochen worden, wenn der Deputations antrag als Ganzes nicht angenommen würde, wolle man gegen jeden andern Antrag stimmen. Diesem Vorhaben kann nicht anders entsprochen werden, als wenn ich zunächst den Deputationsantrag als Ganzes zurAbstimmuiig bringe. Erlangt dieser Antrag nicht die Mehrheit der Kammer, dann hat diese es immer in der Hand, bei den nachfolgenden Fragen ihre Ansicht zur Geltung zu bringen, was aber der Minderheit in Bezug auf das Dcputationsgutachten nicht möglich sein würde, brächte man nicht dasselbe vor her als Ganzes zur Abstimmung. Vicepräsidcnt Oehmichen: Der Herr Präsident hat durch das soeben Gesagte ganz Incine Ansicht ausgespro chen, so daß ich mich eigentlich des Wortes begeben könnte. Um aber ein Beispiel anzuführen, wie das der Abg. von Criegern auch gethan, habe ich zu erwähnen, daß ich für theilweise Annahme des Antrages nicht stimmen könnte, weil eben, wenn der Antrag nicht vollständig angenommen würde, ich gegen das Postulat zu stimmen gedenke. Ich würde also schon von Hause aus gegen den Deputations antrag stimmen müssen und zwar aus Vorsicht, damit ich mich nicht präjudicire. Abg. von Criegern: Die Bemerkung des Herrn Präsidenten ist allerdings nach einer Seite hin richtig; dieselbe könnte aber ebenso gut nach der entgegengesetzten Richtung hin aufgefaßt werden. Ich bin so bestimmt Gegner des Gutachtens, daß ich natürlich gegen den gan zen Antrag stimme, wenn das Gutachten davon abhängt. Denn so sehr ich an sich für die Gratificationen bin, so müßte ich doch dagegen stimmen, weil mir das Gut achten unzweckmäßig erscheint. Abg. Baumann: Ich Lin ganz mit der Ansicht des Herrn Präsidenten einverstanden. Ich beabsichtige, den Antrag der Deputation anzunchmen; würde aber, wenn die fraglichen Worte in Wegfall kämen, gegen den zweiten Antrag stimmen. Das kann ich nur, wenn erst, wie der Herr Präsident vorschlägt, über den ganzen Passus ab gestimmt und derselbe abgclchnt wird. Und dann kann der Satz unter Wegfall der fraglichen Worte wegen des Gutachtens wiederum abgelehnt werden. Präsident Haberkorn: Ich frage die Kammer: ob sie die von mir vorgcschlagene Abstimmung genehmigt? — Genehmigt. — Demgemäß richte ich die Frage dahin und zwar nach Vorschlag der Deputation: „ob die Kammer, ganz diesem Vorschläge ent sprechend, eine Dispositioussumme von 2000 Thaler auf das Jahr zu dem Zwecke verwil- ligen wolle, daß aus derselben durch die Amts- hanptmannschaften nach vernommenem Gut achten der betreffenden Friedcusrichterver- sammlnngen besonders tüchtigen oder auf schwierigen Stationen dienenden Gensdar- mcn entsprechende Gratificationen zu gebil ligt werden?" Ich Litte die Herren, welche vorher sitzen, geblieben, aufzustcheu, damit die Gegenprobe erfolgen kann. Es sind vorher 31 Mitglieder ausgcstandcn. Nach Zählung cr- gicbt sich, daß 31 dafür und 31 Mitglieder dagegen gestimmt haben. Die Stimmen stehen und es wird daher in einer der nächsten Sitzungen eine weitere Abstimmung erfolgen. — Ich frage aber die Kammer noch: „ob sie den daneben bestehenden Antrag des Abg. von Salza annehmen will: „Die hohe Staatsregicrung zu ermächtigen, das Aequivalent für dir Unterhaltung der Dienst pferde der Obergcnsdarmcn von I75Thlr. auf 200 Thlr. zu erhöhen?" Einstimmig. ,;Will die Kammer vorbchältlich der Entschei dung über den Dcputativusantrag Pos. 22b mit 96,030 Thlr. normalmäßig und 3725 Thlr. transitorisch bewilligen?" Einstimmig. Referent Müller (Chemnitz): Im Berichte heißt cs: Pos. 23 o. Das für dir Greuzbüreans zu Bodenbach und Zittau und für die Gcnsdarmericstation zu Voitrrsreuth nach Hohe von ; 3549 Thlr, S53*
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