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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028272Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028272Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028272Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 851
- Protokoll51. Sitzung 895
- Protokoll52. Sitzung 925
- Protokoll53. Sitzung 959
- Protokoll54. Sitzung 983
- Protokoll55. Sitzung 1017
- Protokoll56. Sitzung 1051
- Protokoll57. Sitzung 1059
- Protokoll58. Sitzung 1071
- Protokoll59. Sitzung 1091
- Protokoll60. Sitzung 1103
- Protokoll61. Sitzung 1127
- Protokoll62. Sitzung 1141
- Protokoll63. Sitzung 1147
- Protokoll64. Sitzung 1159
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1209
- Protokoll67. Sitzung 1243
- Protokoll68. Sitzung 1271
- Protokoll69. Sitzung 1285
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1313
- Protokoll72. Sitzung 1331
- Protokoll73. Sitzung 1339
- Protokoll74. Sitzung 1355
- Protokoll75. Sitzung 1383
- Protokoll76. Sitzung 1413
- Protokoll77. Sitzung 1433
- Protokoll78. Sitzung 1455
- Protokoll79. Sitzung 1459
- Protokoll80. Sitzung 1503
- Protokoll81. Sitzung 1535
- Protokoll82. Sitzung 1549
- Protokoll83. Sitzung 1561
- Protokoll84. Sitzung 1565
- Protokoll85. Sitzung 1595
- Protokoll86. Sitzung 1629
- Protokoll87. Sitzung 1649
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die weitere Abänderung und Ergänzung der ... 1701
- SonstigesVergleichung der Steuer der Rentiers nach Tarif D und der ... 1714
- SonstigesD. Tarif für die 4. Unterabtheilung der Personalsteuer 1716
- Protokoll88. Sitzung 1717
- Protokoll89. Sitzung 1755
- Protokoll90. Sitzung 1787
- SonstigesFinanzvermessungsbureau 1821
- SonstigesBesoldungsetat 1822
- Protokoll91. Sitzung 1825
- BandBand 1866/68,2 -
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welcher jeden Tag in Gefahr ist, von Holz- oder Wilddie ben erschlagen zu werden, wenn er nicht seinen treuen, schützenden Hund bei sich hat. Es wird wohl Keiner von den Herren, welche sich heute für eine Besteuerung dieser Hunde verwenden, ohne Hund nach einer solchen Localiät sich verfügen mögen. Nun sagt man, den Thaler, den der Zager oder Schäfer für einen, für seinen Hund bezahlt, den Hat der Herr zu übertragen. Das ist nicht zu bestreiten. Wer, meine Herren, es ist leicht gesagt, er soll einen Hund halten, er muß auch einen guten, brauchbaren Hund haben. Woher bekommt er ihn? Aus der Züchtung. Wo wird die wieder sein? Man wird diese nicht leicht Nachweisen kön nen, so daß er zu diesem Zwecke mehrere Hunde halten muß. Mir ist sogar mitgetheilt worden, daß man in den jenigen großen Städten, wo man den Hundehandel be steuerte, sich genöthigt sah, ihn wieder sreizugeben im In teresse der Sicherheit, weil das Geschlecht der Hunde sich Immer mehr verschlechterte und gute Hunde nicht mehr zu bekommen waren. Wir wollen nicht zu weit gehen, damit wir nicht wieder umkehren müssen. In einer Beziehung -gebe ich dem Herrn Vicepräsidenten recht, daß es bedenk lich erscheinen könne, Kettenhunde von der Steuer frei zugeben; denn die Kettenhunde sind mehr der Krankheit ausgesetzt wegen des Zwanges, der ihnen angethan wird, als solche, welche frei Herumlaufen. Den übrigen Aus nahmen, welche der geehrte Herr Viccpräsident auch beseitigt wünscht, werde ich beistimmen und auch die Herren er suchen, denselben ihre Zustimmung zu geben, wenn man nicht vorziehen sollte, dem Minoritätsgutachten beizustim men, welches mir die practischsten Bestimmungen zu ent halten scheint. Abg. Baumann: Ich stimme den Auslassungen des Herrn Vicepräsidentcn allenthalben bei, indem auch ich keine Ausnahme im Gesetze statuiren möchte. Es wird das jederzeit zu Hinterziehungen führen und die Steuer ist wirklich nicht zu bedeutend. Ich kann mich einer wei teren