Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Präsident Haberkorn: Wird die Ständische Schrift nach Form und Inhalt genehmigt? — Genehmigt. Wir gehen nun zur Tagesordnung über und zwar zum ersten Gegenstand, zur.Jnterpellation des Abg. Ni edel, die Revision des Generale vom 24.Juli 1811 betreffend. — Dieselbe wird der Kammer wört lich vorgctragen werden. Secretär vr. Loth: Die Interpellation lautet fol gendermaßen: „Am 14. Februar 1864 reichte der Herr Abg. Beeg einen Antrag bei der Zweiten Kammer ein, dahin gehend: Die Zweite Kammer wolle im Verein mit der. Ersten Kammer bei der Staatsregierung eine Abänderung des Generale vom 24. Juli 1811 in -der Maße beantragen, daß Erntearbeiten sowohl, als das Holen von Grünfutter an Sonn-, Fest- und Bußtagen vor und nach dem Gottesdienste statthaft seien. Nach sorgfältiger und gründlicher Berathung in beiden Kammern, beziehentlich nach stattgcsundenem Vereinigungsverfahren gelangte mittels Ständischer Schrift folgender Antrag an die hohe Staatsregie rung: „Hochdiesclbe wolle eine Revision, des Generale vom 24. Juli 1811 auf dem Gesetzwege vornehmen und dabei nachstehende Anträge berücksichtigen: 1. daß alle Erntearbeiten nach beendigtem Vor- mittagsgottcsdienste, das Einholen des Grün- - futters aber auch vor dem Vormittagsgottes dienste freigegeben werden ; vor und während des Gottesdienstes dagegen alle Ernte arbeiten auf Nothfälle beschränkt bleiben möchten; 2. daß in den §§.4, 5, 6 und 9 gedachten Fällen Maximalstrafsätze festgesetzt, den Po lizeibehörden aber nachgelassen werden möchte, bei geringeren Vergehen aus niedrigere Stra fen, bezüglich bis zum Verweise herab zu erkennen; 3. daß zu §. 5 hinsichtlich des Begriffes der öffentlichen Hantirung und der Zweifel, welche darüber entstehen können, erläuternde Bestimmungen gegeben werden möchten, und 4. daß §. 6, das Fahren in die Städte und aus den Städten betreffend, den veränder ten Verhältnissen gemäß modifieirt werden möchte." Bis jetzt ist nun noch Nichts in der Äache ge schehen; wohl aber sind dem Unterzeichneten Klagen zu Ohren gekommen, daß in einzelnen Fällen eben noch so streng nach dem Generale vom 24. Juli 1811 ver- - fahren wird, ..als wie früh er. Ich richte daher die Anfrage an die hohe Staats regierung: » aus welchem Grunde sie dem ständischen Anträge bis setzt noch nicht nachgekommen ist und ob und wenn sie überhaupt demselben " nachzukommen gedenkt?" Präsident Haberkorn: Zunächst ertheile ich dem Herrn Abg. Riedel das Wort zur Begründung seiner Interpellation. Abg. Riedel: Nur wenige Worte zur Begründung meiner Interpellation! Am 20. August 1864 gelangten die in der Interpellation angeführten Anträge, welche in beiden Kammern theils einstimmig, thcils mit sehr großer Majorität angenommen waren, an die hohe Staatsrcgie- rung. Im Landtagsabschicde vom 23. August 1864 wurde ausdrücklich zugesagt, daß dieselben einer reiflichen und sorgfältigen Erwägung unterzogen und Abhilfe geschehen solle. Leider sind nun seit der Zeit, seit die Anträge an die Staatsregierung gelangt und diese Zusage erthcilt worden ist, bereits vier Jahre verflossen. Es ist aber noch Nichts geschehen in der Sache; wohl aber sind mir viele Klagen zu Ohren gekommen, daß in einzelnen Fällen noch eben so streng nach dem Generale vom 24. Juli 1811 verfahren wird, wie früher. In neuester Zeit erst ist feiten einer Mittelbchörde gegen eine derartige Beschwerde gerade auf Grund des Generale vom 24. Juli 1811 zu Ungunsten des Beschwerdeführers entschieden worden. In folge dieser Verzögerung kann sehr leicht der Glaube auf- tanchen, daß hier eine Mißachtung ständischer Anträge feiten der Staatsregicrung zu Grunde liegt. Aus diesem Grunde mit habe ich die Interpellation eingebracht. (Herr königl. Commissar Geh. Rath Oe. Hübel tritt ein.) Staatsminister von No stütz-Wall Witz: Ich bin bereit, die Interpellation zu beantworten, und bin dem Herrn Interpellanten dankbar, daß er durch dieselbe der Regierung Gelegenheit giebt, sich über den Gegenstand zu äußern. Wie der Herr Interpellant erwähnt hat, ist tu dem von ihm erwähnten ständischen Anträge im Landtags abschiede vom 23. August 1864 die sorgfältigste Erwägung zugesichert worden. Diese Erwägung ist eingetrcten und nicht blos das, sondern es ist unter Berücksichtigung der gestellten ständischen Anträge eine Revision des Generale vom 24. Juli 1811 im Gesetzeswege vorbereitet worden und cs liegt ein vollständig ausgcarbeiteter Gesetzentwurf vor. Bei einer eingehenden Prüfung desselben har sich aber der Regierung die Ueberzeugung anfgcdrängt, daß nach dem dermaligen Stande unserer gewerblichen und Verkehrs verhältnisse eine Revision der wegen Aufrechthaltung der Sonntaasfeier geltenden Beschlüsse im Gesetzes Wege nicht erledig! werden kann, ohne in eine sehr weitläufige und doch nicht erschöpfende und immer zutreffende Casuistik zu gerathen und außerdem noch der Regierung ein Dis- pensationsrccht von solchem Umfange vorzubehalten, wie es nach meinem Dafürhalten weder mit der Würde des Gesetzes, noch mit den Rücksichten vereinbar ist, welche die Regierung den anderen. Factorcn der Gesetzgebung schuldig
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder