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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 116. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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Die Deputationen glauben daher, den in der Kam mer geäußerten Wünschen genügend zn entsprechen und das Geeignete zu treffen, wenn sie beantragen: die Kammer wolle im Verein mit der Ersten Kammer das königl. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts ermächtigen, die Lage bisher schon emeri- tirter Lehrer auf eingehende Gesuche derselben se nach Bedürfnis und Würdigkeit durch Gewährung von Un terstützungen thunlichst zu verbessern; die Anträge der Abgg. von Reinhardt und von Nostitz-Paulsdorf aber, soweit als dieselben durch diesen Beschluß sich nicht erledigen, auf sich beruhen lassen, und empfehlen der geehrten Kammer eine demgemäße Be schlußfassung. , (Während Vorlesung des Berichts tritt der königl. Commissar Herr Landfvrstmeister Geh. Finanzrath von Kirchbach ein.) Präsident Hab er körn: Die Debatte ist eröffnet. — Abg. von Reinhardt! Abg. von Reinhardt: Ich habe allerdings nur mit Bedauern aus dem Berichte der geehrten ersten und zweiten Deputation ersehen, daß weder der Antrag des Abg. von Nostitz, noch der meinige Gnade vor deren Augen gesunden hat, und habe dies um so lebhafter zu beklagen gehabt einmal, als cs sich hierbei doch um die wesentliche Förderung des Interesses armer, alter und meist nothleidender emcritirter Vvlksschullehrer handelt und das andere Mal, als mir wenigstens die Mehrzahl der Gründe, die im Bericht zur Bekämpfung unserer An träge angeführt worden sind, nicht so stichhaltig erschei nen, als daß sie deren Unzweckmäßigkeit zweifellos dar zulegen vermöchten. Wenn es im Berichte heißt: „Die Anstellung einer großen Anzahl der bisher schon emeritir- ten Lehrer erfolgte zu einer Zeit, in welcher weit geringere Ansprüche hinsichtlich der Bildung, Stellung und Leistungsfähigkeit der Volksschullehrer gemacht wurden, als gegenwärtig," so möchte ich im Allgemeinen bestrei ten, daß dieser Unterschied so wesentlich sei, als daß er bei der gegenwärtigen Frage als maßgebend und durchschla gend zu betrachten wäre. Gesetzt aber auch, es bestände ein wesentlicher Unterschied, so scheint es mir bei Beurthei- lung der Frage, ob und wie ein emcritirter Lehrer den Anträgen gemäß vor Nahrungssorgen zu schützen sei, nicht auf den Grad seiner Ausbildung und auf den Umfang seiner Kenntnisse, sondern lediglich darauf anzukommen, ob er seinen Beruf während seiner Dienstzeit ausgefüllt und nach Kräften treu gewirkt hat. Es heißt ferner im Bericht: Eben so verschieden, wie die äußeren Verhältnisse der älteren emcritirten Lehrer, eben so verschieden sei auch ihr Verhalten und ihre Würdigkeit; ferner, es seien die älteren Emeriti auch meistens aus ganz anderen Be weggründen in Ruhestand versetzt worden, als welche .für die Emeritirung nach dem neuen Pensionsgesetze.maß gebend sein werden. (Der königl. Commissar Herr Geh. Nath vr. Hübel tritt ein.) Das, meine Herren, kann ich allerdings nicht be- urtheilen, ob die älteren Lehrer aus anderen Beweggrün den emeritirt worden seien, als dies bei der Emeritirung nach dem neuen Pensionsgesetze der Fall sein wird. Ich möchte es aber im Allgemeinen doch sehr stark bezweifeln. Wenn es aber auch der Fall Ware, so könnte ich darin einen so durchschlagenden Grund, wie er von der geehrten Deputation in der vorliegenden Frage gegen die Antrag steller hergeleitet worden ist, in keiner Weise' entdecken. Daß die äußeren Verhältnisse der älteren emeritirten Leh rer verschieden sein können, mag zwar zugegeben werden; rücksichtlich der Bedürftigkeit aber findet keine große Ver schiedenheit meines Erachtens unter ihnen statt. Ob eine eben so große Verschiedenheit, wie in den äußeren Verhältnissen, auch in Bezug auf das Verhalten und die Würdigkeit der älteren Lehrer in Wirklichkeit Platz greise, wage ich ebenfalls nicht zu entscheiden. Daß ihr Verhal ten und ihre Würdigkeit allerdings maßgebend seien, darüber kann meiner Ansicht nach kein Zweifel obwalten und es hat auch weder in der Absicht des Herrn Abg. von Nostitz, noch in meiner bei Stellung unserer Anträge gelegen, die daraus rcsultirenden Vortheilc unwürdigen emeritirten Lehrern zuwenden zu wollen. Dieser Grund dürfte also auch hier nicht stichhaltig erscheinen. Es heißt im Berichte weiter: es würde daher thcils an sich mit den Grundsätzen des Gesetzentwurfs unvereinbar sei», thcils zu einer ungerechten Bevorzugung jener älteren emeritirten Lehrer vor den noch im Amte befindlichen Lehrern führen, wollte man die in Antrag gestellten Ruhegchalte auf die Höhe der künftigen Lehrerpensiouen bringen. Daß we nigstens mein Antrag zu einer Bevorzugung der alteren emeritirten Lehrer führen könnte, das muß ich aus den bereits bisher entwickelten Gründen durchaus bestreiten, und zwar um so mehr, als gerade meiu Absehen darauf gerichtet war, diese älteren emeritirten Lehrer nicht allzu sehr gegen die nach dem neuen Pensionsgesetze zu emeri- tirenden zurückzusetzen, was offenbar, wenigstens meiner lleberzeugung nach, außerdem der Fall sein würde. Wenn ferner im Berichte gesagt ist, daß es auch zu einer un gerechtfertigten und unverhältnißmaßigen Belastung der Staatskasse führe, wollte man die fraglichen Ruhegehalte auf die Höhe der künftigen Lehrerpensionen bringen, so kann ich mich auch damit in keiner Weise einverstanden er klären. Ich kann nicht zugeben, daß mein Antrag zu einer unverhältnißmaßigen und ungerechtfertigten Belastung der Staatskasse führen wird, da ich von der lleberzeugung ausgehe, daß, wenn ein Postulat geftGt wird, um alten, in der Mehrzahl nothleidenden emeritirtenLehrLrn für ihre 3S4*
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