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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028272Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028272Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028272Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-11-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 851
- Protokoll51. Sitzung 895
- Protokoll52. Sitzung 925
- Protokoll53. Sitzung 959
- Protokoll54. Sitzung 983
- Protokoll55. Sitzung 1017
- Protokoll56. Sitzung 1051
- Protokoll57. Sitzung 1059
- Protokoll58. Sitzung 1071
- Protokoll59. Sitzung 1091
- Protokoll60. Sitzung 1103
- Protokoll61. Sitzung 1127
- Protokoll62. Sitzung 1141
- Protokoll63. Sitzung 1147
- Protokoll64. Sitzung 1159
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1209
- Protokoll67. Sitzung 1243
- Protokoll68. Sitzung 1271
- Protokoll69. Sitzung 1285
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1313
- Protokoll72. Sitzung 1331
- Protokoll73. Sitzung 1339
- Protokoll74. Sitzung 1355
- Protokoll75. Sitzung 1383
- Protokoll76. Sitzung 1413
- Protokoll77. Sitzung 1433
- Protokoll78. Sitzung 1455
- Protokoll79. Sitzung 1459
- Protokoll80. Sitzung 1503
- Protokoll81. Sitzung 1535
- Protokoll82. Sitzung 1549
- Protokoll83. Sitzung 1561
- Protokoll84. Sitzung 1565
- Protokoll85. Sitzung 1595
- Protokoll86. Sitzung 1629
- Protokoll87. Sitzung 1649
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die weitere Abänderung und Ergänzung der ... 1701
- SonstigesVergleichung der Steuer der Rentiers nach Tarif D und der ... 1714
- SonstigesD. Tarif für die 4. Unterabtheilung der Personalsteuer 1716
- Protokoll88. Sitzung 1717
- Protokoll89. Sitzung 1755
- Protokoll90. Sitzung 1787
- SonstigesFinanzvermessungsbureau 1821
- SonstigesBesoldungsetat 1822
- Protokoll91. Sitzung 1825
- BandBand 1866/68,2 -
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nung gemacht hat, ist mir nicht bekannt. Es sei dem aber, wie ihm wolle, die Beruhigung kann ich dem ge ehrten Abgeordneten geben, daß das Patronatsrecht für Hannover in diesem Augenblicke noch besteht. Abg. Pornitz: Der hochgeehrte Herr Staatsminister drückte vorhin sein Verwundern darüber aus, daß über haupt einzelne Stimmen noch laut werden können, welche die Berathung noch aufgeschoben wissen wollten, obgleich seit fast 30 Jahren Wünsche aller Art auf Errichtung einer Kirchenordnung von verschiedenen Seiten aufgetaucht wären. Da ich nun einer Derjenigen bin, die danach streben, die Berathung des vorliegenden Entwurfs ausgesetzt zu sehen, so erlauben Sie mir wohl, mit wenig Worten den Eindruck zu schildern, welchen die Durchlesung und Prüfung des Entwurfs in mir hervorgerufen hat und der bei mir die schlüßliche Abstimmung leiten wird. Ich habe in dem Entwürfe selbst — natürlich kann ich nur als Laie urthci- len — nur documentirt gefunden, feiten des Ministeriums einen Standpunkt eingehalten zu sehen, den ich bedauern muß. Meiner Ansicht nach tritt ein engherziger Geist darin hervor im Aufrechterhalten des Patronats und seiner Prärogative, in dem Bestreben, dasselbe mit neuen Vor rechten auszustatten. Der wie ein Alp auf der Kirche und ihrer Entwickelung liegende Bürcaukratismus scheint mir fortgepflanzt zu werden in dem Vorbehalt des Ein spruchsrechts des Patrons, in Recursen an den Superin tendenten, andieKirchcninsPcction, andasConsistoriumund schließlich an das hohe Staatsministerium selbst. Dadurch be hält dasselbe sich das letzte Wort in allen Dingen vor, um mög licherweise überall einen Dämpfer anfsctzenzu können, und ich meine, dies sei mit dem Streben nach einer freien Kirche nicht zu vereinbaren. Dankbar erkenne ich an, daß auch die Majorität der Deputation Verbesserungen in vieler Weise anzubringen versucht hat, und wenn ich mir die Frage vorlege, ob es nicht besser sei, das wenige Gute jetzt