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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028272Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028272Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028272Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-01-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 851
- Protokoll51. Sitzung 895
- Protokoll52. Sitzung 925
- Protokoll53. Sitzung 959
- Protokoll54. Sitzung 983
- Protokoll55. Sitzung 1017
- Protokoll56. Sitzung 1051
- Protokoll57. Sitzung 1059
- Protokoll58. Sitzung 1071
- Protokoll59. Sitzung 1091
- Protokoll60. Sitzung 1103
- Protokoll61. Sitzung 1127
- Protokoll62. Sitzung 1141
- Protokoll63. Sitzung 1147
- Protokoll64. Sitzung 1159
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1209
- Protokoll67. Sitzung 1243
- Protokoll68. Sitzung 1271
- Protokoll69. Sitzung 1285
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1313
- Protokoll72. Sitzung 1331
- Protokoll73. Sitzung 1339
- Protokoll74. Sitzung 1355
- Protokoll75. Sitzung 1383
- Protokoll76. Sitzung 1413
- Protokoll77. Sitzung 1433
- Protokoll78. Sitzung 1455
- Protokoll79. Sitzung 1459
- Protokoll80. Sitzung 1503
- Protokoll81. Sitzung 1535
- Protokoll82. Sitzung 1549
- Protokoll83. Sitzung 1561
- Protokoll84. Sitzung 1565
- Protokoll85. Sitzung 1595
- Protokoll86. Sitzung 1629
- Protokoll87. Sitzung 1649
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die weitere Abänderung und Ergänzung der ... 1701
- SonstigesVergleichung der Steuer der Rentiers nach Tarif D und der ... 1714
- SonstigesD. Tarif für die 4. Unterabtheilung der Personalsteuer 1716
- Protokoll88. Sitzung 1717
- Protokoll89. Sitzung 1755
- Protokoll90. Sitzung 1787
- SonstigesFinanzvermessungsbureau 1821
- SonstigesBesoldungsetat 1822
- Protokoll91. Sitzung 1825
- BandBand 1866/68,2 -
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2. Aufsicht über würdige Feier der Sonn- und Festtage, Aufrechthaltung und Beförderung der äußeren Ordnung beim Gottesdienste," sowie überhaupt in allen anderen Punkten des §. I-d', wo cs sich von inneren Angelegenheiten der Kirche handelt, daß dann lediglich und ausschließlich der Pfarrer den Bor sitz im Kirchenvorstande zu führen habe und ihm solcher ohne Weiteres cingeränmt würde. Dagegen habe ich schon früher hcransgcboben: in allen übrigen äußeren, nament lich reinen Gcldsacben wird der Geistliche als Vorsitzender in eine ganz schiefe Stellung gebracht, wenn er auch in solchen den Vorsitz führt. Cs ist ein gewöhnlicher Aus druck: „in Geldsachen hört die Freundschaft auf" nnd so könnte es auch hier werden. Man schiebt mehr oder weni ger in solchen Sachen die Verantwortlichkeit auf den Lei ter und dies kann zur Hebung des Ansehens der Geistlich keit nicht beitragen. Ich babc dieselbe Ansicht schon im Berichte nicdergelegt und legte das Kirchcnrcgimcnt nicht ein so ungemeines Gewinn darauf, daß bei allen und jeden Fragen die Geistliebcn sitz- und stimmberechtigt im Kircbcnvorsrand sein sollten, so wurde ich noch weiter ge gangen sein und die Geistlichen bei allen die Parvchie be treffenden reinen Geldangelegenheiten von der Thcilnahme undBerathung im Kirchenvorstande gänzlich ausgeschlossen haben- Hierauf komme ich nicht weiter zurück; wohl aber wäre cs ein Vermittelungsvorschlag, wenn man in solchen -äußeren Angelegenheiten einem gewäblten Vorsitzenden das äirselorium aetorum und die Leitung überließ; in allen inneren Kirchcnaugelcgeubeitcn dagegen krait des Gesetzes dem Geistlichen den Vorsitz zugcsrände. Ich bin einverstanden damit, daß der Geistliche und nach Befinden daß zwei Geistliche als Mitglieder im Kirchenvorstande fungiren sollen und zwar bei allen Angelegenheiten; ich wünsche aber auch, daß in dem Gesetze Gelegenheit ge geben