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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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der Gegenwart zu Gute kommt. Dieser Grundaristokratie werden nun durch dm ursprünglichen Entwurf bereits 5 Stimmen entzogen, 5 andere Stimmen werden dem Handels- und Fabrikstande eingeräumt und es wird hier durch das Stimmenverbältniß alterirt. Ich habe vorhin meine principiellen Bedenken über die beabsichtigte Ver änderung bezüglich dieser Kammer ausgesprochen. Wenn indessen eine Reform nickt zu vermeiden ist, so würde ich mich mit derselben in diesen beiden Richtungen allenfalls einverstanden erklären.' Die Krone wird uns die besten Männer senden und ich finde es, wenn nicht nothwendig, so doch einigermaßen gerechtfertigt, daß die Koryphäen des Handels- und Fabrikstandes Aufnahme in unserer Mitte ^finden; denn sie repräsentiren das mobile Ver mögen, welches ja eine überaus eminente Entwickelung ge nommen hat. Aber, meine Herren, dabei muß auch unser Entgegenkommen stehen bleiben. Durch den Vorschlag der Zweiten Kammer, dahin gehend, daß Besitzer größerer Rusticalgrundstücke in die Kreise der Activ- und Passiv wahlberechtigten für diese Kammer anfaenommen werden sollen, verliert die Ritterschaft gänzlich ihren Character als Vertreterin des Landes, und das ist ganz gleichbedeu tend mit der Aufhebung ihrer politischen Existenz. Ich kann es meinerseits nicht für gerathen erklären, diesen letzten Kern aus der alten Zeit aufzugeben. Die Jetztzeit nivellirt hinreichend und nach und nach verschwinden alle Mittelglieder. Welchen Ersatz aber bietet man uns? Die Personfrage will ich ganz bei Seite lassen und gern zugeben, daß die Herren, die wir in unserer Mitte sehen würden, vollständig befähigt sind, daß sie geschäft liche Erfahrungen und mannichfache Kenntnisse der Kammer zuführen würden; aber bedenken Sic, meine Herren, daß Landgüter von 3000 Steuereinheiten doch unmöglich zum großen Grundbesitze gerechnet werden können; bedenken Sie, daß diese Güter einem fortwähren den Wechsel in der Person des Besitzers unterliegen, daß deren Eigenthümern nicht wohl zugemuthet werden kann, sich auf sechs bis acht Monate vom Hause zu entfernen; bedenken Sie endlich, daß man denselben gar-nicht ver argen kann, wenn sie ihr Mandat als eine Interessenver tretung auffassen. Eine Interessenvertretung würde aber ganz und gar nicht zu rechtfertigen sein; die ErsteKammer svll über een Interessen und den particularen Bestrebungen stehen; sie soll zwischen collidirendenJnteressen von einem höheren Gesichtspunkte aus entscheiden. Es ist eigenthüm- lich, meine Herren, daß, wenn ein Princip alterirt werden soll, man immer verschiedene Bcruhigungsgründe auffindet. So sagt man uns, dicZahl der betreffenden großen Bauer güter sei viel zu gering, als daß dadurch ein Wechsel in den Mitgliedern dieserKammer hervorgerufen werden könne. Dann,meineHerren, dürfen wir noch wenigerdas Princip ver lassen ; denndieFolgewäre, daß die Agitation alsdann denCen- sus auf 2000 und zuletzt auf 1000 Steuereinheiten herab- zubringcn suchen würde. Ich kann Ihnen hier blos zu rufen: .Prioeipnri <ck-w st' und deshalb übergehe ich auch mit Stillschweigen das eigenthümlickeAnsinnen der jensei tigen Kammer, wonach die Reform sofort ins Werk gesetzt werden und ohne Weiteres der Austritt von 22 Mitgliedern aus einer Versammlung erfolgen sollte, die überhaupt nur 43 Mitglieder zählt! Ich gehe jetzt auf den zweiten wichtigsten Punkt über, indem ich anderes Unwesentlichere theils bei Seite lasse, theils bei der Spccialdcbatte berühren werde. Dieser Punkt bezieht sich nun auf die Veränderungen, die für dicZweite Kammer in Aussicht genommen worden stick. Ich habe schon vorhin erwähnt, daß der ursprüngliche Entwurf den Vorzug hatte, sich an das Bestehende anzuschlichen und das Wahlrecht mit Hinweglassung der Zwischenstufe der Wahlmänner bei den Klassen zu lassen, die dasselbe seit 1861ausüben. Leider hat dieZweiteKammer den Schwer punkt aus dem mittleren Besitze in das kleine Bürgerthum gelegt, eine Combination, die mir die allerungeeignetste erscheint. Man wird wohl nicht behaupten wollen, daß die Thalerklaste vorzugsweise die Trägerin des politischen Verständnisses in Sachsen ist. Diese Thalerklaste, möchte ich glauben, besteht aus zweiLheilen. Der erstere hat, wie Egmont sagt, überall Freiheit genug. Derselbe kümmert sich weder um Politik, noch um die Wahlen. Von dem anderen Theile aber, den ich nicht näher characteristren will, glaube ich, daß er sehr leicht einseitigen Bestrebungen und agitatorischen Wahlumtricben anheimfällt. In einer Volksversammlung, die kürzlich hier stattgcfuudcn hat, ist von einem hervorragenden Vertreter der Demokratie das neue Wahlgesetz dahin characterisirt worden, daß es vor zugsweise national-liberale Elemente in die Zweite Kam mer führen würde. Ich will das dahingestellt sein lasten. Mir scheint es zum mindesten ebenso bedenklich, daß der amendirte Entwurf auf eine principlose und willkürliche Weise das Volk in zwei Theile spaltet: in eine schlechthin berechtigte Wählercorporation uno in eine Klasse, die voll ständig des Wahlrechts beraubt ist. Denn dadurch wird eine Agitation im Lande hervorgerufen, die bis jetzt gar nicht existirt und ebenfalls nicht Platz greifen würde, wenn man bei dem ursprünglichen Entwürfe der Regierung stehen geblieben wäre. Die Zweite Kammer hat indessen mit überwiegender Majorität sich für Herabsetzung des Census auf einen Thaler ausgesprochen; die Negierung hat diesem Beschlüsse ihre Zustimmung ertheilt und auch hier scheinen die Auffassungen dieser Combination nicht ungünstig zu sein. Unter diescnUmständen nehme ich nicht den geringsten Anstand, mich für den vom Herrn Professor vr. Heinze so warm empfohlenen Ausweg zu erklären, und werde ich für seinen Antrag, wonach von einem jeden Cen sus für die Wahlen zur Zweiten Kammer abgesehen wer den soll, stimmen. Die Gründe, welche Herr Professor Or. Heinze anführt, find Ihnen bekannt. Ich muß allerdings.
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