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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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2. die Kammer wolle 'beantragen, das königl. Mi nisterium des Cultus und öffentlichen Unterrichts möge das Verhältnis der römisch-katholischen Lehrer zu der unter der Verwaltung des aposto lischen Vicariats stehenden Pensivnskasse dergestalt regeln, daß ihnen der freiwillige Beitritt zu dieser Kasse im Allgemeinen auch fernerhin ge stattet, eine Deitrittspflicht aber nur insoweit auferlegt werde, als die Kasse zugleich Pcn- sionskasse für Wittwen und Waisen katholischer Lehrer ist. 3. Die Kammer wolle erklären, daß durch vorstehende Beschlüsse die im königl. Decrete beantragte Er mächtigung zur Erledigung gelange. Abg. Graf zur Lippe dagegen beantragt: der Staatsregierung die im königl. Decrete beantragte Ermächtigung zu ertheilen und Uebcrschrift und Ein leitung nach Fassung des Entwurfs anzunehmen. Deputation sich einverstanden erklären zu können. Die Majorität will, daß dieses Gesetz zugleich auf Lehrer an römisch-katholischen Volksschulen erstreckt werde und daß diesen Lehrern freigelassen werden solle, der bestehenden katholischen Pcnsionskasse anzugehören, wenn cs ihnen beliebt, wogegen sie der Kasse, die jetzt begründet werden soll, Leizutreten haben. Ich finde darin zunächst einen Widerspruch mit 8-15 des Gesetzentwurfs. Es sollen blos Privatkassen neben diesem Pensionssond bestehen. Der ka tholische Pensionsfond ist aber keine Privatkasse, er ist, wie auch der Deputationsbericht selbst angicbt, eine Kasse, die im Jahre 1839 gegründet wurde nicht nur für alle ka tholischen Geistlichen, Lehrer und weltlichen Kirchendiener, um ihnen die Pension zu gewähren, sondern auch für Wittwen und Waisen von Lehrern. Sie hat also einen doppelten Zweck. Diese Kasse steht übrigens unter der auch, wie durch die bei den katholisch-geistlichen Behörden eingezogene Erkundigung constatirt worden ist, das An führer: oer Petenten, daß sie die Mitgliedschaft in den Bereit: nicht hätten erlangen können, ja sogar einige Auf- nahmegesuchc ohne Antwort gelassen worden seien, nicht in Nichtigkeit. Es liegt den katholisch-geistlichen Behör- Autvrität und Verwaltung der katholisch-geistlichen Be hörde, sowie unter Aufsicht der obersten Staatsbehörde und sie hat alle Attribute einer öffentlichen Kasse. Das würde also entschieden §. 15 widersprechen, wonach diese Specialkassen neben diesen allgemeinen Kassen als bestehend anerkannt werden sollen. Nun ist zum zweiten Punkte gesagt worden, daß keine Verpflichtung zum Bei tritte zu dieser Kasse cxistirte. Es ist wahr, eine gesetzliche Verpflichtung epistirt nicht; sie ist aber mittelbar dadurch dem Beitritt der katholischen Lehrer in Bezug auf den ka tholischen Pensionsverein und die Kasse desselben entgegen stehen sollten, zu beseitigen; diese Kasse kann nebenbei als Privatkasse so gut bestehen bleiben, als die protestantischen Privatkassen. Abg. Riedel: Meine Herren! Ich will nur er klären, daß ich hier in dieser Frage mit der Majorität stimmen werde. Ich bin der Majorität sehr dankbar, daß sie sich der katholischen Lehrer angenommen hat. Nach meiner Ansicht kann hier weder die Confession, noch andere Gründe maßgebend sein, die katholischen Lehrer von den Wohlthaten dieses Gesetzes auszuschließen. Die katho lischen Lehrer haben dieselbe Pflicht, unsere Jugend zu guten Staatsbürgern heran^ worden, daß die Collatnrbchördcn jedem Lehre: und aus gleichem Grunde müssen ihnen auch die-! Lehrer bei der Anstellung zur Pflicht machen, selben Rechte zu Theil werden, und ich bin der festen ^ser Kasse beizutreten, wie auch die überwiegende Mehr- Ueberzeugung, es wird der hohen Staatsregiernng nicht der Lehrer der Kasse wirklich angehört. Es beruht schwer fallen, tue Schw:erigke:ten und Hindernisse, welche ^reb die bei den katbolisck-aeiMcben Behörden Abg. Becg: Ich stimme ganz Dem bei, was der geehrte Herr Abg. Riedel ausgesprochen hat. Eben so gut, wie wir beim Militär keine evangelischen und katholischen Pensivnskassen haben, so soll auch hier keine sein, und was die katholischen Lehrer betrifft, so sind sie ebenso be dürftig, wie die evangelischen. MeineHerren! Ich wollte blos, Sic könnten einmal einer solchen Prüfung in mei nem Bezirke in den wendisch-römischkatholischen Schulen beiwohnen, Sie würden sich wundern, was der Lehrer zu thun hat, viel mehr, als die evangelischen Lehrer; denn den Kindern, die zu ihm in die Schule kommen, muß er erst die deutsche Sprache lernen, weil sie blos wendisch sprechen. Ich glaube daher, daß die Parität auch in dieser Richtung hergestellt werden muß. Königl. Commissar Geh. Kirchenrath Or. Feller: Die Regierung befindet sich bei diesem Punkte in dem un erfreulichen Falle, nicht mit der Majorität der geehrten den sehr viel daran, alle katholischen Lehrer als Mitglie der dieser Kasse zu gewinnen. Nun sind freilich einige Lehrer, wie dem Ministerium bekannt geworden ist, reni tent gewesen. Diese haben sich trotz aller Aufforderung zu dieser Kasse nicht gemeldet, bis einige Jahre später sie den Nutzen des Beitritts einsahen. Jetzt kamen sie und erklärten ihren Beitritt; wollten aber die rückständigen Beiträge nicht nachzahlen, und dadurch ist die Verzögerung ihrer Aufnahme herbeigeführt worden, die aber auch ihre Endschaft erreicht hat, indem das Ministerium vermittelnd eingetreten ist und einen Theil der rückständig gebliebenen Beiträge zur Kasse übernommen hat, so daß auch diese Lehrer beitreten werden. Ich wollte noch bemerken, daß auch mit unserer übrigen Gesetzgebung die Ausnahme der katholischen Lehrer in dieseKasse nicht im Einklänge stehen würde. In dieser Beziehung ist hervorzuheben, daß beim Gesetze vom Jahre 1840, das für Wittwen und Waisen derLehrer sorgt, die katholischen Lehrer auch nicht mit berück-
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