Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1912 II. K. 93. Sitzung, den 3. Februar. sagt worden: es würden dadurch der Behörde mancherlei Verlegenheiten bereitet werden; die Behörde wird sich jedenfalls, ehe sie eine solche Maßregel ergreift, die Sache wohl überlegen und wenn sie eine solche Vertretung und Verantwortung riskirt, die Maßregel nicht durchführen. Zweitens ist als Gegengrund angeführt worden: es wür den sich, wenn der Betrieb zweifellos rentabel sei, jeden falls Unternehmer finden, die den Betrieb auf eigene Kosten fvrtstellen. Dieser Grund schlägt hier nicht ein, da es sich um ein Berggebäude handelt, welches gar nicht im Freien ist und nicht zur Verfügung eines Dritten steht. Der zweite Grund scheidet demnach aus und die Gegengründe, welche die Majorität der Deputation angeführt hat, sind nicht entscheidend gegen die Regierungsvorlage, welcher übrigens die hohe Erste Kammer ohne Aendcrung voll ständig beigestimmt hat. Referent Sachße: Der Herr Rcgierungseommissar that eine Aeußerung, die allerdings, wenn sie so gemeint ist, das Sachverhältniß vollständig verändern würde. Er sagte: „wenn fürRechnung des Staates der Bergbau fort betrieben werde". Ja, das ist aber nicht im Entwürfe ent halten; da heißt es: „für Rechnung und auf Kosten des Besitzers". Wenn der Siaat aus irgend welchen Gründen für eigene Rechnung ein solches Bergwerk fortbetreibeu wollte, so würden dem jedenfalls diese Bedenken, welche die Majorität geltend gemacht hat, nicht entgegenstehen. Die Deputation hat unter den Verlegenheiten insbesondere den Fall gemeint, wenn der Staat ein solchem Bergwerk sortbetreibt und mit einigem Erfolg anfänglich, das Aus bringen aber durch einen unglücklichen Versuchsbau oder sonst wieder anfgczebrt wird, so wird er allemal dem Berg werksbesitzer den Vorwurf an die Hand geben: Tu, Staat, hast den Bergbau nicht so betrieben, wie ich ihn betrieben hätte; du hast mich um mein im Bergbau angelegtes Ver mögen gebracht. Das ist eine Verlegenheit, die gewiß sehr leicht eintreten kann und die darum berücksichtigenswerth ist. Konigl. Commissrr Geh. Finanzrath Freiesleben: Wenn ich davon gesprochen habe, daß der Betrieb einst weilen für Rechnung des Staates fortgestellt werden soll, so habe ich im Einklang mit der unzweideutigen Fassung der Gesetzvorlage nur eine verlagsweise Rechnung des Staates gemeint. Wenn aber die Behörde riskirt, daß dem Staate aus der Sache Kosten erwachsen, so wird sie nickt daran gehen, den Betrieb einstweilen, wenn auch nur ver- lagswcise, in die Hand zu nehmen. Es kann aber Fälle geben, wo die Restitution der darauf gewendeten Kosten ganz sicher und der Fortbetrieb des Werkes werthvoll so wohl im öffentlichen Interesse, als im Interesse der Be sitzer ist, und jedenfalls wird, wenn einmal dieser Fall eintritt, ein solcher Betrieb durch die Behörde nur so lange Zeit in die Hand genommen werden, als dazu nöthig ist, daß die wirklichen Besitzer sich mit den renitenten Organen verständigen, resp. ihrerseits der Sache Abhilfe geben können. Präsident Haberkorn: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, schließe ich die Debatte. Hat der Herr Re ferent der Minorität noch Etwas hinzuzufügen? (Wird verneint.) Der Herr Referent der Majorität? (Verzichtet gleichfalls.) Die Deputation ist einverstanden, daß der §. 68 in seinem Eingänge und in Bezug auf Punkt 1 so angenom men wird, wie er in der Zusammenstellung S. 37 zu lesen ist, und zwar bis zu den Worten: „des Betriebes ver fügen. " Hierüber ist eine besondere Beschlußfassung jetzt nicht nothwendig und werde ich daher nur eine besondere Frage darauf richten: „ob die Kammer nach Vorschlag der Minori tät auch noch folgenden Zusatz anneh men will: „oder denselben je nach Lage der Umstände auf Kosten und für Rechnung des Besitzers fortstellen". Will die Kammer diesem Vor schläge der Minorität beitreten?" Dieser Zusatz ist mit 34 Stimmen ab gelehnt. Nun frage ich noch: ,,ob die Kammer den Absatz 8ud 2 nach dem Vorschläge der Deputation annimmt?" Einftimmi g. Referent Sachße: Die jenseitige Kammer bat zu diesen: Paragraphen auch noch den letzten Punkt mit den Ansangsworten: „Hinsichtlich der u. s. w. 8-89, 5" in Wegfall zu bringen beschlossen. Ihre Deputation hat sich nachträglich diesem Beschluß accommvdirt und empfiehlt Ihnen demnach, den in der Zusammenstellung ersichtlichen letzten Satz Punkt 4 in Wegfall zu bringen. Präsident Hab er körn: Will die Kammer Punkt 4 nach dem Beschluß der Ersten Kammer in Wegfall bringen? — Einstimmig. Es ist noch eine geheime Sitzung abzuhalten und schließe ich deshalb für heute die öffentliche Sitzung. Ich beraume die nächste Sitzung auf morgen Vormittag lOUHr an und setze auf die Tagesordnung die fortgesetzteBerathung des ersten und zweiten Berichts der Zwischendeputation, den Entwurf eines Allgemeinen Berggesetzes betreffend. Die öffentliche Sitzung ist beendet. (Schluß der Sitzung l Uhr 30 Minuten.) Redaeicar H. Meinhold, Sekretär im Koni gl. Ministerium des Innern. — Druck Son B. G. Teubner in Dresden. Letzte Absendung zur Post: am 6. Februar 1868.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder