Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
daß aber der größere Complex meistcntheils zu anderen hat, angenommen würden, und bitte, nicht blos §.63 unter- bereits vorhandenen größeren Banergütern geschlagen 113 allein herausznnehmen. Faßt er im Zusammenhänge wird. Ja, cs sind Beispiele vorhanden, daß mehrere größere auf, welche Umgestaltungen und Veränderungen in der Baucrgütcr zusammcngckaust und zusammengeschlagen sind Ersten Kammer durch unsere Vorschläge ungebahnt werden in der ausdrücklichen Absicht, einen größeren Complex zn ! würden, so hoffe ich, er wird selbst zugestehen, daß Herr bilden. Wenn von einem geehrten Redner in der gestrigen I Bürgermeister Hennig und ich nicht die antihistorischen Debatte ausdrücklich gesagt worden ist, cs solle in die Erste KammcralswescntlichcrBcstandtheilAllcseintreten können, was im Lande hervorragt, so möchte ich dem hinzufügen: wenn große Baucrgütcr da sind, wenn große Complcxe in anderen Händen, als in denen von Rittergutsbesitzern sich befinden, so haben sic ganz gleichen Anspruch auf Vertre-- tnng in dieser Kammer, als wie große Complexe von Rit tergutsgrund und Boden. — Doch ich glaube, ich kann abbrcchen, es wird wahrscheinlich von anderer Seite für diese Sache noch gesprochen werden; nur einen einzigen Punkt muß ich noch erwähnen. Herr Kammerhcrr von Metzsch schien als Grundsatz für sein Auftreten in dieser Kammer vorzugsweisHen Satz hinzustcllen,daß er meinte: er fühle sich berufen, die Rechte seiner Wähler zu vertre ten; ich muß erklären, daß ich doch meinen anderen Stand punkt für mein Auftreten und Handeln in dieser Kammer mir wahre. Ich glaube, daß das allgemeine Wohl des Vaterlandes, getreu Dem, was ich geschworen habe, uns näher liegen und von uns mehr zu erstreben sein muh, als wie gerade die Aufrechterhaltung der Vorrechte unserer Wähler. Ich wenigstens werde an dieser Auffassung fest halten und muß in dieser Beziehung dem Herrn Kammer herrn von Metzsch entschieden entgegentretcn. Referent Kammerherr von Zehmen: Meine Her ren! Es liegt in der Natur der Sache, daß sich die Ver handlungen über §. 63, der uns gegenwärtig beschäftigt, ziemlich vielfältig gestalten, hinziehen und verlängern. §. 63 betrifft die Zusammensetzung der Ersten Kammer und natürlich nimmt jedes Mitglied dieser Kammer das lebhafteste Interesse daran, obgleich ich immer wieder, wie gestern, darauf aufmerksam machen muß, daß die Zu sammensetzung der Zweiten Kammer ebenso wichtig für unser Staatsleben ist, wie die Zusammensetzung der Er sten Kammer. Vorzugsweise interessirt uns hierbei §.63 unter 13. Obschon gestern die Gründe für und wider weit läufig verhandelt worden sind und ich auch insbesondere, was meine Anschauung hierbei betrifft, aus den Bericht und die gestrigen Verhandlungen verweisen kann, so muß ich mir doch erlauben, auf einige heute gefallene Aeußerungen über diesen Gegenstand noch etwas zurückzukommen. — Zunächst habe ich eine Bitte an den Kammerherrn von Erdmannsdorsf zu richten; ich habe denselben zu ersuchen, doch gütigst etwas im Zusammenhänge sich das Bild vor führen zu wollen, welches sich für die künftige Zusammen setzung der Ersten Kammer Herausstellen würde, wenn die Anträge, die Herr Bürgermeister Hennig mit mir gestellt Heiden und Ketzer sind, als die er uns vorhin bezeichnet. Durch unsere Vorschläge wird thatsächlich bei Weitem nicht so viel geändert, als wie er uns vorhin vorführte. Die ganze übrige Zusammensetzung der Ersten Kammer würde auch nach unseren Vorschlägen intact bleiben; sic beruht ebenso gut auf historischem Rechte, wie auf innerer Be gründung, auf innerlicher Berechtigung. Nur in Beziehung auf die zwölf Wahlstellen für die Zusammensetzung der Ersten Kammer würde eine Aenderung eintreten. Die historische Continuität wird also durch unseren Vorschlag für die Zusammensetzung der Ersten Kammer keineswegs abgcschnittcn. Unser Vorschlag hat überhaupt keinen so großen Einstuß auch selbst in Beziehung auf die durch Wahl für den ländlichen größeren Grundbesitz in die Erste Kammer zu bestimmenden Abgeordneten; unser Vorschlag reducirt sich eigentlich ganz einfach, wenn Sie ihn ohne Voreingenommenheit bctracbten wollen, auf eine Revision der rittcrschaftlichcu Wabllisten, allerdings in etwas aus gedehntem und umfassendem Maße, dergestalt, daß wir diejenigen Güter hcreingenommen wissen wollen in die Wahllisten für den größeren Grundbesitz zur Wahl von Vertretern in die Erste Kammer, die gleiche Größe mit den größeren Rittergütern und also eine gleiche Berech tigung beanspruchen können. Dagegen will er diejeni gen Rittergüter ausgeschicden haben aus diesen Wahl listen, die durch ihren Grundbesitz diesen Anspruch nicht mehr machen können. Wir haben allerdings dabei ins Auge gefaßt, daß cs nicht Wünschenswerth erscheinen könne, für die Zukunft, wo in Beziehung auf die Vertretung des Standes der Rittergutsbesitzer, wie von vielen Seiten her in dieser Kammer ausgesprochen worden ist, namentlich in Beziehung auf die von der Ritterschaft in dieZweiteKam- mer zu wählenden Abgeordneten sich so wesentlich viel ändern wird; wir haben, sage ich, den Wunsch aus gesprochen, daß dann allerdings eine festere und sicherere. Basis, als jetzt — ich muß es auch heute wiederholen —> die sogenannten Ritterschaften gewähren, für die zukünf tigen Wahlen des größeren Grundbesitzes in die Erste Kammer geboten werde. Wollten wir nicht diesen Schritt thun, die kleineren Rittergutsbesitzer als wegen ihres ge ringen Grundbesitzes nicht mehr berechtigt für die Wahlen für die Erste Kammer anzusehm, so würden wir in ein ähnliches Verhältniß kommen, wie es gegenwärtig in Eng land die sogenannten verrotteten Burgfleckcn darbieten, d. h. wir würden ein so einflußreiches Wahlrecht auf einem allerdings in gewisser Hinsicht historisch berechtigten Boden noch ferner erhalten wissen wollen, das aber in.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder