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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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Präsident von Friesen: An die dritte Deputation, ebenfalls zur Einleitung des Vereinigungsversahrens. (Nr. 751.) Herr Abg. Atay übersendet eine Anzahl Druckcxemplare einer Vorstellung des Eisenbahncomitäs für Pirna, Neustadt, Stolpen und Umgegend gegen das Project Bautzen - Sebnitz - Schandau. Präsident von Friesen: Die Exemplare sind vertheilt. (Nr. 752.) Anschlußerklärung des Pachters Louis Wilhelm zu Oetzsch und 50 Genossen an die Petition des landwirtschaftlichen Vereins zu Mutzschen um un veränderte Annahme des den Kammern vorliegenden Wahlgesetzentwurfs. Präsident von Friesen: Da das Wahlgesetz zu nächst in der Zweiten Kammer berathen wird, wird diese Petition dahin abzugeben sein. Etwas Weiteres ist zur Registrande nicht eingegangen. — Urlaubsgesuche liegen nicht vor; entschuldigen lassen sich aber für heute die Herren Kammerherr von Metzsch wegen Privatgeschäften, Oberhofprediger vr. Liebner we gen Amtsgeschäften, Herr Meinhold wegen eines Trauer falls in seiner Familie, Graf Wilding wegen Privat geschäften und Bürgermeister Müller, sowie Freiherr von Schönberg-Bibran wegen Krankheit. Etwas Weiteres ist nicht anzuzcigen; es kann daher mit der Tagesordnung begonnen werden. Der erste Gegen stand ist der mündliche Vortrag der ersten Depu tation über däs königl. Dccret Nr. 88., die Vereinfachung des Geschäftsbetriebs betref fend.*) Referent Kanunerherr von Zeh men: Das königl. Decret, über welches Vortrag zu erstatten ich jetzt die Ehre habe, nebst Beilage sub G lautet folgendermaßen: (Siehe L.M. II. K. S. 2330 slgg.) Die Beilage sub D führt nun in drei Hanptabthei- lnngen unters, 8 und 0 die Vorschritte und Maßnahmen der Regierung in der gedachten Hinsicht auf, indem zuerst unter die etwaigen Modificationen im Geiste und der äußeren Form in der Geschäftsbehandlung im Wesent lichen innerhalb der bestehenden Gesetzgebung und Behör denverfassung; sodann ö die Revision der bestehenden Gesetzgebung, jedoch unbeschadet der Behördenverfassung, und endlich 6 die Abänderungen der bestehenden Verwal- iungsorganisation in Betracht gezogen worden sind und schließt nun unter verschiedenen Nummern die einzelnen Entschließungen der Regierung an. Von der Vorlesung der ziemlich umfangreichen Mittheilungeu der Staats regierung in der Beilage sub G glaube ich absehen zu «) Berzl. L.M. II. K. S. 2330 flzz. können, da doch wohl vorausgesetzt werden darf, daß die geehrten Kammermitglieder sich mit der Beilage vertraut gemacht haben. Anträge hat die hohe Staatsregierung an die Mitthcilungen nicht geknüpft. Die Zweite Kammer, an welche das königl. Decret Nr. 88 zunächst gelangt ist, hat auf mündlich erstatteten Bericht ihrer Deputation auch ihrerseits auf Entgegennahme jener Mittheilungen sich beschränkt und lediglich beschlossen, nach erfolgter Kennt- nißnahme von dem Inhalte des königl. Decrets unter An erkennung der feiten dcr Staatsrcgierung bisher entwickel ten Thätigkeit dem zugesicherteu weiteren Vorgehen in der selben entgegensehen zu wollen; eventuell aber sich die Stellung bezüglicher Anträge vvrzubchalten. Bei der Ver handlung über diesen Gegenstand in der Zweiten Kammer sind von einzelnen Abgeordneten zwar einige der in der Decrctsbcilage sub G enthaltenen Mittheilungeu zum Gegenstände näherer Auslassungen gemacht worden; aber ebenfalls ohne bestimmte Anträge daran zu knüpfen. Die erste Deputation Ihrer Kammer, welche sich gegenwärtig mit der Prüfung dieser königl. Mitthcilungen zu beschäf tigen gehabt, hat auch ihrerseits eine Veranlassung zu Stellung besonderer Anträge zur Zeit nicht gefunden. Theils werden bei mehreren von der Regierung getroffenen Maßregeln zur Vereinfachung des Geschäftsbetriebs erst noch weitere Erfahrungen abznwarteu fein, theils liegen einzelne Vorschritte der Regierung zur Beschlußnahme der Kammern vor; drittens aber glaubt die Deputation, im gegenwärtigen Stadium des Landtags von Anregung wei ter gehender Anträge überhaupt abratbeu zu müssen. Sic spricht ihre Anerkennung für die rege Thätigkeit aus, welche die Negierung dem in dem königl. Dccrete aus gestellten Ziele bisher gewidmet hat, vertraut der Zusiche rung der Regierung, in dieser Richtung weiter vorzuschrei ten, und rathet daher der Kammer an, dem oben rcfcrirten Beschlüsse der Zweiten Kammer auch ihrerseits bei zutreten. Präsident von Friesen: Es tritt nun die Bc- rathung ein und ich habe zu erwarten, ob Jemand zu dem vorgelesenen Dccrete und dessen Beilage sub D das Wort zu nehmen wünscht? Hofrath von Könncritz: In der Beilage sub G sind auch verschiedene neue, zum Ressort des königl. Justizministeriums gehörige, sehr dankenswerthe Einrich tungen erwähnt, welche den Zweck haben, Zeit, Kosten und Arbeitskräfte zu ersparen. Im Schooße der Depu tation tauchte die Frage auf, ob es nicht zweckmäßig sein möchte, diese Tendenz auch ihrerseits dadurch zu unter stützen, daß von der Deputation ein Antrag gestellt werde, um das gerichtliche Mahnverfahren practisch anwendbarer zu gestalten. Durch die Proceßnovelle vom Jahre 1861 ist das gerichtliche Mahnverfahren für solche Forderungen
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