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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028272Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028272Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028272Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-01-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 851
- Protokoll51. Sitzung 895
- Protokoll52. Sitzung 925
- Protokoll53. Sitzung 959
- Protokoll54. Sitzung 983
- Protokoll55. Sitzung 1017
- Protokoll56. Sitzung 1051
- Protokoll57. Sitzung 1059
- Protokoll58. Sitzung 1071
- Protokoll59. Sitzung 1091
- Protokoll60. Sitzung 1103
- Protokoll61. Sitzung 1127
- Protokoll62. Sitzung 1141
- Protokoll63. Sitzung 1147
- Protokoll64. Sitzung 1159
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1209
- Protokoll67. Sitzung 1243
- Protokoll68. Sitzung 1271
- Protokoll69. Sitzung 1285
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1313
- Protokoll72. Sitzung 1331
- Protokoll73. Sitzung 1339
- Protokoll74. Sitzung 1355
- Protokoll75. Sitzung 1383
- Protokoll76. Sitzung 1413
- Protokoll77. Sitzung 1433
- Protokoll78. Sitzung 1455
- Protokoll79. Sitzung 1459
- Protokoll80. Sitzung 1503
- Protokoll81. Sitzung 1535
- Protokoll82. Sitzung 1549
- Protokoll83. Sitzung 1561
- Protokoll84. Sitzung 1565
- Protokoll85. Sitzung 1595
- Protokoll86. Sitzung 1629
- Protokoll87. Sitzung 1649
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die weitere Abänderung und Ergänzung der ... 1701
- SonstigesVergleichung der Steuer der Rentiers nach Tarif D und der ... 1714
- SonstigesD. Tarif für die 4. Unterabtheilung der Personalsteuer 1716
- Protokoll88. Sitzung 1717
- Protokoll89. Sitzung 1755
- Protokoll90. Sitzung 1787
- SonstigesFinanzvermessungsbureau 1821
- SonstigesBesoldungsetat 1822
- Protokoll91. Sitzung 1825
- BandBand 1866/68,2 -
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Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. ^§75. Dresden, am 4. Januar 1868. Fitnfundsiebzigste öffentliche Sitzung der Zweiten Lämmer am 2. Januar 1868. Inhalt: Vorlesung und Genehmigung des Protokolls der vorigen Sitz ung. — Anfrage des Präsidenten, die nachträgliche Ab stimmung zu §. 4 des Gesetzentwurfs, die allgemeine Ein führung einer Hundesteuer betreffend. — Registrandenvor- trag Nr. 771—810. — Entschuldigung. — Berathung des dritten Berichts der Zwischendeputation über die Kir chenvorstands- und Synodalordnung re., die Differenzen mit der Ersten Kammer betreffend (I —XII, §.27). — Feststellung der Tagesordnung für die nächste Sitzung. Präsident Haberkorn eröffnet die Sitzung Nachmit tags um 4 Uhr in Gegenwart des Herrn Staatsministers Dr. von Falken st ein und der Herren königl. Commis- sare Geh. Rath vr. Hübel und Geh. Kirchenrath vr. Feller, sowie in Anwesenheit von 67 Kammermitglie- dern, und es wird zunächst das über die letzte Sitzung niedergeschriebene Protokoll vom Secretär 1)r. Loth vor gelesen und ohne Widerspruch genehmigt. Präsident Haberkorn: Vor der Vollziehung des Protokolls bemerke ich, daß noch eine Abstimmung nach träglich zu bewirken ist. Zu §. 4 hatte nämlich der Herr Abg. Fahnauer den Antrag gestellt, daß eine Abänderung in der Weise erfolgen solle: Die Steuer für einen einzigen Hund darf nicht unter 20 Ngr. betragen. Dieser Antrag wurde mit 33 gegen 31 Stimmen abgelehnt. Ich hatte vorher angezeigt, 'daß ich für den Fall, daß dieser Fah- nauer'sche Antrag abgelehnt werden sollte, zur Abstimmung über den Deputationsantrag schreiten werde; allein die ausdrückliche Abstimmung selbst nicht vorgenommen, viel mehr nur erklärt, nach Ablehnung des Fahnauer'schen Antrags sei das Deputationsgutachten in der Weise für U. K. (8.-tton«emr«t.) ! angenommen zu erachten, daß es nun heiße: Die Steuer - für einen einzigen Hund darf nicht unter Einem Thaler ! betragen. Es ist eine Unterlassung, welche sich infolge der mehrfachen Abstimmungen, die sich gerade in diesem Punkte nöthig machten, erklären läßt. Obwohl nun die Kammer diese Meinungserklärung, die ich abgab, damals und auch heute nach Vorlesung des Protokolls genehmigt hat, so ist es dennoch correcter, diese Abstimmung selbst aus drücklich nachzuholen. Ich habe deshalb die Discussion theils über diese Frage, theils über die Hauptsache selbst zu eröffnen. Die Deputation hat also vorgeschlagen: Die Steuer für einen einzigen Hund darf nicht unter Eurem Thaler betragen. Richtig ist, daß, wenn der Fahnauer'sche Antrag von 20 Ngr. abgelehnt worden ist, nun die Folge ist, daß das Deputationsgutachten anzu nehmen ist. Allein ich gestatte darüber zunächst noch die Debatte und würde dann noch eine ausdrückliche Frage darauf stellen, ob die Kammer diesen Satz in der von der Deputation vorgeschlagenen Weise annimmt, um in keiner Weise der Kammer oder mir eine Jncorrectheit nachsagen zu lassen. Abg. von Criegern! Abg. von Criegern: Ich will der Ansicht, die eben von dem Herrn Präsidenten aufgestellt worden ist, daß eine Abstimmung rückständig sei, formell nicht bestimmt widersprechen; ich habe aber gerade an dem Tage genau auf die ganzen Verhandlungen Achtung gegeben und mir hat es den Eindruck gemacht, daß eine unbedingte Noth- wendigkeit der Abstimmung nicht da sei. Ich gründe meine Ansicht vorzüglich auf die Fassung des Fahnauer- schen Antrags. Er ist gefaßt als eine Abänderung des Gutachtens der Deputation. Wenn man also diese Ab änderung ablehnt, übrigens von keiner Seite über die Höhe der Steuer ein anderer Vorschlag gemacht worden ist, die ganze Kammer aber sich für eine Hundesteuer aus gesprochen hat, so, glaube ich, liegt es im ganzen Gan.-e der Abstimmung, daß das Deputationsgutachten genehmgit worden ist. Nach meiner Ansicht dürste daher eine un bedingte Nothwendigkeit einer anderweiten Abstimmung nicht vorhanden sein; doch gebe ich natürlich gern die 221
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