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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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hältnisse in ihren Meinungen hört; dies scheint aber seltener der Fall zu sein. Ich glaube, cs kommt aus die Amts hauptleute und auf die Gerichtsamtmänner in den betref fenden Bezirken an, ob sie das Gutachten der Friedens richter über den oder jenen Gegenstand hören wollen. In meiner nächsten Nähe, soweit ich die Verhältnisse kenne, da, glaube ich, haben die Friedensrichter« einen sehr un bedeutenden Wirkungskreis gehabt und das mag nur in den örtlichen oder localen Verhältnissen liegen. Ich habe aber das Postulat für das Friedensrichterinstitut mit 500 Thlr. mit Freuden begrüßt, da ich glaube, daß dadurch vielleicht die Verbesserung dieses Instituts möglich ist. (Große Heiterkeit.) Präsident Haberkorn: Es hat Niemand weiter das Wort begehrt sowohl über die vorliegende Pos. 26 o, als über den Antrag zu Pos. 23 b. Ich schließe daher die Debatte und gebe dem Herrn Referenten das Schluß wort. Referent Müller (Chemnitz): Die Position an sich hat eine Anfechtung nicht erfahren; ich habe deshalb von meinem Standpunkte aus Nichts hinzuzusügen. Präsident Haberkorn: Zunächst frage ich die Kammer: „ob sie Pos, 26o mit 500 Thlr. normalmäßig bewilligen wolle?" Gegen 1 Stimme. Nun komme ich auf den Antrag der Deputation Seite 224 des Berichts, welchen sie zu Pos. 23 k gestellt hat, zurück und recapitulire. Die Deputation hat den Antrag gestellt: „Die Kammer wolle der Staatsregierung eine Dis- pvsitionssumme von 20"0 Thlr. aus das Jahr zu dem Zwecke verwilligen, daß aus derselben durch die Amtshauptmannschaften nach vernom menem Gutachten der betreffenden Friedensrichter versammlungen besonders tüchtigen oder auf schwierigen Stationen dienenden Gmsdarmen ent sprechende Gratificationen zugebilligt werden." Die Deputation und mehrere Mitglieder der Kammer haben die Zustimmung zu einer derartigen Verwilligung überhaupt davon abhängig gemacht, daß dieses Deputations gutachten als Ganzes angenommen werde, widrigenfalls sie gegen die ganzen 2000 Thlr. stimmen würden, und mit Rück sicht hierauf habe ich gestern mit Zustimmung der Kammer die erste Frage auf diesen Antrag der Deputation als Ganzes gestellt. Es haben jedoch die Stimmen gestanden, indem 31 Stimmen für und 31 Stimmen gegen densel ben sich erklärt hatten. Infolge dessen ist zunächst über diesen« Deputationsantrag als Ganzes nochmals ab- zust'immen. Für den Fall, daß der Deputations antrag als Ganzes angenommen wird, erledigt sich alles klebrige. Für den Fall aber, daß derselbe abgclehnt wird, komme ich dann aus den Dcputationsvorschlag mit Weg lassung der Worte: „nach vernommenem Gutachten der betreffenden Friedensrichterversammlungen" zurück, vorbe hältlich der Abstimmung über diejenigen ^Zusätze, welche an Stelle dieses Satzes von einigen Abgeordneten vorgeschla gen worden siüd. Und da kommt zunächst in erster Linie der Antrag des Abg. Mosch, welcher dahin geht, statt der gedachten Worte zu setzen: ' „nach Befinden nach Gehör der betreffenden Friedens richter, Amtshauptleute und Stadträthe." Würde dieser Antrag angenommen', so erledigt sich wieder alles Weitere. Für den Fall, daß er aber auch abgelehnt werden sollte, kommt der Zusatz, welchen der Abg. von Salza beantragt hat, in zwei Theilen zur Abstimmung; einmal: „die Friedensrichter sind von dem Amtshauptmann in der Bezirksversammlung von der erfolgten Verthcilung des Dispositionsquantums in Kcnntniß zu setzen," und zweitens: „und ist die bezügliche Vertheilungsberechnung zur Einsichtnahme vorzulegen." In dieser Weise wird es gehen. Abg. Sachße: Aus diesem Vortrage habe ich zu ent nehmen , daß, wer für die Verbesserung des Antrages der Deputation ist, für die Verbesserung durch den Antrag des Herrn Abg. Mosch, gegen den Antrag der Deputation stim men muß; daß also, wer gegen den Antrag der Deputation stimmt, nicht das Postulat selbst ablehnen will, sondern damit nur ausspricht, daß er den Antrag der Deputation mit irgend welchem Amendement annehmen wolle. Ich habe mir erlaubt, dies vorauszuschicken, weil ich selbst meine Abstimmung davon abhängig machen und dem Anträge der Deputation mich zwar anschließen möchte; aber mit der Ver besserung des Abg. Mosch. Infolge dessen muß ich als» zunächst gegen den Antrag der Deputation stimmen. Präsident Hab er körn: Die Voraussetzung ist ganz richtig. Ich frage also zunächst die Kammer: „ob sie nach dem Anträge der Deputation der Staatsregierung eine Dispositionssumme von 2000 Thlr. auf das Jahr zu dem Zwecke verwilligen wolle, - daß aus derselben durch die Amtshauptmannschas ten nach vernommenem Gutachten der betreffen den Friedensrichterversammlungen, besonders tüch tigen oder auf schwierigen Stationen dienenden Gepsdarmen entsprechende Gratificationen- zu gebilligt werden?" Gegen.17 Stimmen bejaht und erledigt sich sonach alles Weitere. . . - Referent Müll er (Chemnitz): Der Bericht fährt fort: 356»
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