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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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II. K. 113. Sitzung, dm 3. März. 2E gehend gehört worden waren, das Recht zn, bin nen dieser Frist Einwendungen quzubringcn. lieber solche Einwendungen sind" sie nach H. 6 des Ge setzes anderweit zu hören und nun erst faßt " das Ministerium des Innern darüber Entschließung, ob der Berichtigungsplcin zu genehmigen sei oder nicht. Vermag die Deputation nach Vorstehendem nicht zu befürworten, daß ein „Antrag" auf Flußrcgulirung nur von einer Majorität der Betheitigten gestellt werden könne, so kann doch für „die Entschließung darüber, ob die Betheiligten die Negulirung als Genossen schaft ausführen wollen " odernicht, ein Majoritäts beschluß erwünscht sein. Derselbe kann wenigstens den Zweck haben, daß, wenn die Sachverständigen die vor liegenden Verhältnisse nicht richtig aufgcfaßt haben und vielleicht auch solche Ueberschwemmungen für schädlich be zeichnen, welche wenigstens bis zu einem gewissen Grade nutzcnbringend sind, oder wenn Bauten ausgcführt wer den sollen, die einen wirklichen Vortheil nicht gewähren, der Bau suspcndirt oder ganz unterlassen wird. Freilich vermag die Deputation nicht zu verkennen, daß es auch Fälle geben kann, wo durch einen Majoritätsbeschluß der Minorität ein Nachthcil zugefügt werden könnte. Haupt sächlich drängt sich aber der Deputation das bereits er wähnte und auch von der königl. Staatsregicrung aus gesprochene Bedenken auf, daß es schwierig sein wird, in zweckentsprechender Weise eine Abstimmung möglich zu machen. Hiernach vermag die Deputation zwar nicht, einen bestimmten Antrag in der bezeichneten Richtung zu stellen; sie giebt sich aber der Hoffnung hin, daß es der Staats regierung gelingen werde, die letztgenannte Schwierigkeit zu beseitigen. . Die Deputation empfiehlt deshalb der Käckmcr: dieselbe wolle die vorliegenden Petitionen, insoweit sie auf die Herstellung einer Majorität der Betheiligten für die Entschließung zur Ausführung einer Wasser laussberichtigung sich beziehen, der hohen Staatsrcgic- rung zur Erwägung übergeben, im Uebrigett aber die Petitionen auf sich beruhen lassen. Präsident Haberkorn: Der Herr Referent hat noch eine Petition hinzuzusügcn. Referent Otto: Außerdem ist der dritten Depu tation noch am gestrigen Tage eine Petition von Otto Ferdinand Kans in Hähnichen und Genossen aus der Um gegend von Leipzig zugcgangen. Dieselbe nimmt Bezug auf Abtheilung I der Elstcrregulirung bei Leipzig und stimmt in der Hauptsache mit der Petition von Metzsch in Wiederau überein. In der Motivirnng und dem Schluß antrag c ist fast Dasselbe wörtlich enthalten, wie in genann ter Petition; nur in einigen Punkten ist in der Moti- virung eine Abweichung vorzufinden. Die Petenten neh men dabei Bezug auf die Stadt Leipzig und sagen, daß bei Regulirung der Elster bei Leipzig die Stadt Leip zig hauptsächlich im Vortheil sei und wenn das Gesetz andere Bestimmungen enthalte, die Regulirung von der Stadt Leipzig allein ausgeführt werden könnte, hingegen bei dem jetzigen Verfahren oie Landwirthe in der Um gegend von Leipzig davon nur Nachtheile haben würden. Die Motivirnng des Antrags spricht nicht besonders für die Petenten; denn gerade dadurch, daß der Stadt Leipzig ein Vortheil durch die Negulirung wird,, sollte man nicht für Abänderung des Gesetzes sein. Ist die Negulirung nicht so erwünscht für die Landwirthe, nun, so wird es Sache der Commission sein, die Beschwerde zu erörtern und es wird sich der Nachthcil auf gütlichem Wege abstcl- len lassen. Weiter führen die Petenten an, daß sich dem Anträge der Stadt Leipzig die Directoren der Thüringer Eisenbahngescllschaft angeschlossen haben; sie bemerken, daß mau bei dem Bau dieser Eisenbahn zum Abfluß des Wassers nur einen Durchfluß durch den Bahndamm gebaut habe. Bei den darauf folgenden Hvchfluthen sei cs ge kommen, daß mehreri oberhalb der Eisenbahn gelegene Ortschaften von der Ueberschwemmung heimgesucht worden sind, was früher nicht stattgefunden. Sie hätten darauf Beschwerde geführt und es wäre der betreffenden Eisen- bahndirection aufgegeben worden, diese Ucbelstände abzu ändern. Anstatt das zu thun, hätten sie sich dem An träge der Stadt Leipzig angeschlossen. Aber auch dieser Umstand konnte die Deputation nicht bestimmen, von dem gestellten Anträge abzugchen und eine vollständige Abände rung des Gesetzes vom 15. August 1855 zu befürworten. Halten sich die Petenten dadurch für beschwert, nun, so bleibt ihnen der Weg der Beschwerdeführung überlassen.. Die Deputation glaubte, obgleich diese beiden Punkte in der Motivirnng etwas abwcichen, auf eine andere Stellung von Anträgen nicht eingehen zu können ; sie hält vielmehr die Petition als mit der von Metzsch ganz übereinstim mend durch den im Bericht gestellten Schlußantrag für- erledigt und trägt daher bei der hohen Kammer an, die Petition von Kans und Genossen inHaynichen bei Leipzig als erledigt zu betrachten, dieselbe jedoch noch an die Erste Kammer abzugcben. Präsident Hab er körn: Die Debatte ist eröffnet. — Herr Vicepräsident! Vicepräsident Oehmichen: Durch den abwesenden Herrn Abg. Schade, welcher Krankheit halber nicht in der Kammer sein kann, gleichwohl aber, wie mir bekannt ist, diese Petition zu der seinigen gemacht hat, bin ich aufgcfordert worden, mich in seiner Abwesenheit der Petenten anzunch- men. Ich kann das nm so mehr, als, ich seiner Zeit allerdings schon, als das Gesetz in diesem Saale berathen wurde, die" Härten desselben erkannt und gegen das Gesetz gestimmt habe. Wenn das Gesetz nicht Härten enthielte, so würden Beschwerden-, wie sie leider jeden Landtag wie derkehren, nicht in diesem Saale zur Besprechung kommen können. Es sollen eigentlich nach dem Gesetze gar keine Beschwerden möglich werden; aber ich habe die festeUeber-
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