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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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jährlich zwölfmaligcn Besuche der Anstalt beauftragte katholiscke Geistliche aus Hubertusburg nicht anwesend ist, die Leitung des katholischen Gottesdienstes in Er mangelung eines katholischen Beamten einem Detinir- ten katholischer Confession übertragen werden mußte, wovon immerhin sehr erhebliche Unzuträglickkciten un zertrennlich blieben,' während von einer regelmäßigen konfessionellen Unterrichtsertheilung an die Dctinirten katholischer Confession, deren sich durchschnittlich immer 40 bis 50 in Waldheim befinden, gänzlich abgesehen werden mußte. Dem Bedürfnisse der. Unterrichtsertheilung an die desselben bedürftigen Kinder im Landeskranken- hause und die doch zum Theil wenigstens nicht ganz bildungsunfähigen Insassen der Kinderstation des Ver sorghauses zu Hubertusburg hatte man zeither durch theilweise Heranziehung des für die Erziehungs anstalt für blödsinnige Kinder angestellten dritten Leh rers zu entsprechen gesucht. Es hat sich jedoch durch die Erfahrung herausgcstellt, daß durch diese doppelte Verwendung des nurgedachten Lehrers der Erziehungs anstalt zu ihrem nicht unerheblichen Nachtheile diese ihr sehr nvthige Lehrkraft zu einem großen Theile entzogen wurde, ohne daß dadurch andererseits für die Schule des - Landeskrankenhauses und der Kinder station des Versorghauses eine ausreichende Lehrkraft gewonnen wurde. Nach dem übereinstimmenden Ur- theile der Anstaltsverwaltung und des für das geist liche Amt und das Unterrichtswesen an den Landes anstalten bestellten geistlichen Commissars war deshalb schon den gesetzlichen Vorschriften über den obligatori schen Elementarvolksunterricht gegenüber die Anstel lung eines besonderen Lehrers für die Schule des Landeskrankenhauses und der Kinderstation nicht länger zu umgehen, welche letztere, abgesehen von den ganz bildungsunfähigen und deshalb nur an den regel mäßigen Beschäftigungsstunden zu betheiligenden Kin dern des Vcrsorghauscs immer -10 bis 50 nach dem Grade ihrer Bildungsfähigkeit in zwei getrennten Ab- theilungen zu unterrichtende Kinder umfaßt. Daß diese vier Lehrerstellen mit einem Dienstein- kommen von durchschnittlich 560 Thaler (einschließlich freier Wohnung, veranschlagt zu je 60 Thlr.) in An satz gebracht worden sind, rechtfertigt sich durch die feiten der letzten Ständeversammlung erfolgte Be willigung eines gleichen Durchschnittsbetrags für die bet den Landesanstalten angestellten Lehrer und durch den Umstand, daß für diese vier neuen Stellen in nicht minderem Grade, als dies bei Motivirung des letzten Etats rücksichtlich der Lehrkräfte für die Lan desanstalten im Allgemeinen nachgewiesen worden ist, ganz fpeciell qualisicirte, beziehentlich bereits pädagogisch erfahrene Persönlichkeiten sich nöthig machen, welche deshalb nur bei einigermaßen auskömmlichem Gehalte gewonnen und auf die Dauer im Anstaltsdienste er halten werden können. Zu i des Personaletats. Die im letzten Personaletat für weibliche Ober aufsicht vorgesehenen sechs Stellen, von denen nur eine für die Anstalt Sonnenstein bestimmt war, haben in sofern nicht ausgereicht, als für die nurgedachte An stalt wegen der bestehenden Theilung der Frauenanstalt in zwei räumlich von einander entfernte.Abteilungen (Hauptanstalt und Genesungsanstalt), zwei weibliche Oberaufsichtsbeamte nicht entbehrt werden können. Diese zweite Stelle konnte der Natur der Sache nach, wie dies bereits mit der ersten dieser Stellen in vor züglicher Weise der Fall war, nur mit einer beson ders geeigneten, dem gebildeten Stande angehörigen, in der Pflege Geisteskranker bereits mit Bewährung erfahrenen Persönlichkeit besetzt werden, weshalb die Einstellung derselben in die höhere der für die weib lichen Oberaufsichtsbeamten im letzten Etat bewilligten beiden Gehaltsstufen (426 Thlr.) gerechtfertigt erschei nen wird. Zu ü und k des Personaletats. Im zeitherigen Etat waren für alle Anstalten zu sammen: 114 männliche Aufseher in 3 Gehaltsklassen, nämlich: 38 L 354 Thlr., 38 L 330 - 38 L 294 - und 26 Aufseherinnen in 2 Gehaltsklassen, nämlich: 13 ü 294 Thlr. und 13 ü 258 - überhaupt also: 140 Aufseher und- Aufseherinnen vorgesehen Im neuen Etat werden postulirt: 135 männliche Aufseher, ebenfalls in 3 Gehalts klassen, und zwar: 45 L 354 Thlr., 45 L 330 - 45 L 294 - und 44 Aufseherinnen in 2 Gehaltstlassen, und zwar: 22 ü 294 Thlr., 22 n 258 - überhaupt also: 179 Aufseher und Aufseherinnen, mithin 7 Aufseher ü 354 Thlr., 7 - L 330 - 7 - k 294 - Sa. 21. 9 Aufseherinnen ä 294 Thlr., 9 - k 258 - 18, überhaupt 39 Aufseher und Aufseherinnen mehr gegen, den vorigen Etat. Dieser Mehrbedarf motivirt sich folgendermaßen: Die Straf- und Correctionsanstalten betreffend. Die Erfahrungen auf dem Gebiete des Strafvoll zugs und der Gefangnißfrage überhaupt haben, wenn auch dabei die Einzelhaft nicht zur unbedingten und alleinigen Geltung gelangt ist, doch zu der Ueberzeugung
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