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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028272Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028272Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028272Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-01-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 851
- Protokoll51. Sitzung 895
- Protokoll52. Sitzung 925
- Protokoll53. Sitzung 959
- Protokoll54. Sitzung 983
- Protokoll55. Sitzung 1017
- Protokoll56. Sitzung 1051
- Protokoll57. Sitzung 1059
- Protokoll58. Sitzung 1071
- Protokoll59. Sitzung 1091
- Protokoll60. Sitzung 1103
- Protokoll61. Sitzung 1127
- Protokoll62. Sitzung 1141
- Protokoll63. Sitzung 1147
- Protokoll64. Sitzung 1159
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1209
- Protokoll67. Sitzung 1243
- Protokoll68. Sitzung 1271
- Protokoll69. Sitzung 1285
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1313
- Protokoll72. Sitzung 1331
- Protokoll73. Sitzung 1339
- Protokoll74. Sitzung 1355
- Protokoll75. Sitzung 1383
- Protokoll76. Sitzung 1413
- Protokoll77. Sitzung 1433
- Protokoll78. Sitzung 1455
- Protokoll79. Sitzung 1459
- Protokoll80. Sitzung 1503
- Protokoll81. Sitzung 1535
- Protokoll82. Sitzung 1549
- Protokoll83. Sitzung 1561
- Protokoll84. Sitzung 1565
- Protokoll85. Sitzung 1595
- Protokoll86. Sitzung 1629
- Protokoll87. Sitzung 1649
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die weitere Abänderung und Ergänzung der ... 1701
- SonstigesVergleichung der Steuer der Rentiers nach Tarif D und der ... 1714
- SonstigesD. Tarif für die 4. Unterabtheilung der Personalsteuer 1716
- Protokoll88. Sitzung 1717
- Protokoll89. Sitzung 1755
- Protokoll90. Sitzung 1787
- SonstigesFinanzvermessungsbureau 1821
- SonstigesBesoldungsetat 1822
- Protokoll91. Sitzung 1825
- BandBand 1866/68,2 -
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treten. Die Deputation empfiehlt nunmehr auch ihrer seits die Ablehnung dieses Antrages. „Tritt die Kammer diesem Vorschläge der Deputation Lei?" Gegen 1 Stimme. In dem Berichte ist auf Seite 738 noch erwähnt, daß durch Umrahme der gefaßten Beschlüsse sich der Aen- derungsvorschlag, wie er früher angenommen war, er ledigt, der also lautet: „Es gebührt ihnen der Ehrcuvorsitz, während dem gewählten Vorsitzenden, beziehentlich dessen Stellver treter die Leitung der Verhandlungen und das äirso torimu ÄLtoruna verbleibt." Ich habe das nur erwähnen wollen; eine Abstimmung ist nicht darauf zu richten. Wir können nunmehr zu Ab schnitt IV übergehen. Referent Präsident Haberkorn: IV. Zu §. 7. 1. Die Zweite Kammer hat diesen Paragraphen nur mit der Abänderung angenommen, daß die letzte Zeile so gefaßt sein soll: „anderwärts unter dem Vorsitze eines: von der Ver» . sammlung gewählten Mitglieds, zusammen." Die Erste Kammer hat diesen Paragraphen unver ändert angenommen. Die Majorität der Deputation empfiehlt der Kam mer den Beitritt zu dem Beschlüsse der Ersten Kammer; die Minorität (die Abgg. Sachße und Riedel): bei dem früheren Beschlüße stehen zu bleibe». 2. In Uebereinstimmung mit der Ersten Kammer empfiehlt die Majorität der Deputation den Wegfall des von der Zweiten Kammer beschlosse nen Zusatzes: „Der Ehrenvorsitz gebührt auch in solchem Falle dem Patrone," die Minorität (Abg. Sachße) räth an: den früher von der Zweiten Kammer gefaßten Be schluß festzuhalten. Vicepräsident Oeh mich en: Die Debatte zu Ab schnitt IV ist eröffnet. —Abg. Sachße! Abg. Sachße: Ich habe lediglich zu erwähnen, weil das doch aus der Fassung des Berichts nicht so ganz klar hervorgehen kann, daß die Majorität der Kammer infolge des Beschlusses bei K. 4 auch hier wird mit der Minorität der Deputation stimmen müssen. Vicepräsident Oeh mich en: Es hat sonst Niemand weiter das Wort verlangt; ich schließe die Debatte und gehe zür Abstimmung über. Ich habe zunächst die Frage aus den Antrag d'er Deputationsmajorität zu richten; die ¬ selbe empfiehlt der Kammer den Beitritt zum Beschluß der Ersten Kammer. „Tritt die Kammer diesem Vorschläge Lei?" Die Abstimmung ist zweifelhaft und sonach wird die Gegenprobe zu machen sein. Ich ersuche diejenigen Her ren, welche dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer bei treten wollen, aufzustehen. Der Vorschlag der Deputationsmajorität ist mit 31 gegen 30 Stimmen abgelehnt. Ich habe nunmehr die Frage darauf zu richten: „ob die Kammer dem Vorschläge der Minori tät gemäß bei dem früheren Beschlüsse stehen bleiben will?" Gegen 22 Stimmen ist das Minoritätsgutachten an genommen. " Zu Punkt 2 empfiehlt die Majorität der Deputation den Wegfall des von der Zweiten Kammer beschlossenen. Zusatzes: „Der Ehrenvorsitz gebührt auch in solchem Falle den: Patrone." Die Minorität (Abg. Sachße) schlägt auch hier vor, den früher gefaßten Beschluß aufrecht zu erhalten. Ich frage zunächst die Kammer: „ob sie dem Anträge der Deputationsmajori tät ihre Zustimmung ertheilen will?" Gegen 18 Stimmen ist die Kammer diesem Anträge beigetreten. - Svnach ist der Antrag der Minorität gefallen. ' ' - Zu Abschnitt V! Secretär vr. Loth (liest): V. Zu 8-8. "lieber den ersten Absatz dieses Paragraphen herrscht in beiden Kammern Einverständnis!; den zweiten Absatz dagegen hat die Zweite Kammer in folgender Fassung angenommen: „Aus diesen werden die Listen der Stimmberech tigten, sowie die der Wählbaren, das erste Mal von dem Pfarrer und den politischen Gemeindevertrctern, später von dem Kirchenvorstande aufgestellt." Die Erste .Kammer hat aber dafür folgende Fassung angenommen: „Nach dieser Norm werden auf Grund der hier für schriftlich oder mündlich erfolgten Anmeldung in jeder Kirchengemcinde die Listen der Stimmberechtigten und Wählbaren das erste Mal von dem Pfarrer in Gemeinschaft mit den Vertretern der politischen Ge meinde, später von dem Kirchenvorstande, aufgestellt." Da durch die Anmeldung, welche in jeder einzel nen Gemeinde bei jedem Gemeindevorstande zu erfolgen, dieser aber die so aufgenommene Liste lediglich , an den Vorsitzenden des Kirchenvorstauds einzureichcn oder ein zusenden hat, der große Apparat der vorherigen Auf stellung von Listen beseitigt wird, so kann die Deputa tion nach wiederholter Erwägung in ihrer Majorität
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