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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028272Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028272Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028272Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 851
- Protokoll51. Sitzung 895
- Protokoll52. Sitzung 925
- Protokoll53. Sitzung 959
- Protokoll54. Sitzung 983
- Protokoll55. Sitzung 1017
- Protokoll56. Sitzung 1051
- Protokoll57. Sitzung 1059
- Protokoll58. Sitzung 1071
- Protokoll59. Sitzung 1091
- Protokoll60. Sitzung 1103
- Protokoll61. Sitzung 1127
- Protokoll62. Sitzung 1141
- Protokoll63. Sitzung 1147
- Protokoll64. Sitzung 1159
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1209
- Protokoll67. Sitzung 1243
- Protokoll68. Sitzung 1271
- Protokoll69. Sitzung 1285
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1313
- Protokoll72. Sitzung 1331
- Protokoll73. Sitzung 1339
- Protokoll74. Sitzung 1355
- Protokoll75. Sitzung 1383
- Protokoll76. Sitzung 1413
- Protokoll77. Sitzung 1433
- Protokoll78. Sitzung 1455
- Protokoll79. Sitzung 1459
- Protokoll80. Sitzung 1503
- Protokoll81. Sitzung 1535
- Protokoll82. Sitzung 1549
- Protokoll83. Sitzung 1561
- Protokoll84. Sitzung 1565
- Protokoll85. Sitzung 1595
- Protokoll86. Sitzung 1629
- Protokoll87. Sitzung 1649
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die weitere Abänderung und Ergänzung der ... 1701
- SonstigesVergleichung der Steuer der Rentiers nach Tarif D und der ... 1714
- SonstigesD. Tarif für die 4. Unterabtheilung der Personalsteuer 1716
- Protokoll88. Sitzung 1717
- Protokoll89. Sitzung 1755
- Protokoll90. Sitzung 1787
- SonstigesFinanzvermessungsbureau 1821
- SonstigesBesoldungsetat 1822
- Protokoll91. Sitzung 1825
- BandBand 1866/68,2 -
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an die Petition des Eisenbahncomitäs zn Pirna rc., den Ausgang der südlausitzer Bahn an der Elbe bei Pirna betreffend. Präsident Haberkorn: An die zweite Deputation. (Nr. 858.) Herr Abg. Ostwalt bittet um Ver längerung seines Urlaubes bis Ende Februar d. I. Präsident Haberkorn: Wird dieser Urlaub bewil ligt? — Bewilligt. (Nr. 859.) Herr Abg. Beeg überreicht eine An schlußerklärung des Rechtsanwalts Beck in Kamenz und 262 Genossen; (Nr. 860.) Desgleichen des Rittergutspachters Bey- rich und 13 Genossen an seinen Antrag, die Radeberg-Kamenzer Eisenbahn betreffend. Präsident Haberkorn: An die zweite Deputation. Dies sind die Gegenstände der heutigen Registrande. — Für die heutige Sitzung habe ich bei der Kammer wegen dringender Geschäfte die Herren Abgg. Gölte und May zu entschuldigen. Wir gehen zur Tagesordnung über, zu dem Berichte der vierten Deputation über die Petition der Fabrikanten Petzold und Wolff zu Lengefeld, die Gestundnng der Rückzahlung eines gew erb lichen Vorschusses betreffend. — Herr Abg. von Nostitz - Paulsdorf wird der Kammer Vortrag erstatten. Referent von Nostitz-Paulsdorf: Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Kammer zu fragen, ob die Peti tion selbst vorgelesen werden soll. Der Inhalt ist in der Hauptsache im Berichte mit angeführt. Präsident Haberkorn: Sieht die Kammer von der Vorlesung der Petition ab? — Abgesehen. Referent von Nostitz-Paulsdorf: Der Bericht der vierten Deputation über die Petition Petzold's und Wolff's lautet: Die Obengenannten wenden sich mit der Bitte an die Zweite Kammer: „Hochdieselbe wolle genehmigen, daß ihnen die mit 400 Thlr. jährlich ratenweise Rückzahlung eines vom kvnigl. Ministerium des Innern ihrem verstorbenen Vater und Schwiegervater Christfried Petzold ssn. im Jahre 1857 zu 3 Procent Verzinsung gewährten Vor schusses von 4000 Thlr., der inmittelst durch Rückzahlung von 800 Thlr. sich auf 3200 Thlr. reducirt habe, gestundet werde." Petenten begründen dieses Gesuch in eingehendster Weise durch offene Darlegung ihrer Vermögensverhält nisse, indem sie anführen, daß sie 1. nach dem Tode ihres Vaters, resp. Schwieger vaters, das Geschäft unter der Firma: Christfr. Petzold und Söhne übernommen hätten; aber auch alle nicht im Geschäfte betheiligtcn Mit erben auszahlen mußten; daß sie dies, sowie 2. die Befriedigung ihrer Schwäger und früheren Theilhaber, Gottfried Lenk und Ferdinand Pietzsch, bei deren Austritte aus dem Geschäfte bewirkt hätten, ohne ihren Grundbesitz mit neuer Hypo thek zu belasten und ohne ihren Handelscredit zu beeinträchtigen; daß ihnen 3. die Geschäftsstockung des Jahres 1866 sowohl, wie die Concurrenz des Auslandes, die sie glück lich besiegt, neue große Opfer und Verluste auf erlegt hätten, und daß endlich 4. der fragliche Vorschuß nicht nur verzinst werde, sondern auch hypothekarisch ausreichend gesichert sei. Im klebrigen sei das königl. Ministerium von ihrem Schritte, sich an die hohe Kammer zu wenden, unter richtet, und von ihnen gebeten worden, weiteres Ver fahren bis nach Beschlußfassung- der Kammer zu be anstanden. Dies der wesentliche Inhalt der Petition, wozu die Deputation Folgendes zu bemerken hat: Bei Berathung des Ausgabebudgets der Abthei- lung I), das Ministerium des Innern betreffend, im Jahre 1864, ist (L.M. II. K. S. 2891; I. K. S. 1546) der von der betreffenden Deputation gestellte Antrag: „Die Kammer wolle den unter Verwaltung des Ministeriums des Innern stehenden „gewerblichen Vorschußfond" und den diesem als Hilfsfond die nenden „Verlustdeckungsfond" aufheben und da durch liquidiren, daß weitere Vorschüsse aus denselben nicht ausgegeben, die auf außenstehende Vorschüsse ein gehenden Rückzahlungen und Zinszahlungen zur Ab zahlung des Vorschusses aus der Hauptstaatskasse be nutzt und die inexigiblen Rückstände der Vorschüsse beider Fonds bei der Hauptstaatskasse als Verlust ab geschrieben werden," von beiden Kammern einstimmig angenommen worden. Man hatte richtig erkannt, daß die verhältnißmäßig nur sehr kleinen Fonds zu Unterstützung der Industrie des Landes, den Millionen gegenüber, die in Sachsen in derselben angelegt sind, keine Bedeutung haben können und daß eine gesunde Industrie sich nicht auf directe Staatshilfe stützen dürfe. Das, was die Kammern vor vier Jahren als richtig befanden, werden sie heute gewiß nicht ableugnen wollen. Jener Kammerbeschluß ist also als maßgebend zu be trachten und der hohen Staatsregicrung nur beizupflichten, daß sie die endliche Liquidation herbeizuführen sucht. In dem vorliegenden Falle hat sie jedenfalls aus reichende Nachsicht bezüglich der Rückzahlung geübt, in dem auf das im Jahre 1857 vorgeschossene Kapital erst
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