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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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Staatsminister von Nostitz-Wallwitz: Die weit auseinandcrgehcndcn Auffassungen, die sich sowohl in dem Berichte Ihrer Deputation, als im Laufe der gestrigen Verhandlung kundgegebcn haben, mögen den Gang der gegenwärtigen Berathung, wie ich nicht verkenne, einiger maßen erschweren. Indessen hat diese Erschwerung für mich in doppelter Beziehung auch eine erfreuliche Seite; einmal ist sie ein sprechender Beweis dafür, daß die Erste Kammer auch an wichtige politische Fragen der vorliegen den Art mit vollständiger Unbefangenheit.hcrantritt, und dann schöpft die Regierung daraus die beruhigende Ge wißheit, daß, ihre Vorschläge hätten lauten mögen, wie sie wollen, es ihr doch nicht gelungen sein würde, allsei tigen Beifall damit zu erwerben. In Erinnerung der gestrigen Debatte glaube ich mich zunächst an den Vortrag des Herrn Klostervoigt von Poscrn wenden zu sollen, obschon ich bedaure, daß derselbe, seiner Gewohnheit folgend, heute noch nicht zugegen ist. (Heiterkeit.) Er ist der Einzige, der eigentlich die Frage angeregt hat: „ob denn überhaupt eine Reform jetzt nothwendig sei?" Ich gestehe, daß ich beinahe überrascht gewesen Lin, daß diese Frage in dieser Kammer nur von einer Seite angeregt worden ist. Ich kann nicht mit Dem übereinstim men, was Herr von Posern gesagt hat; ich finde es aber an und für sich vollständig berechtigt und erklärlich, daß diese Frage überhaupt ausgestellt worden ist. Anlangend die Art und Weise, wie der Herr Klostervoigt seine An sicht zu begründen versucht hat, so weiß ich, daß er das schöne Vorrecht hat, daß mau ihm niemals gram sein kann, wenn cr auch seine Ansicht häufig in anderer Form begründet, als wir es sonst gewohnt sind, und ich glaube ihm die Versicherung schuldig zu sein, daß ich ihm dieses Vorrecht ungeschmälert einräume. Ich verlange als Gegen gabe von ihm nur das Anerkenntniß, daß, wie die Ver hältnisse nun einmal sind, ein sächsischer Minister im Jahre 1868 nicht in der Lage ist, die Richtschnur seiner Handlungsweise lediglich der Erinnerung an vergangene Zeiten entnehmen zu können. (Vielseitiges Bravo.) Ich wiederhole aber: die Frage, die er aufgeworfen hat, ist eine an sich berechtigte, wenn schon ich sie meinerseits nicht bejahen kann. Die Gründe, weshalb die Negierung und zwar zu dem jetzigen Zeitpunkte eine Revision unserer verfassungsmäßigen Bestimmungen über die Zusammen setzung der Landesvertretung für nothwendig hält, sind in dxn Motiven entwickelt und ich will mich heute darauf be schränken, sie nur kurz noch einmal anzudeuten. Ich kann ' sie in der Hauptsache auf vier zurückführen. Ich entlehne sie den gegen früher veränderten Ausgaben unserer Gesetz gebung, dem Vergleiche mit denjenigen Ländern, die sich in der Hauptsache in gleicher Lage befinden, wie wir; ferner unserem Verhältniß zu dem neu gegründeten Bunde, der Bundesgewalt und dem Reichstage, und endlich aus der Ueberzeugung, daß es nothwendig erscheint, daß unser öffentliches Leben einer Umgestaltung unterzogen werde. In der ersteren Beziehung ist in den Motiven ausführ licher dargclegt, daß die Hauptaufgabe, mit der die Ge setzgebung nach Gründung der Verfassung im Jahre 1831 sich zu beschäftigen hatte, nicht blos in dem Anschlüsse an die Feudalverfassung, sondern auch aus Gründen innerer Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit eine Vertretung nach verschiedenen Interessen, Gruppen und Klassen in der Zweiten Kammer nothwendig machte. Diese Aufgaben hat die Gesetzgebung erledigt und ich glaube, im allseitigen Einverständnis; sagen zu können, in einer der Gerechtig keit und dem Wohle des Landes entsprechenden Maße. Die Aufgaben der Gesetzgebung sind gegenwärtig mehr allgemeiner Natur, deren richtigen Lösung wir, wie ich glaube, schaden, wenn wir Theilungen und Scheidungen aufrecht erhalten, die dem Zwecke des Gesetzes gegenüber und zum großen Theile auch im Volksleben nicht mehr exifiiren. Im Vergleiche mit den Verhältnissen anderer Länder wird man vielleicht eine mindere Berechtigung zugestehen, man wird sagen, daß, wenn anderwärts es anders ge macht wird, dies kein Grund dafür sei, daß wir eine Verfassung modificiren, bei der wir uns bisher wohl befunden haben. Ich glaube auch nicht, daß man un bedingt nachahmen soll, was man anderwärts findet, ohne zu prüfen, ob es auch auf die einheimischen Verhält nisse paßt; aber ich kann mich doch andererseits derUeber zeugung nicht entschlagen, daß Dasjenige, was in anderen Ländern, die sich mit uns annähernd in gleichen Verhält nissen befinden, sich dauernd erhält, doch wohl aus inner lich berechtigten Gründen beruhen muß. Seit den großen Umänderungen, die im Jahre 1866 in Deutschland statt gefunden haben, ist die einigermaßen isolirte Lage, in der wir mit der Zusammensetzung des einen Factors unserer Gesetzgebung uns befinden, noch ,mehr hervorgetreten; ich glaube nicht, daß wir gut thun, diese isolirte Lage auf die Dauer behaupten zu wollen. Wie im Leben der Einzelnen, geschieht es auch im Leben der Völker häufig, daß, wer sich zu sehr isolirt, sich leicht um die Stellung bringt, die ihm eigentlich gebührt. Aus den dritten Grund, das Verhältniß zur Bundes verfassung, ist am häufigsten Bezug genommen worden. Man ist davon ausgegangen, daß die formellen Bestim mungen über die Zusammensetzung des Reichstags rück wirken müßten auf dieZusammensetzung der gesetzgebenden Factoren bei uns. Auch, das ist bis zu einem gewissen Grade von der Regierung anzuerkeuncn gewesen; allein,, meine Herren, es ist das nicht der einzige Gesichtspunkt, der sich für mich in der fraglichen Beziehung darbietet. Je mehr man sich von einer Seite bemüht, di? Competenz der Bundesgewalt möglichst auszudehneu und die der
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