Begründung meiner Ansicht enthalten, weil der Herr Vicepräsident alles Das angeführt hat, was ich in dieser Beziehung zu äußern mich verpflichtet erachten könnte. Nur Etwas möchte ich dem Herrn Abg. Sachße auf das Bild entgegnen, das er uns über den Zughund aus dem Plauen'schen Grund entrollte. In meiner Gegend ist in einer Stadt seit langer Zeit die Hundesteuer gleichfalls im Betrag von Einem Thaler eingeführt. Dort wird eine -große Menge Hunde zu Kohlenfuhrwerken benutzt, aller dings nicht zu Steinkohlenfuhren, sondern zu Braun kohlenfuhren. Es hat sich aber die Einführung der Hunde steuer als sehr practisch herausgestellt und sic ist nicht zum Nachthcil der Gewerbtreibenden ausgeschlagen. Abg. Fahn au er: Meine Herren! Sie werden aus der Seiler'schen Rede entnommen haben, wie weit es führt, wenn man sich in Extremen bewegt. Dem, was der Abg. Sachße angeführt hat, kann ich nicht beistimmen. Er nahm zuerst Bezug auf die Zughunde und meinte, daß durch die Hundesteuer dieselben abgcschafft würden und die Leute ihr Geschäft verlören. Nehmen Sie den Satz der Hundesteuer von 20 Ngr. an, so werden auf die Woche 4 Pfennige fallen und das ist der Mann im Stande, zu zahlen. Derselbe hat ferner gesagt, man dürfe doch Häuslern, die auswärts lägen, nicht eine Last durch die Hundesteuer auflcgen. Wenn der Abg. Sachße beweisen könnte, daß alles Das Häusler wären, die auswärts lie gen, so wäre seine Bemerkung richtig; da dies aber nicht der Fall ist, so trifft auch seine Bemerkung nicht zu. Er hat weiter gesagt, man möge die Hunde den Jägern gön nen, welche sie haben müßten. Dann wäre allerdings noch ein Stand hervorzuheben, nämlich der der Nacktwächter auf dem Lande, die ost in viel größerer Gefahr sind. Er hat weiter gesagt, man solle nicht unter einen Thaler her untergehen; denn je billiger man das Hundehalten machte, desto weniger Hunde würden abgeschafft und man würde den Motiven nicht gerecht werden. Ich glaube, wenn man eine Hundesteuer von 20 Ngr. annimmt, so wird das schon dazu führen, viele Hunde abzuschaffen. Nehmen Sie, meine Herren, ferner an, daß gerade die größeren Grundbesitzer nicht leiden werden, wenn sie sämmtliche Hunde versteuern müssen, indem diese Einnahme in die Armenkasse fließen soll. Wem wird Das zu Gute gehen? Den größeren Grundbesitzern! Was sie für einen Hund mehr bezahlen, Werden sie doppelt und dreifach wieder erlangen. Abg. Thiele: Ich bin bei Erwägung der Sache zu dem Entschlüsse gekommen, mich für das Majoritätsgut achten auszusprechen. Ich muß allerdings die Meinung des Herrn Vicepräsidenten als richtig anerkennen, daß die Tendenz des Gesetzes dahin geht, das Hundehalten einzu schränken. Ich glaube aber, man kann nicht so weit gehen, gar keine Ausnahme von der Hundesteuer zu statuiren. KeineRegelohneAusnahme, und es erscheint wohl nöthig, auf einzelne Fälle billige Rücksicht zu nehmen. Ich möchte aber dabei noch hervorhcben, daß nach dem Majoritätsvor schlage FleischerhundeuudHunde, mitwelchenHandelgetrie- ben wird, von derHundesteuerbefreit sein sollen. Es ist das jedenfalls ein beherzigenswerther Vorschlag, da auch Flei scherhunde, deren Haltung nicht zu begünstigen ist, der Steuer unterliegen sollen. Außerdem ist auch darauf aufmerksam zu machen, daß die Ausnahme sich nur auf je einen Hund der Kategorie beschränken soll, die befreit sein soll, also ein gewisser Luxus, der durch das Halten mehrerer Hunde ge trieben wird, ohne Zweifel der Besteuerung unterliegt. Was die Vorschläge zu §. 4 betrifft, so ist mir ein Passus des Deputationsgutachtens etwas zweifelhaft geblieben. Es heißt S. 751: „Man wünscht, daß denjenigen Gemein den, die bereits Hundesteuerregulative besitzen, diese Regu lative belassen würden und daß die Einhebung derHunde--
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