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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028272Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028272Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028272Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 851
- Protokoll51. Sitzung 895
- Protokoll52. Sitzung 925
- Protokoll53. Sitzung 959
- Protokoll54. Sitzung 983
- Protokoll55. Sitzung 1017
- Protokoll56. Sitzung 1051
- Protokoll57. Sitzung 1059
- Protokoll58. Sitzung 1071
- Protokoll59. Sitzung 1091
- Protokoll60. Sitzung 1103
- Protokoll61. Sitzung 1127
- Protokoll62. Sitzung 1141
- Protokoll63. Sitzung 1147
- Protokoll64. Sitzung 1159
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1209
- Protokoll67. Sitzung 1243
- Protokoll68. Sitzung 1271
- Protokoll69. Sitzung 1285
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1313
- Protokoll72. Sitzung 1331
- Protokoll73. Sitzung 1339
- Protokoll74. Sitzung 1355
- Protokoll75. Sitzung 1383
- Protokoll76. Sitzung 1413
- Protokoll77. Sitzung 1433
- Protokoll78. Sitzung 1455
- Protokoll79. Sitzung 1459
- Protokoll80. Sitzung 1503
- Protokoll81. Sitzung 1535
- Protokoll82. Sitzung 1549
- Protokoll83. Sitzung 1561
- Protokoll84. Sitzung 1565
- Protokoll85. Sitzung 1595
- Protokoll86. Sitzung 1629
- Protokoll87. Sitzung 1649
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die weitere Abänderung und Ergänzung der ... 1701
- SonstigesVergleichung der Steuer der Rentiers nach Tarif D und der ... 1714
- SonstigesD. Tarif für die 4. Unterabtheilung der Personalsteuer 1716
- Protokoll88. Sitzung 1717
- Protokoll89. Sitzung 1755
- Protokoll90. Sitzung 1787
- SonstigesFinanzvermessungsbureau 1821
- SonstigesBesoldungsetat 1822
- Protokoll91. Sitzung 1825
- BandBand 1866/68,2 -
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die Forstanstaltcn mit den Universitäten verbunden werden sollen. Es ist ihm allerdings auch von dem Commissar eingchalten worden: es würden dann keine praktischen Leute mehr gebildet, die könnten blos in der Nähe von Waldungen gebildet werden, und deshalb hat man dort Marburg vorgeschlagen. Bei unseren jetzigen Verkehrs mitteln ist es aber auch dem theoretisch sich ausbildenden Mann, wenn er Exkursionen machen will, sehr leicht, bald in den Wald gelangen zu können. Nach dem jetzigen Tha randter Lehrplan sind für die Exkursionen auch nur im Sommer ein Tag, im Winter vier bis sechs Stunden be stimmt, die anderen Disciplinen werden in der Akademie gelehrt. Nun wird aber auch von dem angehenden Forst- Wirth verlangt, daß er ein Jahr in der Praxis gewesen ist, ehe er den vollen Eursus in der Akademie beendet, und auch dann wieder einen dreijährigen Acceß auf einem Re vier durchwacht; das ist die practische Ausbildung. Die Akademie sehe ich wenigstens als Anstalt für solche nicht an. Nun kommt dazu, daß die Lehrmittel, die Lehrkräfte an Pen Akademien für die höheren Wissenszweige in der Regel nur beschränkte sein können. An der Universität sollen die Lehrmittel alle vorhanden sein, werden vielseitig be nutzt, die Lehrkräfte sind auch in Auswahl da. Dort kann sich der junge Mann denLehrer hcraussuchen, der ihm zu sagt, er kann ihm auch zugewiesen werden, während manche Lehrkraft auf einer Akademie blos nothdürftiger- weise eine Disciplin zum Vorträgen übernehmen muh, zu welcher sie sich in früheren Jahren gar nicht vorbereitet hat. Wenn den unteren Forstbeamten auch eine höhere Bildung zu Theil werden soll, was ist dann die Folge? Derselbe wird sagen, wie ich es aus Erfahrung weiß, er habe in Tharandt studirt, um Forstculturen zu leiten, Re viere zu verwalten; nicht aber, sich in den Forst zu stellen, um darauf zu sehen, daß nicht Holz gestohlen werde. Meine Herren! Es ist dies geradeso, wie bei uns Land- wirthen, wenn ein Akademiker als Verwalter angestellt wird, der dann nur bei den Arbeitern stehen und die Aufsicht führen