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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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gen Prinzen des königlichen Hauses, welche nur facultativ erscheinen, die Zahl der Mitglieder der Ersten Kammer von 41 Mitgliedern erhöhen auf 46, und zwar darunter excl. des Vertreters des Hochstifts Meißen, 21 von der Wahl der Krone abhängige Mitglieder (bei Nr. 14, 16 und 17) gegen 16 dergleichen jetzt, und was die sonstige Zusam mensetzung der Kammer betrifft, würde die Erste Kammer künftig bestehen aus 22 Grundbesitzern (theils erwählten, theils ernannten, theils Kraft eigenen Rechts in der Kam mer befindlichen) gegen 24 Nichtgrundbesitzern (bei Nr. 2, 5, 8, 9, 10, 11-, 14, 15, 16, 17 des Z. 63). Die Majo rität würde also auf die Seite der Nichtangesessenen fallen. Dies glaubt aber die Deputation gegenüber den großen Interessen des Grundbesitzes und dem Umstande, Laß ihm die bisherige gesonderte und gesicherte Vertre tung in der Zweiten Kammer ganz entzogen, die in der Ersten Kammer aber außerdem gleichzeitig wesentlich ab geschwächt werden soll, nicht empfehlen und nicht bevor- worten zu können. Daß sie nicht principiell gegen den Eintritt mehrerer Vertreter aus dem Gebiete des Handels-, Fabrik- und Gewerbestandes ist, hat sie im allgemeinen Thetle des Be richts bereits ausgesprochen. Die Deputationsmitglieder von König und Professor Heinze glauben dies ausreichend dadurch bethätigt zu haben, daß sie mit Nr. 14 sich einverstanden erklären, wonach der Krone die Gelegenheit gegeben wird, hervor ragende Männer auch aus diesem Staude in die Erste Kammer zu berufen und beantragen deshalb Ablehnung der Nr. 17. Zu Begründung dieses Antrages beziehen die ge nannten Mitglieder sich wiederholt auf Dasjenige, was sie theils im Vorstehenden, theils in dem Separatvotum un ter si über die Aufgaben und die Zusammensetzung der Ersten Kammer darzulegen versucht haben. Referent und Bürgermeister Heunig dagegen wollen sich gern eine kleine Vermehrung der Zahl der Mitglie der der Ersten Kammer durch Aufnahme dreier Mitglieder aus dem Handels- und Fabrikstande gefallen lassen; glau ben aber nicht über die ursprünglich von der Negierung genehmigte Ziffer von drei Mitgliedern dieses Standes hinansgchen zu sollen, nachdem ohnehin nach Befinden die Berücksichtigung einer größeren Zahl aus diesem Stande bei Nr. 14 der Wahl der Krone überlassen wer den soll. Außerdem kann die Deputation, und zwar hier even tuell in ihrer Gesammtheit, sich auch nicht damit einver standen erklären, daß die Krone bei der Wahl dieser drei Mitglieder au die Mitglieder der Handels- und Gewerbe kammer gebunden sein solle. Sie kann die Bemerkung in dem jenseitigen Berichte, daß diese Beschränkung nothwendig sei, „um der Krone die Gewißheit zu gewähren, daß bei der Ernennung die ser Mitglieder ihr Augenmerk auf Persönlichkeiten falle, welche des Vertrauens ihrer eigenen Standesgenossen sich erfreuen" — nicht als zutreffend ansehen. Die Deputa tion glaubt, daß die Krone eines solchen Corrcctivs nicht bedarf. Die Vertreter aus dem Handels- und Gewerbe stande sollen zudem überhaupt nicht sowohl in die Kam mer berufen werden, um vorzugsweise nur ihre Staudes genossen zu vertreten, sondern als Landesvertreter und um dabei ihre sachverständige Kenntniß der allgemeinen Verhältnisse und Interessen des Handels und der In dustrie des Landes in die Kammer mitzubringen und dort zu verwerthen. Hierbei darf nicht unbeachtet bleiben, wie auch in den Verhandlungen der Zweiten Kammer hervorgehoben worden ist, und zwar von einem Manne, der selbst die sem Stande angehört, daß, indem die Mitglieder aus den Handels- und Gewerbekammern gewählt werden müßten, die Wahl nur auf Männer fallen kann, welche in dem Berufe fortwährend angestrengt thätig sein müssen und denen es schwer wird, ihre Zeit länger der Thätigkeit der Landtagsverhandlungen widmen zu müssen. Hierzu würde treten, daß ihre Stellung überyarcht eine ziemlich un sichere, wechselnde und abhängige werden würde, da sie ihre Stellung in der Ersten Kammer jedes Mal verlieren würden, sobald sie aus der betreffenden Handels- oder Gewerbekammer ausschieden. Die Krone aber würde behindert sein, auch die ge eignetsten, tüchtigsten und sachverständigsten Persönlich keiten zu wählen, sobald sie gerade zufällig nicht oder nicht mehr Mitglieder einer Handels- oder Gewerbekam mer sein sollten. Nach alledem formulirt nun die Deputation ihre Schlußanträge zu §. 63 folgendermaßen: Die Deputationsmitglieder von Zehmen und Hennig beantragen, die Kammer wolle §. 63 in nachstehender Fassung annehmen: 63, Nr. 13, 14 und 17. 13. zwölf auf Lebenszeit gewählte Abgeordnete der Besitzer von Ritter- oder anderen ländlichen Gü tern, welche einschließlich der etwa damit verbun denen, auf demselben Hypothekcnfvlium eingetra genen Beistücken mit wenigstens 3<iOO Steuer einheiten belegt sind; 14. zehn vom Könige auf Lebenszeit ernannte Mit glieder, unter denen sich stets mindestens fünf Besitzer von Gütern der sud 13 gedachten Art befinden müssen; 17. drei vom Könige auf Lebenszeit ernannte Mit glieder aus dem Handels-, Fabrik- oder Gewerbe stande." Die Deputationsmitglieder von König und Heinze beantragen dagegen, die vorstehend vvrgeschlagene Aende- rung der Nummer 13 des Z. 63 der Verfassungsurkunde, sowie die Beifügung der Nummer 17 abzulehncn und den tz. 63 nach der Vorlage nur in nachstehender Fassung anzunehmen: „Z. 63 Nr. 14. 14. zehn vom Könige auf Lebenszeit ernannte Mit glieder, unter denen sich selbst mindestens fünf Rittergutsbesitzer befinden müssen," Präsident von Friesen: Es beginnt nun die Be- rathung sowohl über die unter II vorgeschlagene Auf hebung des 63 unter Nr. 14, als auch über §. 63, der nun an Stelle des ausgehobenen gesetzt werden soll, und überhaupt über die Vorschläge der Deputation. Ich er warte, ob Jemand sich zum Worte melden will. Ich habe der Kammer anzuzeigen, daß sich zuerst Herr Kammer- 254"
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