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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028272Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028272Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028272Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 851
- Protokoll51. Sitzung 895
- Protokoll52. Sitzung 925
- Protokoll53. Sitzung 959
- Protokoll54. Sitzung 983
- Protokoll55. Sitzung 1017
- Protokoll56. Sitzung 1051
- Protokoll57. Sitzung 1059
- Protokoll58. Sitzung 1071
- Protokoll59. Sitzung 1091
- Protokoll60. Sitzung 1103
- Protokoll61. Sitzung 1127
- Protokoll62. Sitzung 1141
- Protokoll63. Sitzung 1147
- Protokoll64. Sitzung 1159
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1209
- Protokoll67. Sitzung 1243
- Protokoll68. Sitzung 1271
- Protokoll69. Sitzung 1285
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1313
- Protokoll72. Sitzung 1331
- Protokoll73. Sitzung 1339
- Protokoll74. Sitzung 1355
- Protokoll75. Sitzung 1383
- Protokoll76. Sitzung 1413
- Protokoll77. Sitzung 1433
- Protokoll78. Sitzung 1455
- Protokoll79. Sitzung 1459
- Protokoll80. Sitzung 1503
- Protokoll81. Sitzung 1535
- Protokoll82. Sitzung 1549
- Protokoll83. Sitzung 1561
- Protokoll84. Sitzung 1565
- Protokoll85. Sitzung 1595
- Protokoll86. Sitzung 1629
- Protokoll87. Sitzung 1649
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die weitere Abänderung und Ergänzung der ... 1701
- SonstigesVergleichung der Steuer der Rentiers nach Tarif D und der ... 1714
- SonstigesD. Tarif für die 4. Unterabtheilung der Personalsteuer 1716
- Protokoll88. Sitzung 1717
- Protokoll89. Sitzung 1755
- Protokoll90. Sitzung 1787
- SonstigesFinanzvermessungsbureau 1821
- SonstigesBesoldungsetat 1822
- Protokoll91. Sitzung 1825
- BandBand 1866/68,2 -
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hielt er sich die Erklärung mündlicher Art bei der Kammer vor. Wir machten unfern Collegen Barth darauf auf merksam, daß es wahrscheinlich ein Anspruch der Kammer ware, auch von Seiten der Minorität eine schriftliche Be- guiachtung in dem Bericht zu erwarten, und wenn sic auch nur in kurzen Worten erfolge. Als er erklärte, daß er keine Zeit dazu habe, dies sofort zu bewirken; es aber tbun wolle, wenn die Deputationsmitglieder in den Nach mittagsstunden nochmals nach einer längeren Kammer- nnd Deputationssitzung zusammentretcn wollten, waren die Dcputatiousmitglieder sofort bereit, cntgegcnzukommen und in dieser Beziehung noch eine anderweite Sitzung zu palten, um nur sein Minoritätsgutachten in Bezug auf den Abzug der Einnchmergebübrcn zu gestatten, und ich glanbe, das war edel; aber nicht unedel. Kurz, die Sache ist abgemacht; aber über den Punkt, den er mit dem Worte: „leimen" bezeichnete, will ich noch Einiges bemerken. Ich will den Ausdruck nicht gebrauchen; ich will den anderen nehmen: „überraschen". Nachdem also die Deputation erwartet hatte, nur eine abweichende Meinung motivirtrr Art über die Frage des Abzugs der Einnehmergebühren zu hören, schloß das Minoritätsgutachten, einen Bogen voll enthaltend, mit dem Antrag ab, daß die Minimalsätze der Lehrer erhöht werden möchten. Dies war so, daß die übrigen Mitglieder derDeputation dicHände über denKvps zusammcnschlugen, weil das nach den bisherigen Vorgän gen in der Deputation gar nicht zu erwarten gewesen war. Es wurde dem Herrn Abg. Barth freigegeben, daß, wenn er seinen früheren Erklärungen gegenüber abtrünnig wer den und seine neue Ansicht geltend machen und bei der Kammer vertreten wollte, er dazu die Füglichkeit haben müsse; allein daß für diesen Fall die Tagesordnung, die schon angesetzt war, eine andere sein würde und daß wir zu dem Präsidenten gehen würden, um die Tagesordnung zu revocireu und mns vorzubehalten, auch feiten der Majorität Dasjenige noch in dem Berichte zu geben, was dagegen geltend zu machen wäre. In dieser Beziehung fügte sich der Abg. Barth, stand vou seinem unvorher gesehenen Miuoritätsgutachteu ab und so entstand das Majoritätsgutachten und das Minoritätsgutachten mit Herrn Barth's Einverständnis,. Was über die Fassung des Schlußantrags zu sagen ist, ist schon vom Herrn Abg. von Nostitz bemerkt worden. Nun frage ich aber: wo ist da der von der Deputation Uebcrraschte gewesen? Wir wären die Ueberraschten gewesen, wenn wir uns nicht daran erinnert hätten, daß Herr Barth vorher seine Zu stimmung gegeben, und heute behält er immer noch den letzten Ausschlag, insofern er es doch noch dahin bringt, daß sein von ihm selbst beanstandetes Minoritätsgutachten zum Druck kommt. Ich bemerke aber ausdrücklich, daß das Majoritätsgutachten, wie es hier gedruckt vorliegt und wie es sagt, daß .es mit Rücksicht auf die Zeitver- hältnisse leider jetzt unmöglich wäre, sich bei der Kammer noch für eine durchreisende gesetzliche Erhöhung der Sätze zu verwende», von dem Abg. Barth erst gutgeheißen wor den ist; daß er erst sagt: es bewendet bei den gegenwär tigen Sätzen der Lehrerbesoldungen, und am Schluffe sagt, er wolle eiue Erhöhung. Wir möchten auch sehr gern den Wünschen vieler Lehrer gerecht werden, das liegt ganz nahe und ich für meine Person kann, das mit gutem Ge wissen sagen, weil ich, natürlich nur nach meinen Ver hältnissen, in eilfjähriger Amtirung den thatsächlichen Beweis geliefert zu haben glaube des Wohlwollens und der Fürsorge für Schule und Lehrer; allein die Verhält nisse liegen so, daß die Zeitverhältnisse und die örtlich darniederliegeudcn Erwerbsverhältuisse bei den meisten Gemeinden durchschlagend sind, und namentlich ist die Er wägung für die Deputation maßgebend gewesen, daß das ganze Schulwesen eine Communalsache ist, indem nament lich so viele Beispiele von größeren Städten besonderer Fürsorge für Schulen und Lehrer eine so außerordentlich erfreuliche Nachahmung gefunden haben und daß man daher erst erwarten wolle, ob nicht in dieser bisherigen Weise ohne gesetzlichen, in mancher Beziehung bedenklichen Zwang noch eine regere Theilnahme bei den Gemeinden, die noch laß sind, eintreten würde. Die Deputation hat die Hoffnung, daß allmälig in den Gemeinden des Lan des eine regere Einsicht in dir außerordentliche Wich tigkeit des Volksschulwescus Eingang finden werde. Was den Abzug der Schulgeldeinuehmergebühren von dem I Fixum des Lehrers betrifft, so stehe ich, wie die übrigen geehrten Herren Deputationsmilglieder mir zugestehen werden, in der Hauptsache ganz auf dem Standpunkt, auf welchem der Herr Abg. Schreck steht und den er heute er klärt hat; allein ich hielt die jedenfalls nur bei sehr weni gen Gemeinden noch vorkommende Sache doch nicht für so durchschlagend, um von meiuem Gesichtspunkte aus mich nicht auch der Majorität anzuschließen, weil sie das selbe Ziel, wenn auch allerdings etwas später, erreicht. Ich bin auch der festen Ansicht, daß die Abzüge der Ein- nehmergebühren nun und nimmer vou dem Fixum der Lehrer gekürzt werden sollen und dürfen; ich habe sogar erst kürzlich durch die Erklärung der Petenten und die Erklärung der Herren Negierungscommissare zuerst er fahren, daß es im Lande noch verkommt, daß die Abzüge gemacht werden. Die Einnehmergcbühren wurden früher gesetzlich statuirt, der Abzug von dem Schulgeldfixum war also berechtigt; aber das waren damals ganz andere Ver hältnisse, wie heute. Dazumal war der Lehrer direct au die Schulgelder, wie sie von den Eltern eingingen, gewie sen; er hatte sie früher selbst einzukassiren. Dies wurde durch das Generale vom 4. März 1805 beseitigt und zwar vou Rechtswegen, und der Lehrer mußte nun gegenüber dem Schulgeldeinnehmer, der neu angestellt wurde, eiue bestimmte Norm haben, einen wie großen Abzug er sich wegen dieser Eiunehmergebühren gefallen lassen müsse.
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