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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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„rer hohen Staatsregiernng zur Erwägung zu geben, ob nicht für das platte Land, wo nicht besondere örtliche Verhältnisse eine Ausnahme rechtfertigen, möglichst gleichmäßige Tanzregula tive zu erlassen seien"?/' Es antworten mit Ja: Seererär vr. Loch. Abg. Golle. - Schenk. - von Salza.. Abg. von Erlegern. - von Carlowitz (Maxen.) - Adler. - Otto. - Ufer. - Günther. - Seydel. - Uhkcmann. - von Schönberg. - von Carlowitz (Falkenh.). - Steiger (Barnitz). - Barth. - Setzsart. - Thiele. , vr. Platzmann. - Baumann. - Seiler. - Knechtel. - von Reinhardt. - Kempte. - von Nostitz-Paulsdorf. Mit Nein antworten: Abg. Flatter Abg. von Ferber. - Mehnert. » von Burgk. - May. - Vötzsch. - Geyer. - Mammen. - Linke. - Skauß. - vr. Krauße. - Kretschmar. - Vogel. - Reichard. - Jordan. - Lehmann. - Beckmann. - Caspari. - Heinrich. - Beeg. ? von Könneritze - Müller (Reick). - Bellevillc. - Sachße. - Koch. - Moscht . - Fahnauer. - Tempel. - Stier. - Bauer. - Weidauer. - Trnber. - Muller (Chemnitz). - Thümer. - Kürzel. - Riedel. - Walther. - Hecker. Präsident Haberkorn. Der Deputationsvorschlag ist mit 39 gegen 25 Stim- men abgelehnt. Damit wäre auch dieser Gegenstand erledigt, b Ich gebe noch dem Herrn Abg. von Salza das Wort. Abg. von Salza: Es ist nachträglich noch zu mei ner Kenntniß gelangt, daß Man auf ein Wort, das ich in meiner Lei Berathung des Budgets für Straf - und Ver- forganstalten*) gehaltenen Rede gebraucht habe, eine Be deutung gelegt hat, die mir selbst bei Gebrauch des frag lichen Wortes nie in den Sinn gekommen ist. Damit Sie aber, meineHerren, diese Sache selbst beurtheilen kön nen, halte ich es für meine Pflicht, Ihnen zunächst den ganzen bezüglichen Passus aus meiner früheren^ Rede nochmals jetzt vorzulesen. Ich hatte nämlich gesagt: *) Vergl. L.M. H.K. S. 22S9flgg. „Nun wünsche ich zwar nicht, daß die Ausstel lung von Vertrauenszcugnissen ganz abgeschafft werde, ich bin auch nicht gerade einer von Denen, die dafür sind, daff sich die Behörden in möglichst viele Dinge mischen sollen; aber, meineHerren, die Erfahrungen, die wir in der letzten Zeit gemacht haben, daß namentlich Solche, welche mit Vertransnszeugnissen aus den An stalten entlassen worden waren, sehr bald wegen be gangener Verbrechen wieder eingcliefert werden muß ten? diese Erfahrungen haben mich allerdings dahin geführt, daß mir ein Zweifel darüber gekommen ist u. s. w." Nun hat man in das Wort „namentlich" den Sinn legen zu sollen geglaubt, daß ich durch die absichtliche Wahl des selben eine Verurthcilung der ganzen Einrichtung der Vertranenszeugnisse habe aussprechen wollen. Damir eine derartige Absicht- wie auch aus der übrigen Fassung mei ner Rede hervorgchen dürfte, allerdings vollständig fern gelegen hat, so halte ich es zu Hebung des gedachtenMiß- verständnisses für meine Pflicht, dies nur der Hohenkam mer hiermit nochmals öffentlich zu erklären. Da ich durch diese Erklärung aus die hier fragliche Angelegenheit noch einmal zurückgckommen bin, so Litte ich, es mir nicht übel deuten zu wollen, wenn ich Ihre Zeit in derselben Sache noch einige knrze Augenblicke in Anspruch nehme. Es hat nämlich der Herr Director des Zuchthauses zu Wald heim in das gestrige „Dresdner Journal" einen Aufsatz einrücken lassen, der, ganz objectiv gehalten, mich, der ich über die Leistungen in den hier fraglichen Anstalten irgend ein llrtheil nicht ausgesprochen habe, gar nicht berühren würde, wenn Nichtsein Passus in demselben enthalten wäre, der mich ganz allein betrifft und dem ich auch bet nochmaliger Prüfung nicht beizustimmcn vermag. Dieser Passus heißt: „Daß aber die Behörden über Diejenigen, welche mit Vertrauenszeugnissen entlassen werden, keine Notiz erhielten, ist unbegründet; denn es bekommen besondere Notifieatorien die Heimathsbehörde, die Einlieferungs behörde, die Polizeibehörde zu Dresden und zn Leipzig und überdies werden in dem königl. sächsischen Gensdarmericblatte die Namen gedruckt bekannt gemacht, so daß alle Polizeibehörden und Organe, die dasselbe zu lesen haben, Notiz nehmen können." Meine Herren! Ich muß auch hier auf meine bezüglichen früheren Auslassungen wiederum zurückkommen. Ich hatte nämlich gesagt: „Ich sehe übrigens nicht ein, warum man sich nicht die Mühe nimmt, der betreffenden Behörde wenig stens eine kurze Notiz darüber zugehcn zu lassen, wenn Jemand mit eurem Vertranenszeugnisse aus der bezüg lichen Anstalt entlassen worden ist. Eine polizeiliche Aufsicht soll dadurch nicht provocirt werden; erwünscht aber dürste es immerhin bleiben, wenn die bezügliche Polizeibehörde weiß, daß derartige Persönlichkeiten in ihrem Bezirke sind." Nun-meine Herren, ist in dem Aufsatze gesagt: es erfährt es die Heimathsbehörde, es erfährt es dieEittlieferungsbehörde,
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