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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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„Die nach §. 63 unter 17 vom Könige Weigerung auch gegen die unterzeichnete Deputation ernannten Mitglieder verlieren ihren Sitz, wiederholt und die Ansicht ausgesprochen, daß es jeden- sobald sie als Mitglieder der Handels- undI falls mindestens, um den Wünschen der Zweiten Kam» Gewerbekammern auszuscheidcn haben." mer zu entsprechen, einer ausdrücklichen gesetzlichen Da nach dem Gutachten der Deputation zu §. 63 Bestimmung bedürfen würde. Nr. 17 die Krone an das letztere Erfordernis; nicht ge-Die Deputation pflichtet letzterer Ansicht bei und bunden werden soll, so kann die Deputation nur rathcn, s wenn sie auch in Betreff der Conseguenzcn, die aus dem diesen Ansatz unter d abzulehncn; dagegen cmpsieblt Re- > Anträge der Zweiten Kammer zu §. 63 unter 13 zu ziehen sercut und Bürgermeister Hennig, der Fassungsändcrung Feien,' gecheckter Meinung war, so findet sie doch keine der Zweiten Kammer unter u beizutreten, die Deputa-> Veranlassung, die Erlassung einer besonderen gesetzlichen tionsmirgliedcr von König und Heinze dieselbe abzuleh- Bestimmung in dieser Richtung zu beantragen. nen, und die Annahme des §. 66 nach der Vorlage. i Gegen den Antrag der Zweiten Kammer zu §. 63 unter Nr. 13 spricht jedenfalls, das; die aus dem Stande Ich breche hrer ab, weck dannnoch ein fpeclellerPunkt! der Rittergutsbesitzer gewählten Mitglieder der Ersten kommen wird. § Kammer verfassungsmäßig und giltigcr Weise auf Lebens ¬ zeit gewählt sind und sie also nicht durch bloscn ständischen Antrag wider ihren Willen ihrer Sitze verlustig erklärt werden können. In Betreff der Unstatthaftigkeit des Antrags der Zweiten Kammer zu §. 63 unter 14 waren sämmtliche Dcputationsmitglieder gleicher Ansicht. Die Deputation beantragt somit Ablehnung jenes Antrags. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand zu §.66 , das Wort zu nehmen? — Es kann also abgcstimmt wer- den, wenn nicht der Herr Referent Etwas zu bemerken hat. Referent Kammerherr von Zeh men: Ich habe nur zu bemerken, daß mein und des Herrn Bürgermeisters Hen nig Vorschlag nach der Abstimmung von heute Morgen in Wegfall zu kommen hat und also nur der Antrag des Herrn Geh. Rath von König steht, §. 66 der Regierungs vorlage unverändert anzunehmen. Präsident von Friesen: Es wird also einer Ab stimmung über Punkt a nicht bedürfen, ebenso wenig über Punkt b, weil dieser Punkt unter Nr. 17 nicht angenom men worden ist. Ist der Herr Referent damit einverstan den? — Einverstanden. — Es wird von den Herren von König und Heinze die unveränderte Annahme der Vorlage anempfohlen, wobei sich wohl auch die anderen beidenMit- glieder der Deputation für die unveränderte Annahme aus sprechen werden. — Ich stelle also die Frage an die Kammer: ,,ob sie §. 66 nach der Regierungsvorlage un verändert annehmen wolle?" Einstimmig. Referent Kammerherr von Zehmen: Der Bericht fährt fort: Ferner hat die Zweite Kammer bei §. 66 gegen I I Stimmen den Antrag beschlossen: die Erneuerung in den Stellen sud 13 und 14 sofort mit der Giltigkeit des Gesetzentwurfs eintreten zu lassen. Die Staatsregierung hat dagegen erklärt: daß sie von der Ansicht ausgehe, daß die Bestimmun gen der vorliegenden Gesetzentwürfe, insoweit sie die Erste Kammer betreffen, erst bei eintretenden Vacanzen thatsächlich in Kraft zu treten haben, mithin die §. 63 sük 1Z nnd 14 genannten Mitglieder infolge dieser Gesetzentwürfe nicht im Ganzen auszuscheiden hätten. Die Staatsregierung hat fortdauernd ihre Zustim mung zu dem obgedachten Anträge verweigert und diese Präsident vonFriefen: Die Zweite Kammer hat gegen 7, resp. 11 Stimmen den Antrag beschlossen: „Die Erneuerung in den Stellen »ub 13 und 14 sofort mit der Giltigkeit des Gesetzentwurfs eintreteu zu lassen." Unsere Deputation erklärt sich gegen diesen Antrag und beantragt die Ablehnung. Ich erwarte, ob Jemand dar über das Wort zu nehmen wünscht? Bürgermeister l)r Koch: Nach meiner Auffassung liegt hier ein unlösbarer Widerspruch vor. Man erkennt die Nothwendigkeit au, Aenderungen in diesen Bestim mungen der Verfassungsurkunde vorznnehmen, und gleich wohl will man den Eintritt dieser Aenderungen dem Zu falle überlassen. Ich bin damit vollkommen einverstanden, daß es eine gesetzliche Bestimmung erfordern wird, um diese Aenderungen sofort mit dem Erlasse dieses Gesetzes in Wirksamkeit treten zu lassen. Mir fehlt dafür dasVer- ständniß, warum man den Antrag der Zweiten Kammer nicht dazu benutzt hat, nachträglich eine diesen Widerspruch lösende Bestimmung in die Gesetzvorlage noch aufzuneh men. Es sind Gründ? geltend gemacht, die zwar nur gegen die Form des Antrags gerichtet sind, in der That aber wohl auch das Materielle dieses Antrags mit treffen sol len, und zwar sind sie davon hcrgenommen, daß wohl erworbene Rechte beeinträchtigt würden. Meine Herren l Mit der Abänderung in der Zusammensetzung der Zwei ten Kammer werden derartige Rechte ebenfalls aufgehoben. Ich weise Sie nur darauf hin, daß diejenigen Mitglieder der Zweiten Kammer, welche noch für mehrere Landtage gewählt sind und deren Wahlperiode somit noch nicht ab gelaufen ist, durch dieses Gesetz ebenfalls des Rechtes ver lustig gehen sollen, noch diejenige Zeit in der Kammer zu
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