soll. Derselbe wird sich dabei nicht wohl befinden; er hat eben einen größeren geistigen Horizont erhallen, als ein gewöhnlicher Aufseher, aber nicht den, der so weit reicht, daß er einsieht, daß auch diese Arbeiten practisch und nothwendig sind, um das große Ganze zu verstehen und dasselbe im geregelten Gange zu erhalten. Etwas Anderes aber ist mir noch von Wichtigkeit. Durch die Akademien wird nicht nur die Trennung der Be rufsbildung, sondern auch die der Leute eines Standes^ befördert, die in socialer Beziehung gleichgestellt sind. Die Herren, verschiedenen wissenschaftlichen Berufen angehörig, die auf der Universität gelebt haben, erinnern sich mit hat aber nur seine Berufsanstalt besucht und wird des halb zuweilen nicht als Ebenbürtiger angesehen oder er selbst überhob sich wieder über Andere. Reber die Stellung der Landwirthc in dieser Frage brauche ich wohl wenige Worte hinzuzusügen. Die landwirthschrftlichen Bil dungsanstalten, welche mit Universitäten verbunden sind, haben in dem letzten und jetzigen Semester fol gende Frequenz gehabt: Halle von 143 und 165, Göttingen 50 bis 60, Berlin 71, nachdem eine Reorga nisation neuerdings daselbst stattgefunden hat, und jetzt ist auch vom Abgeordnetenhaus in Berlin darauf ein getragen worden, landwirthschaftliche Lehranstalten an den Universitäten zuKönigsbcrg, Breslau undKiel zu begrün den. Hessen-Darmstadt geht auch damit um, in Gießen eine solche zu errichten, und in Oesterreich will man auch mit den Universitäten den Unterricht für Landwirthe ver binden. Die Kosten der landwirthschaftlichcn Abtheilung in Halle werden vom Staate mit 6500 Thlr. bestritten rind wenn in Leipzig eine derartige Anstalt errichtet würde, wie so dringend zu wünschen wäre, so würde sic vielleicht vorläufig 4000 Thlr. beanspruchen. Uebrigens sei noch erwähnt, daß sich nach einer Zusammenstellung der in der neueren Zeit von verschiedenen Gelehrten und sonst bedeu tenden Männern hierüber durch die Presse bekannt gewor denen Aussprüche 28 für die Verbindung der landwirth- schaftlichen Disciplin mit den Universitäten und nur 8 dagegen ausgesprochen haben. Meine Herren! Dies scheint mir Beweis genug dafür zu sein, daß wir Sachsen nicht mit dergleichen Einrichtungen nachhinken mochten. Komme ich zu Dem, was die Deputation durch ihren Antrag eigent lich noch beabsichtigt hat, so ist das die Gründung von Mittelschulen für Forst- und Landwirthe. Wir haben in Sachsen für letztere nur an der Gewerbeschule in Chemnitz etwasAehnliches. Diese ist in dreiAbtheilungenverzweigt: die eine für Maschinenlehre und mechanische Technik, die andere für chemische Technik und die dritte Abtheilung für Landwirthschaft. Aehnlich so hat es sich die Deputation gedacht, daß in Tharandt die Einrichtung getroffen werden könnte, vielleicht, daß in vier Klassen dergewöhnlicheReal- schuluntcrricht und in höheren Klassen in verschiedenen Abtheilungen der Fachunterricht fürLand- und Forstwirthe ertheilt würde. Es ist dies eine Sache, mit welcher wir eben auch nur anderen Staaten nachfolgen. In denselben hat man früher die Ackerbauschule mit practischem Unter richte verbunden; aber in neuerer Zeit ist dies nicht mehr der Fall. In Hannover z. B. hat man sogenannte theore tische Ackerbauschulen gegründet und zwar zuerst inHildes- heim; diese hat mit 5 Schülern 1858 begonnen und 1867 101 Schüler gezählt. Von diesen bis jetzt dort gebildeten großer Freude an das dortige Zusammensein. Wenn ihre § 335 Schülern sind 284 Söhne von sogenannten Hofbesitzern, Bernfswege sie auch aus einander geführt haben, so be-j Bauern, gewesen. Man sieht also, daß dort einem Bedürf grüßen sie sich bei späterem Wiederbegegnen doch in der j niß Rechnung' getragen worden ist. 1865 ist in Osnabrück Regel als Gleichberechtigte. Der Landwirth, der Forstwirth' eine gleiche Anstalt errichtet worden und jetzt geht man in
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