zu acceptiren, so würde ich dieselbe doch nur mit Ja beantworten können in der Voraussetzung, daß die Geister in den wenigstens relativ frei werdenden Kirchenvorstän- dcn sich nicht lange werden die Zügel anlegen lassen, die ihnen nicht gebühren. Wenn ich aber mich dem Wunsche anschließe, die Berathung des Entwurfs möge überhaupt verschoben werden, so geschieht dies aus denselben Grün den, die der geehrte Abg. Bering bereits ausgesprochen hat. Ich hoffe, daß das bereits vor Jahresfrist in Aus sicht gestellte neue Wahlgesetz neue Freiheiten bringen und neue Vertreter des Volkes hierher führen wird, daß diese alsdann mit neuen, Kräften ans Werk gehen, wenn überhaupt einer politischen Versammlung die Ent scheidung in Bezug auf Gestaltung einer Kirchen verfassung zusteht. Darüber bin ich allerdings im Zweifel und schon deshalb wünsche ich als Resultat der Abstimmung die Annahme Dessen, was der geehrte Herr Scparatvotant vorschlägt. II. K. (2. Abonnement.) Vicepräsident Oehmichen: Die Rednerliste ist er schöpft; es hat Niemand weiter das Wort begehrt und somit kann ich die Debatte schließen. Ich gebe zunächst dem Separatvotanten Riedel das Wort. Abg. Riedel: Ich will mir fürs Erste nur einige Bemerkungen erlauben gegen Das, was mir von dem Abg. Günther eingehalten worden ist. Der Abg. Gün ther hielt mir in Bezug auf das Patronat ein, daß das selbe in allen deutschen Kirchcnverfassungen aufrecht er halten worden sei. Dagegen muß ich bemerken, daß in allen Kirchenverfassungen, die in Deutschland eingeführt worden sind, in dieser Beziehung beschränkendere Bestim mungen enthalten sind; nirgends ist das so erweitert und ausgedehnt, als wie es bei uns geschehen soll. Er nahm ferner Anstoß, daß ich diese Kirchcnversassung in einer Vorsynode berathen wissen will, und hielt mir darauf ein, ob, wenn diese Vorsynode gerade auch diesen Grundsätzen huldigte, ich ihnen dann meine Zustimmung geben, oder was ich dann dazu sagen würde! Nun, meine Herren, wenn die Vorsynode so zusammengesetzt ist, wie sie in den von mir in dem Sondergutachten erwähnten Pre- digerconferenzcn von den Geistlichen zusammcnzusetzen ge wünscht wird und wie sie auch vom Abg. Sachße in der Deputation, aus zwei Dritthcilcn Laien und einem Drittheil Geistlichen zusammcnzusetzen vorgcschlagen worden ist, dessen Ansicht ich mich auch anschlicßeu werde, dann fürchte ich nicht, daß Grundsätze, denen ich meine Zu stimmung nicht geben könnte, zur Anwendung kommen werden. Dies Vertrauen habe ich zu einer solchen Synode. Wenn der Abg. Günther mir ferner einhiclt, daß zur Regelung dieser Verhältnisse, zum völligen Ausbau der Kirchcnvcrfassung der künftigen Synode noch viel Vor behalten bleiben solle, nun dann begreife ich nicht, warum man die Berathung nicht von Haus aus der Synode überlassen will. Er bemerkt ferner, diese Verfassung solle nur das Verhältniß der Gemeinde zum Staate und nicht auch das Verhältniß der Gemeinden zu den Patronen ordnen. Nun, wenn hier blos das Verhältniß der Ge meinde zum Staate geordnet werden soll, dann schiebe man nur nicht das Patronat hemmend dazwischen hinein und erweitere cs noch dabei, und wenn auch der Abg. Schenk erklärt, daß das Patronatsrccht in vielen Fällen nicht so gehandhabt würde, wie ich cs fürchte, so gebe ich zu, daß in einzelnen Fällen es nicht so streng gehand habt wird; aber in vielen Fällen wird es desto strenger gehandhabt und die Wünsche der Gemeinden nicht berücksich tigt, und deshalb ist es verhaßt. Der Herr Staatsminister erklärte, daß er nicht behaupten wolle, daß der Entwurf Alles vollständig enthalte, was auf alle Verhältnisse passe. Das acccptire ich bestens, darinnen bin ich mit ihm einver standen: er enthält eben sehr Vieles nicht, was ich wünsche. Er wunderte sich aber, daß es neben den so vielen laut 144
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