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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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rendcn Landtage kürzer sein werden, als die bisherigen. Wenn nun aber, meine Herren, schon bisher die lange Dauer unserer Landtage eine Kalamität war, so wird zu- man sich ja schon jetzt zu einem so niedrigen Census her- Leigclassen hat, daß mit Hilfe desselben die Ueberzahl der künftigen Theilnahmeberechtigten in diejenigen Klassen gegeben werden müssen, daß diese Kalamität bis zur Un erträglichkeit wachsen muß, je öfter sie wicdcrkehrt. ks wird somit schon um dieses Grundes willen die Zeit nicht allzulange auf sich warten lassen, wo die Ucberzcugung allgemein durchdringt, daß das Zweikammersystem bei uns nicht mehr am Platze sei. Aber dann, meine Herren, und das ist die Befürchtung, die ich vorhin andeutete, aber dann wird es nicht mehr möglich sein, die Zusammen setzung der noch übrig bleibenden einen Kammer so, wie es das Interesse des Staates bedingt, durchzuführen; man wird vielmehr genöthigt sein, die dann bestehende Zweite Kammer als Norm für diese eine Kammer zu acceptircn. Deswegen glaube ich, hier wiederholen zu dürfen: Es wird sich rächen, daß man den heutigen völlig geänderten Verhältnissen und den daraus sich ergebenden Konsequenzen nicht schon gegenwärtig volle Rechnung getragen hat. Da wir cs nun aber zur Zeit noch mit dem Zweikammer system zu thun haben, so muß auch für mich bei der Bc- urtheilung ^Zusammensetzung dieser beiden Vertretungs körper diese Lhatsache maßgebend sein. And hier dars ich mich ebenso, wie es im Bericht geschehen ist, auf dcnAus- spruch eines hochverehrten Mannes, des seligen Großmann, beziehen. Meine Herren! Wenn ich „dasPrincip dcrCen- tripetalkraft, das Princip der Mäßigung und der Erhal tung" auch künstig noch in der Ersten Kammer zur Genüge gewahrt finde, so meine ich, daß in der Zweiten Kammer das nach dem genannten Gewährsmann in ihr vertretene „Prineip der Centrifugalkraft, das Princip der Freiheit und der Bewegung" eine größere Berücksichtigung hätte finden müssen, als es in der Vorlage geschehen ist. Meine Herren! Die Kopfzahlwahl, d. i. die Wahlberechtigung allersteuer zahlenden selbständigen Staatsbürger ist, wie wir es auch heute wieder vom Herrn Referenten gehört haben, uns immer und immer wieder als ein entsetzliches Schreckbild entgrgengehalten worden, obschon ich meine, daß dieselbe an der Hand der Geschichte von ihren Schrecken doch gar viel verloren haben möchte. Ich sage ausdrücklich: an der Hand der Geschichte! Gehen Sie die Geschichte von Jahr hunderten durch und Sie werden finden, daß jede Aus dehnung des Theilnahmerechts am öffentlichen Staatsleben mit gleichen Befürchtungen zu kämpfen gehabt hat,Befürch tungen, die wir heute kaum noch verstehen. Aus denselben Gründen, aus welchen man jetzt eine große Anzahl von hinein verlegt werden wird, von denen man jetzt die uns vorgchaltcnen Befürchtungen hegt. Glauben Sie mir, meine Herren, man kann nach meiner Erfahrung dieses Theilnahmerecht ungestraft sehr weit ausdehncn;man kann ungescheut und ohne Nachtheil für den Staat die weit gehendsten Freiheiten mit voller Hand zugestehcn; aber frei lich unter einer unerläßlichen Voraussetzung. Und diese Voraussetzung ist, daß der Executive bei der Handhabung der Gesetze niemals die nothwendige Energie, die erforder liche Characterfestigkeit fehle. Die Ansichten über das all gemeine Wahlrecht, über die Kopszahlwahlen haben sich in neuerer Zeit wesentlich geändert und die heute iu der zuerst gehörten Rede gethanrnAeußrrungen bestätigen, daß dasselbe auch in den conservativsten Kreisen Zustimmung gefunden hat, und das, meine Herren, dürfte doch wohl da für sprechen, daß diesem Systeme ein gutes Stück Konser vatismus innewvhnt; man muß den Konservatismus nur erst verstehen und denselben nicht mit Stagnation verwech seln wollen. Soll ich zum Beweis Dessen, was ich gesagt habe, noch einen anderenBeleg herbeiziehen, so erlaube ich mir, auf deu Antrag hinzuweisen, der von den Herren von Könneritz und von Kriegern in der jenseitigenKammer ge stellt worden ist. Meine Herren! Es würde sich sehr wohl der Mühe verlohnen, diesem Anträge näher zu treten, auf ihn näher einzugehcn, und es würde sich viel Empfehlen des für denselben sagen lassen, wenn fortan nur eine Kammer in Aussicht genommen wäre. Aber beim Zwei kammersystem bekenne ich, daß ich die von den genannten Herren beantragte Zusammensetzung der Zweiten Kammer für unmöglich halte; denn man würde mit Annahme die ses Antrages die Elemente einer Ersten Kammer zugleich mit in die Zweite Kammer hineintragen. Ich berühre noch einen anderen Punkt der Vorlage, und das ist folgender. Die Vorlage hat ihren Worten nach die ständische Gliederung, die wir in der bisherigen Landesvertretung hatten, beseitigt; aber auch hier, meine Herren, sind die Konsequenzen dieser Absicht nicht bis zum Ende durchgeführt worden; denn man hat die Wahlen scharf in zweiTheile geschieden, in ländlicheund städtische, und mit dieser Trennung hat man mindestens den Schein hcrvorgerufen, als ob man die ständische Gliederung, die man zurVorderthür hinausgewvrsen, so weit sie zu retten war, zur Hinterthür wieder hereingeholt habe. Alle steuerzahlenden und selbständigen Staatsbürgern von die sem Theilnahmerecht im Interesse des Staates ausschließen will, aus denselben Gründen hat man vordem denBürger- Gründe, die dafür bisher angeführt worden sind, haben mich von der Richtigkeit dieser Trennung nicht überzeugen können, und ich meine, daß es auch hiep Lesser gewesen und Bauernstand davon auch ausschließen zu müssen ge glaubt. Allein auch hier wird man bald zu der Ueberzeu- gung gelangen müssen, daß jene Befürchtungen nicht ge gründet sind, und man wird dies um so eher können, als wäre, wenn man dem einmal angenommenenPrincipe sein volles Recht hätte angedeihen lassen. Meine hochgeehrten Herren! Diesen allgemeinen BüU denken gegenüber, die für mich allerdings schwer genug
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