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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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handenen UebelstLnden in zweierlei Richtungen wird vor-, .gebeugt werden, nämlich in Bezug auf die Tollwuth und dann auch in Bezug auf die wirklich unnütze große An zahl von Hunden, die meines Erachtens wenigstens überall im Lande Herumlaufen, ohne irgend welchen specieUcn Zwecken zu dienen. Ich würde nicht das Wort genommen haben, wenn mich nicht eine ganz bestimmte Acußerung des Herrn Meinhold veranlaßte, eine andere Mehrung aus zusprechen, nämlich, daß er sagte: auf dem Lande liefen nicht unnütze Hunde herum. Ich muß dagegen constatiren, daß in meiner Gegend sehr viele unnütze Hunde Herum laufen und daß ich als Friedensrichter und die Gemeinde vorstände schon seit Jahren uns bemüht haben, eine ähn liche Steuer von Seiten der Gemeinden ins Leben zu rufen, daß dieses Bestreben von vielen Seiten Anerkennung ge funden har, daß sehr viele Gemeinden sich diesem an schlossen, daß es aber dann zuletzt nur an dem Momente fehlte, die Renitentengemcinden zu zwingen. Die größere Mehrzahl war dafür. Aber was hilft es, wenn zehn Ge meinden cs thun und zwei Gemeinden liegen in der Mitte und treten nicht bei? Um dies nun in Zukunft herbei zuführen, deshalb begrüße ich das Gesetz mit Freuden. Nur mit zwei Worten will ich darauf Hinweisen, daß das Feindselige oder Grelle, was in der Maßregel als Steuer liegt, meines Erachtens dadurch sehr gemäßigt wird, daß es sich nicht um eine Staatssteuer handelt,, sondern daß die Abgabe für Hunde in die Gemeindckasse, in die Armenkasse des Orts kommt. Es erscheint dies in meinen 20 Ngr. in Vorschlag gekommen, im Entwürfe für die Stadt 2 Thlr. Wir haben uns dem Beschlüsse der Zwei ten Kammer angcschlosscn, die die Steuer jährlich auf 1 Thlr. festgesetzt hat, um des blosen Satzes wegen keine Differenz zu machen. Weiter wu'de bemerkt: es wäre besser gewesen, wenn man die Hündinnen von der Steuer ganz befreite. Es läßt sich freilich dieses Gebiet öffentlich in der Kammer so ausführlich nicht besprechen; nur das Eine will ich erwähnen, daß die Sachverständigen gerade die entgegengesetzte Ansicht hatten; sie sagten: noch mehr könne man der Tollwuth vorbeugen, wenn man die Hün dinnen doppelt besteuere; denn gerade das Hitzigwerden der Hündinnen sei die Ursache, oaß die in Aufregung gebrach ten. aber unbefriedigt gebliebenen Hunde leicht in Tollwuth geriethen. Das ist die Ansicht der Sachverständigen; in wie weit sie gegründet ist, das mag ich nicht vertreten. — Wenn ferner vom Herrn Abg. Meinhold bemerkt worden ist, er ließe sich gefallen, wenn die Hundesteuer für die Städte eingeführt würde, weil dort die meisten überflüssi gen Hunde gehalten würden, so will ich nicht in Abrede stellen, daß dort mehr überflüssige Hunde gehalten werden, als auf dem Lande; allein in den Städten ist die Zahl der tollen Hundcljbei Weitem geringer, die wuthkranken Huyde kommen gewöhnlich vom Lande; .es sind das meist solche Hunde, die an der Kette gelegen haben, Kettenhunde, die von ihrem Besitzer manchen Tag vielleicht kein frisches Wasser erhalten haben oder nickt gefüttert worden stick. Meist solche sind es gewesen, die toll in die Stadt gekvm- Augen als eine so zweckmäßige Maßregel, daß alles . men sind und dort Unglück angcrichtet haben. Ich möchte da- Feindselige dadurch verwischt wird. Die Gemeinden auf her durchaus keinen Unterschied statuirt wissen zwischen der dem Lande namentlich brauchen ja, wie Allen bekannt ist, Stadt und dem Lande, wenn man einmal für Einführung meistens fortwährend Beiträge zur Armenkasse, und mir ? der Hundesteuer ist. - Das sind im Allgemeinen die Be scheint dies eine sehr willkommene Gelegenheit, Beiträge > merkungen, die ich mir erlauben wollte. Ich wiederhole in die Armenkasse zu bekommen, ohne zu virecten Aus- im Allgemeinen nochmals: machen Sie eine Ausnahme, schreibungen schreiten zu müssen. Referent Bürgermeister Hennig: Professor Vr. Heinze: Der Hauptsache nach ist das, was ich erwähnen wollte, bereits von dem Herrn Referenten vorgetragen worden. Ich will nur bemerken: auch ich interessirte mich anfänglich lebhaft für gewifsePri- vilegjen, die den Hündinnen zu Thftl werden sollten. Der Gegenstand ist inmitten der Deputation" unter zufälliger Anwesenheit eines thierärztlichen sachverständigen sehr eingehend erörtert worden und hat sich dghei — soweit ich es beurtheilen kann — die Gewißheit herausgesteüt, daß so ist das ganze Gesetz eine halbe Maßregel und halbe j Maßregeln taugen Nichts; Sie erschweren dadurch die Es wurde be- i Controle und erreichen den Zweck, den Sie erreichen wol- hauptet, daß das Gesetz kein Bedürfniß sei. Darauf muß len, nur in ganz geringem Maße, ich freilich entgegnen, daß darüber bereits die allgemeine Stimme entschieden hat auf Grund der traurigen Erfah rungen, die in den letzten Jahren gemacht worden sind. Ein weiterer Beweis ist, daß die Staatsregie- rung und die Zweite Kammer vollständig darüber ein-^ verstanden sind, und ferner spricht noch dafür, daß Ihre Deputation, wenn auch anfänglich ein Mitglied^ zweifelhaft war, doch schlüßlich gemeinsam zu der Ueber- zeugung kam: der Gesetzentwurf sei ein Bedürfniß. Wir> wissen freilich, daß dadurch die Tollwuth nicht beseitigt^ wird; allein vermindert wird sie doch; denn je weniger? die gewöhnliche Auffassung über die Ursache, aus welcher eS Hunde geben wird, desto weniger können toll werden/ .Hunde primär toll werdm, in gewisser Beziehung eine und das ist ein großer Gewinn. Es svurde nun ferner j irrige ist. Um den Gegenstand wenigstens noch mit einem der Satz von 1 Thlr. jährlich als zu hoch befunden. Da-1 Worte zu berühren, erlaube ich mir anzuführen, daß die rüber kann man streiten. In der Zweiten Kammer ist-i Thierärzte gegenwärtig der Ansicht sind , daß nicht die
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