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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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Beschaffenheit des Gegenstandes, um den cs sich hier han delt, bei der Verschiedenartigkeit der möglichen Ansichten, hon der wir in den Berathungen der ersten Deputation recht greifbare Proben bereits erhalten haben, Vorspiele, die uns leider nöthigten, auch Ihnen, meine Herren, eine wahre Sammlung von Minoritäts- und Separatvotis vvrzulegen; ich muß bereitwilligst anerkennen, ob eine endliche Vereinbarung der beiden Kammern und der hohen Staatsregierung über den Gesetzentwurf und dessen etwaige Modificationen noch' auf diesem Landtage zu Stande kommen wird, ist ziemlich ungewiß, um mich eines gelinden Ausdruckes zu bedienen. Aber trotz alle dem sagte sich die Majorität der ersten Deputation: die hohe Staatsregierung hat den Entwurf an die Kammer gebracht, die Kammer hat den Entwurf der Deputation zur Begutachtung überwiesen; die Deputation hat also zunächst darnach, ob ihre Arbeit von dem gewünschten Endersolg begleitet sein wird, nicht zu fragen. Es ist die Aufgabe der Deputation, das Mandat, welches die Kam mer ihr ertheilt hat, zu erfüllen, und es ist Aufgabe der Kammer, zunächst ihre Entschließung über den eingcbrach- ten Gesetzentwurf der hohen Staatsregierung kundzugeben, unbeirrt dadurch, daß es zweifelhaft ist, ob der Entwurf die erforderlichen Stadien auch sämmtlich durchlaufen wird. Freilich darf ich es hierbei wohl nicht unausgesprochen las sen, daß ein oder das andere Deputationsmitglied die Ver pflichtung nicht wird übernehmen wollen, unter allen Um ständen, nämlich bet jedem beliebigen Ausfall derBeschluß- fassungendcr hohen Kammerüber die einzelnenParagraphen, schlüßlich für das Gesetz im Ganzen zu stimmen. Zum Schluß will ich ein Moment nicht unerwähnt lassen, das schon vom Herrn von König berührt wurde und dem auch ich ein nicht unerhebliches Gewicht beilegen möchte; das ist dies: die Zweite Kammer hat Vorlegung des Gesetz entwurfs beantragt, die hohe Staatsregierung ist auf diesen Antrag eingegangcn; ist cs nun Aufgabe der Ersten Kammer, ist es etwas vollkommen Unverfängliches und Unbedenkliches für die Erste Kammer, der hohen Staatsregierung den Wunsch vorzutragen: sie möge diesen Schritt, mit dem sie in der Zweiten Kammer entgegen gekommen ist, wieder zurückthun? Geh. Finanzrath von Nostitz-Wallwitz: Meine Herren! Zch verwende mich für den Antrag des Herrn Separatvotanten, und zwar in der Hauptsache aus folgen den zwei Gründen. Als uns im vorigen Jahre die Frage vorgclegt wurde, ob der gegenwärtige Landtag sich, mit anderen Dingen, als mit der Abänderung der Verfassung und des Wahlgesetzes beschäftigen solle, war ich nicht einen Augenblick im Zweifel, daß diese Frage zu verneinen sei. Meiner Ansicht nach wäre es damals unverantwortlich gewesen, den Staatshaushalt noch länger ungeordnet zu lassen; die mühsamen, zeitraubenden und kostspieligen Vorarbeiten, welche dieZwischcndeputationenden Entwürfen der Kirchcnordnung und des Berggesetzes gewidmet hatten, als schätzbares Material zu den Acten zu werfen. Jetzt,, meine Herren, stehen die Verhältnisse wesentlich anders. Das Budget ist festgestellt, die Kirchcnordnung und das Berggesetz sind verabschiedet, die Verfassungsveränderun gen und das Wahlgesetz werden voraussichtlich noch im Laufe dieses Monats erledigt werden, das Decret bezüglich der Eisenbahn wird sicherem Vernehmen nach unmittelbar nach Ostern in der Zweiten Kammer zur Berathung kommen und wird kaum ein Hinderniß entgegenstchen, dasselbe auch in dieser Kammer balvigst zu erledigen. Dann liegt keine unbedingte Nothw cndigkeit mehr vor, den Landtag noch weiter hinaus bis in die nächsten Monate zu ver längern. Nun kann ich mir nicht bergen, daß die Länge unserer Berathungen im Lande mehr oder weniger einen ungünstigen Eindruck macht, und ich habe mich davon über zeugt, daß dieser Eindruck nicht etwa blos von der Partei getheilt wird, welche überhaupt die jetzige Vertretung ganz beseitigt wissen will, sondern bei Männern von konser vativer Gesinnung. Hiernächst halte ich es für äußerst Wünschenswerth, daß diejenigen sächsischen Abgeordneten, welche zugleich Mitglieder des Reichstags sind, bei den nach Ostern stattfindenden Berathungen des Gewerbe gesetzes möglichst vollständig in Berlin anwesend seien. Nun liegen aber unserer Kammer, abgesehen von dem erwähnten Eisenbahndecrete, noch 16 — sage sechszehn — zum Theil ziemlich umfängliche Gesetzentwürfe vor, wovon ein Theil bereits vor längerer Zeit, ein anderer umfäng licherer Theil erst im Laufe der vorigen Woche in der Zweiten Kammer zur Berathung gelangt ist. Meines Erachtens ist es daher gerathen, alle unsere Kräfte auf- zubietcn, um diejenigen Gesetzentwürfe, welche bereits in der Zweiten Kammer erledigt sind, in dieser Kammer noch zu erledigen, statt der Zweiten Kammer neues Be- rathungsmaterial zuzuführen. Dies ist der eine Grund, weshalb ich für den Antrag des Herrn Separatvotanten stimmen werde. Einen anderen Grund bietet mir der In halt des Deputationsberichts selbst. Wenn innerhalb einer Deputation und zwar einer Deputation der Ersten Kammer die Ansichten über einen Gesetzentwurf noch so weit und in so verschiedenen Richtungen auseinandergehen, wie dies nach dem Inhalt des Deputationsberichts der Fall ist, so möchte ich daraus schließen, daß überhaupt die Ansichten im Lande über den vorliegenden Gegenstand noch nicht so weit geklärt sind, um mit Erfolg in eine Berathung des vorliegenden Gegenstandes treten zu können. Die Frage ist allerdings bei dem letzten Landtage angeregt worden, doch kam der Bericht selbst erst im letzten Stadium des Landtags in der Zweiten Kammer zur Verhandlung der Kammer und soweit ich mich entsinne, fand dabei entweder gar keine oder nur eine sehr knappe Berathung in der Zweiten Kammer statt. Der An-
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