werde, für den Fall, wenn zum Vorsitz nicht allent halben geeignete Geistliche, vorhanden sind, dann der Kir- vorstand auch nicht unbedingt gezwungen ist, solchen den Vor'M zu übertragen nnd sich mit solchem Manne Gott weiß wie viele Jahre zu quälen und zu veruneinigen; denn solche Veruneinigung kann nicht ausbleibcn, wenn sich der Geistliche zum Vorsitz im Kirchcnvorstand nicht eignet. Damit mache ich auch keinem Geistlichen einen Vorwurf; denn in vielen geistlichen Dingen sind wir Laien eben so ungeeignet, wie die Geistlichen dagegen in vielen weltlichen Sachen. Von meinem früheren und dem fetzigen Vorschläge aber ist jetzt gar keine Rede; es handelt sich jetzt blos um zwei Beschlüsse:. entweder die Zweite Kammer bleibt bei ihrem früheren Beschluß stehen, oder sie tritt dem Beschlüsse der Ersten Kammer bei. Bleibt die Kammer bei dem früheren Beschlüsse stehen, nun, dann ist cs möglich, noch ein Vercinigungsverfahren cintretcn zu lassen. Tritt heute aber die Zweite Kammer dem Be schlüsse der Ersten Kammer bei, so ist dieser Punkt er ledigt, er kommt nicht zum Vercinigungsverfahren. Ich muß daher Ihnen ganz anheimstellen, was Sie heute in dieser Sache beschließen, ob Sie der Minorität oder der Majorität bcitreten wollen. Vieepräsident Och mich en: Der Abg. Dr- Hertel als Referent der Majorität. hStaatsminister vr. von Falkenstein bittet , ums Wort.) . Der Herr Staatsministcr! Staatsministcr vr. von Falkenstein: Nur we nige Worte in Bezug auf Das, was der geehrte Herr. Re ferent eben gesagt hat. Er sagte, er wünsche, daß der Geistliche in der Regel den Vorsitz haben möge; er wünsche das aber nicht in manchen Fällen, wo der Geistliche ent weder nicht geeignet sei oder wo die Verwaltung von einem solchen Umfange sei, daß vielleicht der Geistliche selbst da durch in die Lage komme, die Verwaltung nicht gehörig führen zu können. Ich habe gemeint, daß für allechiese Falle, selbst für den Fall, daß wirklich ein Geistlicher,nicht so vollkommen geeignet wäre, wie man es wünschen innß, eben von der Kammer selbst gesorgt worden sei, vollstän- digst gesorgt dadurch, daß ein Stellvertretc r, , der ganz frei aus dem Kirchcnvorstand gewählt wird, überall hingestcllt werden soll. Ich habe ferner geglaubt, daß die geehrte. Kammer selbst auch dafür gesorgt habe, wenn ein Zweifel entstehen sollte, wem die Verwaltung des Ver mögens oder die Geldangelegenheiten überhaupt am, besten übertragen werden soll; denn cs ist ausdrücklich mit Zu stimmung der Negierung der Satz ausgenommen, worden: Der Kirckcnvorstand macht selbst seine Geschäftsord nung. Durch diese Geschäftsordnung kann also alle Dem vollständig vorgebcugt werden, was in irgend ciperBe ziehung etwa zu wünschen übrig bleibt. Auf der anderen Seite, meine Herren, muß ich doch darauf aufmerksam machen, es klingt recht, sehr hübsch: in der Regel soll der Geistliche den Vorsitz haben; cs ist aber schon, irre ich nicht, in dem Bericht selbst gefragt worden: Wann ist denn die Ausnahme von der Regelt Darauf hatMN geantwortet: von persönlichen Rücksichten solle dabei gar nicht die Rede sein, also z.B. dann, wenn der Geistliche der Gemeinde nicht angenehm wäre.. Nein! Das fei nicht die Absicht, da solle diese Ausnahme nicht cintretcn, son dern blos aus sachlichen Gründen. — Ich bezweifle cs, ob es,hier möglich sein würde, jemals die sachlichen Gründe so von den persönlichen zu trennen, daß gar kein Persön licher Einfluß dabei in Frage käme. ,Es ist, ferner be merkt worden, cs könnte vielleicht wohl Jemand der,Ge danke kommen, das Aeußere von dem Inneren ganz zu trennen, wie der Herr Abg. Fahnauer erwähnt,ha,t,^. und es möge der Geistliches bei den inneren Angelegenheiten, .M. Anderer bet Pen - äußeren den Vorsitz führen. Das
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