Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Referent Kammcrherr von Zeh men: (Abschnitt IV siehe L.M. II K. S. 2614.) Der Bericht sagt: Zu Abschnitt IV. Die Aufhebung der Abschnitte I und II des Gesetzes Dom 19. October 1861 wird einfache Folge der Aufhebung der bisherigen gesonderten Vertretung des Handels- und Fabrikstandes in der Zweiten Kammer. Der Abschnitt III bezieht sich auf den freiwilligen Austritt der Mitglieder der Zweiten Kammer. Die ander- weiten Vorschriften dafür gewahrt §. 8 des Entwurfs zum Wahlgesetze. Die Aufhebung des Abschnitts III des Gesetzes vom 19. Octobcr 1861 steht in Verbindung mit der Aufhebung- der §§. 66 und 71 der Verfassungs urkunde. Die Deputation hat Nichts dagegen zu erinnern. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand zu Ab schnitt IV das Wort? — Es meldet sich Niemand. Ein «Schlußwort wird ebenfalls nicht hinznzufügen sein. Die Deputation beantragt Annahme des Abschnittes IV^ un verändert und ich frage die Kammer: „ob sie den Abschnitt IV annehmcn wolle?" Einstimmig. Referent Kammerhcrr von Zeh men: Zum Schluß des Gesetzes hat der Bericht zu bemerken: In. dem Schlußsätze des Gesetzentwurfs wist der De putation Wgemesseu. erscheinen/ wie in den Verfassunks- nachtragsaesetzen vom 5. Mai 1851 und 27. November 1860 geschehen, hinter den Worten: „gegenwärtiges Ge setz" die Worte beizufügen: „welches als ein integrirender Theil der Verfassungs urkunde anzusehcn ist nnd worauf dix Bestimmungen von §. !52 der letzteren Anwendung leiden" und beantragt demnach diesen Zusatz. Präsident von Friesen: Es handelt sich nun um den Schluß des ganzen Gesetzes. Die Deputation beantragt die Einschaltung auf S. 627, und zwar wörtlich: „welches als ein integrirender Thejl der Verfassungs urkunde anzuMcn ist und worauf die Bestimmungen von §. 152 der letzteren Anwendung leiden." Wünscht- Jemand darüber zu sprechen? Rittergutsbesitzer Rittner: Es ist dies,, wie Sie wohl Alle wissen, die fünfte Abänderung und der fünfte Nachtrag .zuun sererVerfassungsurkunde. Ich bin. weit entfernt, gegen Aufnahme dieser Abänderungen zu sprechen. Es. handelt sich vielmehr- nur darum-, an- die hohe- Staatsregierung dix Frage zu richten: ob es mit der. Umgrheitung. der Versas- sUNgsMunde M- der Aufnahme dieser sämmtWen in fünf Nachträgen, enthaltenen Abänderungen große Schwier -rigkeiten hat; denn jedenfalls ist es für den Gebrauch der Verfassungsurkunde, die man möglichst verbreitet wissen möchte, ein großerUebelstand, wenn am Ende derselben sich fünf Nachträge finden, wodurch die wesentlichsten Bestim mungen wieder abgeändert werden. Ich halte es daher für kürzer und besser, wenn dieselbe ganz umgearbeitet wird. Wie gesagt, ich beabsichtige nicht, darauf einen besonderen Antrag zu stellen; ich möchte aber, um mich zu beruhigen, wissen, wie die hohe Staatsregierung zu dieser Angelegen heit sich stellt. Staatsminister von Nostitz-Wallwitz: Eine voll ständige Umarbeitung der Versassungsurkunde in dem Sinne, wie sie von Herrn Rittner gewünscht wird, würde ohne eine neue Gesetzvorlage nicht möglich sein. Dagegen erkläre ich mich bereit, in Erwägung zu ziehen, ob es nicht aus führbar sei, für den Handgebrauch eine Zusammenstellung unfertigen zu lassen, die die Wünsche des Herrn Abg. Ritt ner in der Hauptsache befriedigen wird. Rittergutsbesitzer Rittner: Es war keineswegs meine Absicht, etwa für den gegenwärtigen Landtag eine derartige Vorlage provociren zu wollen; ich erkläre mich aber durch die Erklärung des Herrn Ministers für den Augenblick vollständig beruhigt. Referent Kammerherr von Zehmcn: Ich will noch bemerken, daß, wenn ich nicht irre, Handausgaben existi- ren, die unsere Verfassungsurkunde mit ihren Veränderun gen, zusammengestellt wiedergeben, so daß eigentlich den Wünschen des Herrn Rittner bereits entsprochen ist. Im Buchhandel existiren dergleichen Ausgaben, wie ich glaube; allerdings gebe ich zu: sie haben keinen officiellen Charac- ter, sie sollen ihn auch nicht haben. Präsident von Friesen: Hat noch Jemand Etwas zu erinnern? — Es ist nicht der Fall. Die Berathung ist geschlossen und es kann nun über den Schlußsatz ab gestimmt werden. Ich habe schon erwähnt, welche Ein schaltung die Deputation auf Scite'627 beantragt, und ich frage nun die Kammer: „ob sie den Schluß des Gesetzes mit der be antragten Einschaltung genehmigen wolle?" Einstimmig. ' Referent Kammerherr von Zehmen:'Der Bericht fährt fort: Für die Ueberschrift des- Gesetzentwurfs schlägt die Deputation nunmehr folgende Fassung vor: »Gesetz, einige Abänderungen der Versassungsurkunde vom 4. September 183!, sowie der Nachtragsgesetze zu derselben vom 5. Mai 1851 und 19. Oktober 1861 betreffend". i Die Negierungscommissare haben sich hiermit ein-- verstanden, erklärt..
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder