Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
des Wahlrechtes nicht ungerechtfertigt ist. Ich lasse um so mehr jetzt jedes principiclle Bedenken fallen, wenn wir beantragen, daß die 10 größeren Rittergutsbesitzerstcllcn, welche von der Krone besetzt werden, intact bleiben. Sonach würde auch in Zukunft die Grundaristokratie den Stamm und die Phalanx der Ersten Kammer bilden. Präsident von Friesen: Es folgt nun Herr Rit tergutsbesitzer Rittner. Rittergutsbesitzer Rittner: Ehe ich mich zu dem Hauptgegcnstand wende, weshalb ich ums Wort gebeten habe, gestatte ich mir zuerst ein paar Worte über denvonErd- mannsdorff'schcn Antrag, den ich nicht unterstützt habe und für den ich nicht zu stimmen gedenke. Der Unterschied zwischen seinem Anträge und dem des Referenten besteht darin, daß er die Krone in Bezug auf 10 zu ernennende Stellen beschränken will, während der Antrag des Herrn Referenten diese Beschränkung nur in Bezug auf 8 Stel len herstellt; zum Andern, daß der Antrag des Herrn Kam- merhcrrn von Erdmannsdorff 5 neue Stellen indieKammer bringt, während der Antrag des Herrn Referenten nur 3 neue Stellen in die Kammer bringt. Das Letztere ist für mich maßgebend; ich halte cs für sehr gut und zweck mäßig, daß wir die gegenwärtige Zahl der Mitglie der möglichst festhalten und daher nur 3 neue Stellen Hervorrufen. Ze größer die Corporation wird, je schwie riger wird die Verhandlung in derselben werden. Doch ich will nicht näher darauf eingehcn; ich werde des halb, weil Herr Kammerherr von Erdmannsdorff 2 Stim men mehr hineinbringen will und die Krone beü Ernen nung einer größeren Zahl von Stellen beschränkt, nicht für seinen Antrag, sondern für den Antrag des Herrn Referenten stimmen. — Nun zum untergeordneten An träge des Herrn Kammerherrn von der Planitz übergehend, so würde ich im Principe sehr gern mit der Erhöhung von 3000 auf 4000 Steuereinheiten mich einverstanden erklä ren, wenn ich nicht fürchten müßte, daß mit der Erhöhung von 3000 auf 4000 Steuereinheiten noch weit mehr Rit tergüter in Zukunft von der Wahl in diese Kammer aus geschlossen sein würden. Dies ist ein sehr wesentlicher Grund für mich; denn gerade giebt es eine Menge Ritter güter, welche zwischen 3 —4000 Steuereinheiten haben, oercn Ausschluß denn doch unnöthigerweise nicht herbei geführt werden sollte. — Zur Hauptsache übergehend, zur Frage, ob das active und passive Stimmrecht für die Ver treter des größeren Grundbesitzes auch auf Nichtrittergüter ausgedehnt werden soll, so möchte ich vorausschicken, meine Herren, daß gewiß Niemand in der Kammer mehr, als ich, von der ehrenvollen Stellung durchdrungen ist, die er ein nimmt, indem er von der Ritterschaft als ihr Vertreter in diese Kammer geschickt worden ist. Ich selbst, im Rückblick - auf meine Thätigkeit in einer anderen Kammer, ich glaube einen ganz besonderen Werth darauf legen zu müssen, daß die Meißner Ritterschaft trotz meiner damaligen Ab stimmungen und der Vcrthcidigungcn dieser jetzt wie der vorliegenden Abänderung in jener Kammer mich in die Erste Kammer gewählt hat, was ich vollkommen anzucrkcn- nen und zu schätzen weiß. Wenn ich trotzdem bei jenen vor 20 Jahren ausgesprochenen Ansichten verharre, so dars ich voraussetzcn, daß Sie mir irgend wclchescparatistische oder persönliche Motiven nicht unterlegen; es ist reine Ueber- zcugungssachc. Ich habe durch langjährige Praxis die Ücbcrzcuguug gewonnen, daß diese Wahlart nicht mehr haltbar, daß sic nicht mehr mit unserem Staatsleben ver träglich ist, und deshalb wage ich cs, in Ihrer Mitte diese Behauptung auszusprecbcu und zu vcrttzcidigen. Es ist mit Recht darauf hingcwicscn worden, daß das Wahlrecht der Rittergüter oder überhaupt die Idee des Rittergutes auf historischer Basis beruhe. Es ist das ganz richtig; aber meine Herren, nm hierüber unbefangen zu urtheilcn, wer fen wir doch einen Blick auf die Verhältnisse, welche eben diese historische Basis für die Rittergüter abgegeben haben! Unzweifelhaft waren in den Zeiten, wo sich der Begriff des Rittergutes entwickelte, die Verhältnisse zwischen demNit- tcrgutsgrund und Boden und dem bäuerlichen Grund und und Boden himmelweit verschieden; cs war den Ritter gütern eine sehr große Anzahl von Vorrechten gewährt und mit diesen consequenterweise auch besondere Pflichten ver bunden, und es war daher wohl ganz in Ordnung, wesent liche Unterschiede zwischen Ritter- und Nichtrittergütcru zu begründen und ihnen im öffentlichen Leben die möglichste Anerkennung zuzugcstchcn. Allein, ich bitte Sie, meine Herren, prüfen Sic die gegenwärtigen Verhältnisse; Sie werden zugcbcn müssen, daß, man kann wohl sagen, die wesentlichen Unterschiede zwischen Rittergutsgrund und Boden und bäuerlichem Grund und Boden alle ver schwunden sind. Will man dabei beharren und sagen: es ist die Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß mit dem Besitz der Rittergüter, auch wenn es nur kleine sind, aus dem Grunde, weil sie länger in einer Familie sich befinden, sich ein gewisser Begriff der Selbständigkeit und der staats männischen Bildung verknüpft hat, so will ich darauf Hin weisen, daß in neuerer Zeit kein anderer Besitzstand im Lande so mobil geworden ist, als wie eben die kleinen Rittergüter, weil eine große Neigung nach ihrem Besitz vorhanden ist ; weil sehr Viele wünschen, mit einem solchen kleinen Nittergute die mit diesem bisher verbundenen be sonder:: Vorrechte zu erwerben; deshalb sind die kleinen Rittergüter ganz mobil im Besitze geworden. Andererseits will ich darauf aufmerksam machen, daß die Besitzer von bäuerlichem Grund und Boden unverkennbar darnach stre ben, den Complex ihres Grundstücks bei jeder Gelegenheit zu vergrößern. Gehen Sie die zahlreichen Zerschlagungen vonBauergütcrn durch, so werden Sie meistentheils finden, daß zwar ein Theil dieser Bauergüter in kleine Parcellen zum nothwendigen Bau von Grundstücken abgetheilt wird;
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder